Prügelei vor Shisha-Bar hat ein Nachspiel

von Redaktion

Nach blutigem Rachefeldzug im Rosenheimer Nachtleben sind erste Urteile gefallen

Rosenheim/Traunstein – Im Prozess gegen eine ganze Gruppe junger Männer aus Rosenheim sind jetzt vor dem Traunsteiner Landgericht die ersten Urteile gefallen. Vier von ihnen wurden am Dienstag, 24. Februar, zu Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Männer sind zwischen 19 und 22 Jahre alt. Der Älteste erhielt zwei Jahre Haft, die Jüngeren Jugendstrafen zwischen 19 und 21 Monaten. Alle waren im Prozess geständig. Die Vorsitzende Richterin Heike Will sprach von „Selbstjustiz“ – denn bereits in der Nacht zuvor krachte es zwischen den Beteiligten.

Eskalation in einer
Mainacht im Jahr 2025

In der Nacht auf 25. Mai 2025 kam es vor einem Lokal in der Ebersberger Straße in Rosenheim zu einer Prügelei. Dabei wurde einem der Angeklagten, einem 22-jährigen Rosenheimer, mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Soweit die Vorgeschichte. Im Laufe jenes Tages planten die Männer dann, dem Täter einen Denkzettel zu verpassen. Staatsanwalt Wolfgang Fiedler sprach in seinem Plädoyer von einem „Rachefeldzug“ und von einer „brutalen Attacke“. In einer Whatsapp-Gruppe hätten die jungen Männer ausgemacht, am selben Tag noch „Köpfe rollen zu lassen“. Gegen 19 Uhr fuhren die Angeklagten, aufgeteilt auf zwei Autos, durch Rosenheim, um den Kontrahenten zu suchen – und man fand ihn vor einer Shisha-Bar an der Ebersberger Straße. Fünf der sieben Angeklagten sprangen aus dem Auto und stürmten auf den ebenfalls jungen Mann los. Es wurde zugetreten, geprügelt, und der Hauptangeklagte, ein 21-jähriger Deutscher, soll mit einem spitzen Gegenstand auch auf den Rücken des Mannes eingestochen haben. Eine Überwachungskamera nahm die wilde Schlägerei auf dem Parkplatz auf. Der Geschädigte erlitt etliche Prellungen, Abschürfungen und Hautverletzungen. Nach der Attacke machte sich die Gruppe aus dem Staub.

Das Verfahren gegen den 21-jährigen Hauptangeklagten wurde am Dienstag abgetrennt. Er ist wegen versuchten Totschlags angeklagt, weil er auch zugestochen haben soll. Sein Verteidiger Johannes Makepeace stellte noch einen Antrag: Er glaubt, die Rückenverletzungen des Geschädigten kämen daher, weil er bei der Schlägerei mehrfach auf einen Wasserhahn gestürzt sei, der an der Außenwand der Shisha-Bar angebracht ist. Im Fall des 21-Jährigen wird der Prozess am 10. März fortgesetzt. Ein Gutachten soll klären, ob der „ominöse Wasserhahn“, wie es Richterin Will ausdrückte, die Rückenverletzungen ausgelöst haben könnte. Danach ist das Urteil geplant. Die Anklagen gegen die beiden jungen Männer, die nur die Autos gefahren hatten, wurden eingestellt.

Nur der älteste der nun Verurteilten war auch zur Tatzeit schon im Erwachsenenalter. Für ihn forderte Staatsanwalt Fiedler zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldauflage. Sein Verteidiger Maximilian Hoh sah anderthalb Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, als angemessen. Die drei anderen Angeklagten galten als heranwachsend und hätten in den Augen des Staatsanwalts 21 bis 23 Monate Bewährungsstrafe bekommen sollen sowie Arbeitsauflagen. Ihre Verteidiger, Carolin Arnemann, Raphael Botor und Jörg Sklebitz, betonten dagegen, dass die Strafen durch die monatelange Untersuchungshaft schon großteils abgegolten sein sollten. „Wenn mehrere Personen wie gestört auf jemanden einschlagen, dann schauen Verletzungen anders aus“, so zum Beispiel Rechtsanwalt Botor. Und Anwältin Arnemann meinte: „Mit der U-Haft muss es gut sein.“ In einem waren sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger aber einig: dass es sich bei dem Überfall in der Ebersberger Straße um gefährliche Körperverletzung handelt. Übereinstimmung herrschte auch über den groben Ablauf. Anders dagegen was das Tatwerkzeug betrifft, mit dem der Hauptangeklagte zugestochen haben soll: Für Staatsanwalt Fiedler war es ein Klappmesser, für die Verteidiger blieb es unklar – jedenfalls kein Messer. Gefunden wurde das Tatwerkzeug nie.

Richterspruch
umgehend rechtskräftig

Die Angeklagten zahlten dem Geschädigten bereits ein Schmerzensgeld, jeder einen niedrigen vierstelligen Betrag. Der junge Mann war als Nebenkläger ebenfalls im Prozess dabei – aber auch er mit Fußfesseln wegen einer laufenden U-Haft. Das Urteil gegen den 22-jährigen Rosenheimer – zwei Jahre Haft, ausgesetzt zur Bewährung – wurde umgehend rechtskräftig: Sowohl Verteidiger Maximilian Hoh, als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel dagegen.

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