Hohe Hürden bei Förderung von Agrardiesel

von Redaktion

Anfang des Jahres protestierten Bauern bundesweit gegen die Kürzung der Agrardiesel-Förderung. Nun verzichtet fast die Hälfte aller Betriebe auf die Erstattung der Dieselkosten. Der hohe bürokratische Aufwand für eine geringe Fördersumme ist für viele Landwirte, auch im Mangfalltal, der Grund dafür.

Mangfalltal – Von 21,48 auf 12,89 Cent sank die Agrardiesel-Förderung 2024, und 2025 auf nunmehr 6,44 Cent pro Liter Diesel. Diese verhältnismäßig geringe Fördersumme stehe in keinem Verhältnis zu dem hohen bürokratischen Aufwand, der dafür geleistet werden muss, findet Bernard Bichl aus der Gemeinde Tuntenhausen. Regelmäßig hilft er auf dem heimatlichen Bauernhof aus, den sein Bruder übernommen hat.

Bürokratische
Herausforderung

Die Agrardiesel-Förderung wurde dort zwar beantragt, allerdings versteht Bichl jeden, „der sich das nicht antun möchte“. Seit 2021 sank die Zahl der Antragsteller stetig auf nunmehr 44 Prozent deutschlandweit. Dabei liegen die Antragszahlen in Bayern mit rund zwei Dritteln über dem bundesweiten Durchschnitt. Doch auch hier bleibt noch Luft nach oben.

Der Förderantrag ist aus Sicht vieler Landwirte kein überschaubares Formular, das sich schnell ausfüllen lässt. Stattdessen muss die Rückerstattung der Agrardiesel-Kosten zum einen über das Steuerprogramm Elster, zum anderen über das Onlineportal des Zolls beantragt werden. „Die zusätzlichen bürokratischen Hürden hindern viele Landwirte daran, überhaupt einen Antrag zu stellen”, so die Erfahrung des Geschäftsführers des Bayerischen Bauernverbandes in Rosenheim, Martin Peus.

Für die Agrardiesel-Rückvergütung gilt außerdem eine Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro pro Kalenderjahr. Errechnet der Antragsteller eine Summe, die unter diesem Betrag liegt, hat er keinen Anspruch auf die Kostenrückerstattung.

„Wenn auf dem Hof tendenziell weniger Diesel verbraucht wird, ist die Agrardiesel-Förderung weniger interessant für den Betrieb”, fasst Bichl zusammen. Für das Förderungsjahr 2026 soll der Betrag mit 21,48 Cent wieder auf das Niveau von 2023 angehoben werden. Peus rechnet damit, dass viele Landwirte abwarten und die Antragszahlen Anfang kommenden Jahres wieder in die Höhe schnellen.

E-Mobilität noch nicht
konkurrenzfähig

Der BBV bietet zwar Unterstützung als Dienstleistung an. Allerdings muss die dafür anfallende Gebühr deutlich unter der dadurch gewonnenen Fördersumme liegen. „Ansonsten geht die Kosten-Nutzen-Rechnung des Aufwands für die Rückerstattung nicht auf”, so Peus. Ihm zufolge ließen sich die niedrigen Antragszahlen logisch herleiten. Wäre der Aufwand rentabler, würden auch mehr Landwirte einen Förderantrag stellen.

Mehr Investitionen in elektrisch betriebene Landwirtschaftsfahrzeuge wegen der ausbleibenden Agrardiesel-Förderung hält Peus allerdings nicht für realistisch. „Wir dürfen hier nicht alles in einen Topf werfen”, so der Geschäftsführer des Rosenheimer BBV. Viele Landwirte würden einfach das kommende Förderungsjahr abwarten. Preislich können die teuren landwirtschaftlichen E-Fahrzeuge es noch nicht mit ihren Diesel-Vorgängern aufnehmen, weiß Peus.

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