Mühldorf – In einem großen Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich der Stadt Neumarkt-St. Veit ist der Verdacht auf die Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen sind rund 30.000 Tiere. Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich.
Das Veterinäramt des Landratsamtes Mühldorf hat den betroffenen Betrieb am Montag entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählt auch die tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes.
Aufgrund des Seuchenverdachtes werden in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Altötting, Landshut und Rottal-Inn.
Das Landratsamt Mühldorf fordert alle Geflügelhalter im Landkreis Mühldorf, die ihre Tierhaltung bisher dem zuständigen Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies nachzuholen. Das entsprechende Formular gibt es online unter https://www.lramue.de.