Newcastle-Ausbruch: So läuft eine Keulung ab

von Redaktion

Das Newcastle-Virus hat drastische Folgen: Für Zehntausende Tiere bedeutet die Krankheit das Todesurteil, auch im Landkreis Mühldorf. Spezialfirmen übernehmen die Tötung mit CO2-Gas. Der Ablauf der Seuchenbekämpfung – von der Keulung bis zur Entsorgung der Tierkörper – ist streng geregelt.

Neumarkt-St.Veit/Waldkraiburg – Narkosegas vor dem Gnadentod: Rund 30.000 Masthähnchen mussten in Neumarkt-St. Veit wegen des Newcastle-Virus gekeult werden. Der Ausbruch der Krankheit wurde amtlich festgestellt. „Derart große Bestände werden in der Regel mit CO2 getötet. Damit wird der Stall geflutet. Das CO2 wirkt als Narkosegas und ist auch zur Betäubung von Geflügel vor der Schlachtung zugelassen“, teilt die Pressestelle am Landratsamt Mühldorf auf Nachfrage des OVB mit. Eine Auskunft darüber, wie lange es dauert, bis die Tiere tot sind, könne man nicht geben, „da sich während der Maßnahme keine Personen im Stall aufhalten können“.

Tötung wird von den
Tierhaltern beauftragt

Tierhalter sind laut Landratsamt dazu verpflichtet, die Tötung zu beauftragen. In großen Betrieben führen diese Arbeiten spezialisierte Betriebe durch. Eine Keulung wie in dem Neumarkter Betrieb wird nur dann veranlasst, wenn der Verdacht auf die Krankheit oder der Ausbruch amtlich festgestellt wurde, so das Landratsamt.

100.000 tote Legehennen im Landkreis Erding, 30.000 Masthähnchen in Neumarkt-St. Veit – nach der Keulung stellt sich die Frage, was mit den großen Mengen toter Tiere passiert. Auch dieser Schritt ist klar geregelt und Teil der Seuchenbekämpfung.

Die betroffenen Betriebe sind jeweils bestimmten Tierkörperverwertungsanlagen zugeordnet, die sich an den Regierungsbezirken orientieren. Für Betriebe in Oberbayern ist die Tierkörperverwertungsanlage (TVA) der Berndt GmbH in St. Erasmus zuständig.

Verarbeitet werden hier tierische Nebenprodukte der Kategorie I und II, die als besonders sensibel gelten. Hierzu zählen Tierkörper, Schlachtabfälle sowie Materialien, die potenziell gesundheitsgefährdend sein können. Entsprechend gelten hohe Sicherheitsstandards.

Abtransport der toten
Tiere hat höchste Priorität

„Sobald eine Seuche amtlich festgestellt wurde, ist das folgende Prozedere genau mit den Behörden abgestimmt“, erklärt Konrad Meier, Geschäftsführer der Berndt GmbH. In solchen Fällen hat der Abtransport der toten Tiere höchste Priorität. So schnell wie möglich sollen die Tierkörper abgeholt werden, dafür werden zusätzliche Fahrten organisiert, Ausnahmeregelungen ermöglicht und Überstunden fallen an. Nach der Keulung werden die toten Tiere in eigens dafür zugelassenen, flüssigkeitsdichten Gefahrgutcontainern abgeholt.

Für die Fahrer gelten
strenge Hygieneregeln

Für die Fahrer gelten strenge Hygieneregeln: Sie arbeiten in vollständiger Schutzkleidung, um das Virus nicht weiter zu verschleppen. Laut Landratsamt erfolgt der Transport nach den sogenannten ADR-Vorgaben („Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route“). Das ADR legt präzise die Regeln und Pflichten für den Transport, das Laden und Entladen gefährlicher Stoffe fest.

Vom betroffenen Hof geht es direkt zur Tierkörperverwertungsanlage in St. Erasmus, wo die Kadaver in eine Mulde entladen und anschließend unter hohem Druck und hohen Temperaturen behandelt werden. „In der Anlage werden alle Erreger abgetötet“, erklärt Meier. Dies passiert bei 133 Grad Celsius, einem Druck von drei Bar und einer Behandlungszeit von 20 Minuten. „Eine Ansteckungsgefahr besteht nur bis zur Mulde, das Restmaterial ist unbedenklich“, fährt Meier fort. Abschließend würden auch Fahrzeuge und Container sorgfältig desinfiziert.

Das Restmaterial gelangt anschließend nicht in den Futter- oder Lebensmittelkreislauf. Stattdessen werde es industriell weiterverarbeitet, beispielsweise für die Zementindustrie oder zur Herstellung von Biodiesel.

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