Rosenheim – Alleingelassen mit Massen unerwünschter Gäste: So stellt sich die Situation vieler Autobahn-Anrainer in der Region Rosenheim dar. Nach wie vor weichen viele Autofahrer den Staus auf der A8 und der A93 über die Dörfer aus. Der Ärger wächst.
Landrat Lederer sieht
„Verbesserungsbedarf“
Was in der kommunalen Politik angekommen ist. Landrat Otto Lederer verteidigte zwar die Verbote: „Mit dem Erlass der Durchfahrtsverbote für den staubedingten Ausweichverkehr in den Ortschaften entlang der Autobahnen im vergangenen Sommer hat der Landkreis Rosenheim eine große Entlastung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger in unserer Region errungen.“
Doch auch Lederer räumt „Verbesserungsbedarf“ ein. Und zwar bei der „praktischen Umsetzung“. Was Lederer damit meint: eindeutigere Hinweise an die Autofahrer, mit einer „nach Möglichkeit mehrsprachigen Beschilderung bereits auf den Autobahnen.“ Außerdem habe er das Polizeipräsidium Oberbayern Süd gebeten, über eine „Intensivierung der Kontrollen an den Wochenenden, insbesondere während der Urlaubszeiten, sowie über die Erteilung von Verwarngeldern nachzudenken.“
Kann’s die Polizei richten? Bislang scheint es an Personal und gesetzlichen Grundlagen zu fehlen. „Wir können nicht hellsehen, wir müssen reagieren“, sagt Sprecher Stefan Sonntag. Die Beamten könnten erst dann Kontrollposten beziehen, wenn sich der Stau bereits gebildet habe. Und das auch nur dann, wenn sie nicht bereits woanders eingesetzt sind. Das Innenministerium bestätigt die Linie der bayerischen Polizei: Kontrollen können nur mit Kräften der umliegenden Dienststellen durchgeführt werden; andere Einsätze müssen dabei berücksichtigt werden.
Polizei: Verwarnungen
sind nicht zielführend
Nach Sonntags Worten tut die Polizei, was sie kann: Am vergangenen Wochenende habe man eine Anschlussstelle im Landkreis Berchtesgadener Land und drei Abfahrten im Landkreis Rosenheim besetzt, um fehlgeleitete Fahrer wieder auf die Autobahn zu bugsieren. Von 500 kontrollierten Fahrzeugen seien 230 zurückgeschickt worden. Wohlweislich ohne Verwarnung. Die Verbotsschilder befinden sich erst einige Hundert Meter von der Autobahn entfernt am Eingang der Ortschaften. Erst wenn die Autofahrer diese Schilder ohne guten Grund passiert hätten, sei ein Bußgeld von 55 Euro fällig, sagt Sonntag. Doch da bevorzuge die Polizei den „präventiven Ansatz“, wiederum auf Weisung des Innenministeriums. Dem Bürger sei schließlich besser gedient, wenn auswärtige Fahrer abgefangen werden, bevor sie die Straßen in den Dörfern verstopfen.
Anders in Tirol. Dort sind Polizei und „beeidete Straßenaufsichtsorgane“ schon seit 2019 dabei, irregeführte Autofahrer auf die Autobahn zurückzubeordern. Dementsprechend viel Übung haben die Nachbarn. Auf Anfrage des OVB bezifferte der für den Verkehr zuständige Landesrat René Zumtobel die Zahl der Rügen: „2025 wurden insgesamt über eine Dreiviertelmillion Fahrzeuge wieder auf die Hauptverkehrsrouten geschickt.“
Die Nachbarn bitten für die Unterweisung in den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ordentlich zur Kasse: Eine Verwarnung kostet von 25 bis über 700 Euro, je nach Einsicht und danach, ob der Falschfahrer bereits aktenkundig ist. Und unabhängig vom deutschen Kennzeichen, wie ein Sprecher des Landes Tirol gegenüber dem OVB klarstellt: „Im Sinne des europäischen Gleichheitsprinzips werden seitens der Polizei und der beeideten Straßenaufsichtsorgane alle Verkehrsteilnehmenden – egal mit welchem Kennzeichen – gleich behandelt.“
Abfahrtsverbote:
Tirol greift hart durch
Tirol erleichtert seinen Polizisten die Arbeit insgesamt. Das Personal wurde aufgestockt. Abfahrtsverbote gelten zudem zu fixen Zeiten, sie sind also schon vom Personaleinsatz her besser kalkulierbar und in der Regel auch in Navigationsgeräte eingespeist. In Bayern muss dagegen erst einmal definiert werden, ob eine Staulage überhaupt vorhanden ist. Auch die zeitliche Beschränkung aufs Wochenende und auf Feiertage helfe nur bedingt weiter, sagt Alex Kreipl vom ADAC: „Was in Bayern als Feiertag gilt, kann in Nordrhein-Westfalen ein ganz normaler Werktag sein.“