Rosenheim – Die Polizeiinspektion Rosenheim erhielt am frühen Freitagmorgen einen Anruf. Ein Mann (54) verlangte nach einem Streifenwagen. Bei dem Wohnhaus, in der Nähe des Bahnhofs, angekommen, fanden die Beamten die Mutter des 54-Jährigen tot in ihrem Bett. Der Mann räumte bei den Einsatzkräften wohl ein, seine Mutter getötet zu haben. Er wurde vorläufig festgenommen und sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft.
Die Ermittler sicherten Spuren, zudem wurde eine Obduktion der Leiche angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, und die Kriminalpolizei ermitteln wegen des Verdachts eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Ein Haftrichter erließ sogar einen Haftbefehl wegen Mordes. Zu den Hintergründen der Tat wurden zunächst keine weiteren Angaben gemacht. Jetzt hat sich die Gruppe „Roter Aufbruch Rosenheim“ eingeschaltet. Noch am Samstag veranstalteten sie eine spontane Demonstration in Rosenheim. „Wir gehen davon aus, dass es sich um einen mutmaßlichen Femizid handelt. Femizide sind Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts“, sagt Josefine Schiller, Sprecherin der Gruppe. Wie sie zu dieser Behauptung kommen, dazu gibt es keine näheren Informationen. Laut Angaben der Sprecherin seien rund 20 Personen am Samstagabend, 21. Februar, durch die Innenstadt marschiert mit der Forderung, Femizide zu stoppen. „Wir wollten unsere Wut über den Mord auf die Straße bringen“, heißt es vonseiten der Gruppe. Sie kritisieren, dass die Polizei, als Antwort auf die spontane Demo, ihre „Präsenz in der Umgebung deutlich merkbar auffuhr“ und „augenscheinlich nach den auf der Demonstration anwesenden Personen fahndete“. „Wir lassen uns von der Polizei und den Repressionsbehörden des Staates nicht einschüchtern“, sagt Josefine Schiller. Die Polizei selbst kann die Anschuldigungen nicht nachvollziehen. „Wir haben einen Notruf erhalten, dass Leute durch die Innenstadt marschieren“, sagt Hauptkommissar Robert Maurer auf OVB-Anfrage. Vor Ort angekommen, konnten die Kollegen aber niemanden mehr antreffen. „Von unserer Seite gab es keine verstärkte Präsenz, da wir von der Aktion keine Kenntnis hatten“, fügt er hinzu.
Bleibt die Frage, ob es sich tatsächlich um einen Femizid gehandelt hat, wie von der Gruppe „Roter Aufbruch Rosenheim“ behauptet wird. „Die Motive des Täters dürften im höchstpersönlichen Lebensbereich liegen“, sagt Stefan Sonntag, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, auf OVB-Anfrage. Nach jetzigem Stand sehe es so aus, als ob ihn innerfamiliäre Geschehnisse zu der Tat bewogen haben könnten. Hinweise auf Tötung auf Verlangen gebe es nicht. Dabei handelt es sich um die Tötung eines anderen Menschen auf dessen ausdrückliches Verlangen hin. Heißt: Der Täter tötet das Opfer, nachdem das Opfer ihn darum gebeten hat. Die Tat wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.