Zurückgelassen, geplündert, vergessen

von Redaktion

Schrottautos auf der A8 im Visier – Parkplätze „kein rechtsfreier Raum“ – Polizei warnt vor Diebstahl

Traunstein/Berchtesgadener Land – Wer häufiger auf der A8 zwischen Neukirchen und Anger unterwegs ist, dem wird er vermutlich bereits aufgefallen sein: der ramponierte Kia Carnival, der auf einem Parkplatz in Richtung Salzburg steht. Der Van steht mit seinen Radachsen auf Holzblöcken, weil die Räder abmontiert wurden. Die Lichter fehlen, ein Türgriff auch. Auf einer Seite liegt die Seitentür auf dem Boden. Daneben Sitze aus dem Fahrzeuginneren, in dem Müll liegt. Immerhin sind die Seitenspiegel noch da und sogar vorbildlich eingeklappt.

Van gammelt seit
Ende Oktober vor sich hin

Seit Ende Oktober steht der Van auf dem Parkplatz, wie Martin Staufer von der Verkehrspolizei Traunstein auf Nachfrage bestätigt. „Der Fahrer dieses Fahrzeuges hat ihn vermutlich wegen eines Motorschadens auf diesem Parkplatz abgestellt und wollte sich nicht weiter um eine Abholung oder Entsorgung kümmern, zumal er gleich die Kennzeichen abmontiert und mitgenommen hat“, meint der Polizeihauptkommissar. Einem Streifenwagen der Verkehrspolizei fiel das Auto schließlich auf: Über die Fahrgestellnummer wurde klar, dass der Kia eine slowakische Zulassung hatte.

„In solchen Fällen wird der letzte Halter von der Polizei angeschrieben und zu einer Beseitigung bzw. Entfernung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum aufgefordert. Dies erfolgt auch bei einem Wohnsitz im Ausland“, erklärt der Sprecher das weitere Vorgehen. Der „Rote Punkt“ (Aufkleber) erinnert an diese Aufforderung und setzt eine Frist von vier Wochen. Passiert nichts, folgt eine Anzeige, weil das „Abstellen eines nicht zugelassenen Fahrzeugs auf öffentlichem Verkehrsgrund“ eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesfernstraßengesetz darstellt. Das Bußgeld kann mehrere Hundert Euro betragen. Ähnliche Fälle außerhalb der Autobahnen werden ebenfalls geahndet – sofern die Halter ermittelt werden können.

Häufig werden ältere Fahrzeuge von Besitzern aus dem Ausland, etwa aus Südosteuropa, hier in Deutschland gekauft: Wenn sie dann auf dem Rückweg kaputtgehen, werden sie einfach zurückgelassen. Nicht immer lassen sich die Eigentümer herausfinden. Zudem wird beim Bußgeld nicht gleich die Höchststrafe beim ersten Mal angewendet, ein Fahrzeughalter müsste schon mehrmals erwischt werden.

Es müssen aber nicht immer nur technische Gründe sein, die dazu führen, dass die Besitzer ihr Fahrzeug zurücklassen. Etwa, wenn die Polizei bei einer Kontrolle feststellt, dass keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist oder der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat. Oder, wenn wegen Drogenkonsums eine Weiterfahrt untersagt wurde. „Auch bei diesen Fällen kommt es vor, dass sich dann keiner mehr um die Abholung oder Beseitigung des Fahrzeugs kümmert – vor allem, wenn es sich um sehr alte und praktisch wertlose Autos handelt.“

Im Zuständigkeitsbereich der Verkehrspolizei Traunstein, auf der A8 zwischen Bernauer Berg und Grenzübergang Walserberg, sind die Beamten jährlich mit mindestens 20 Schrottautos befasst. „Ein Trend ist hier nicht erkennbar“, antwortet Staufer auf die Frage, ob die Behörden vermehrt mit solchen Fällen zu tun haben.

Wie er mitteilt, sind bei solchen Vergehen auf den Autobahnen das Fernstraßen-Bundesamt in Leipzig und außerhalb der Autobahnen das jeweilige Landratsamt als „Verfolgungsbehörde“ zuständig. Im Fall des Vans kümmert sich die örtliche Autobahnmeisterei zusammen mit der Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, um die kostenpflichtige Beseitigung.

Zündkerzenklau
führt zu Anzeige

Doch bevor es dazu kommt, geraten oft Unbeteiligte in Versuchung: Räder oder andere noch brauchbare Fahrzeugteile verschwinden urplötzlich. Erlaubt ist das natürlich nicht, wie der Polizist betont. „Diese Schrottautos sind kein rechtsfreier Raum, das ist Diebstahl.“ Einmal hätte die Verkehrspolizei einen Lkw-Fahrer, der seine Ruhezeit am Parkplatz Teisenberg einlegte, dabei beobachtet, wie er aus einem schrottreifen VW Golf die Zündkerzen abmontierte. „Dafür bekam er natürlich eine Anzeige“, so Staufer.

Grundsätzlich habe der Halter sein Eigentum zwar in gewisser Weise aufgegeben, aber es stehe nun mal auf dem Grund der Autobahn GmbH. „Da kann man sich nicht einfach daran bedienen.“

Marcel Sowa

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