Aschau im Chiemgau – Die außergerichtlichen Vergleichsgespräche zwischen der Kampenwandseilbahn und dem Bund Naturschutz Bayern sind gescheitert. Noch im November 2025 stellte der Verwaltungsgerichtshof München eine grundsätzliche Bereitschaft zur Einigung fest. Bis zum 20. Januar 2026 sollten die Parteien versuchen, zu einer Einigung zu kommen. Diese Frist wurde bis Ende März verlängert. Nun steht fest, dass der Rechtsstreit außergerichtlich nicht einvernehmlich beendet werden konnte.
Leitplanken zum Schutz
der Bergnatur
Wie der Bund Naturschutz (BN) mitteilt, habe man sich „mit dem Betreiber nicht auf verbindliche Leitplanken zum Schutz der Bergnatur einigen“ können. Eric Zbil, Betreiber und Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH, betont: „Wir haben dem Bund Naturschutz Bayern vor Gericht die Hand gereicht und waren erneut offen für eine Einigung.“ Hintergrund sei der Appell des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gewesen, eine außergerichtliche Lösung anzustreben und gemeinsam Wege für eine aktive Beteiligung des BN zu entwickeln, statt weiter Gerichte und Anwälte zu beschäftigen.
„Wir haben dem Bund Naturschutz mehrere konkrete Angebote unterbreitet, wie er sich an Naturschutzmaßnahmen beteiligen könnte“, informiert Eric Zbil. Anfangs schien eine Einigung möglich zu sein. Letztlich habe der BN die Vergleichsgespräche zum Scheitern gebracht, indem er bereits vereinbarte Punkte zurückzog und stattdessen „alte Forderungen in verschärfter Form“ außergerichtlich durchsetzen wollte – ohne dabei selbst eine Beteiligung am Naturschutz zuzusagen. „Die geforderten Maßnahmen sind realitätsfern und nicht umsetzbar“, stellt Zbil klar. Der Bund Naturschutz wiederum betont, dass er sich im „Rahmen der Vergleichsgespräche grundsätzlich kompromissbereit“ gezeigt habe. So hätte der Verband den Neubau der Bahn – einschließlich der geplanten Kapazitätssteigerung – akzeptiert, wenn gleichzeitig verbindliche Regelungen für den langfristigen Schutz der Natur am Berg getroffen worden wären. Auf konkrete Inhalte dieser Regelungen geht der BN nicht ein.
„Unser Ziel war ein
tragfähiger Kompromiss“
„Unser Ziel war ein tragfähiger Kompromiss“, so Rainer Auer, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe Rosenheim. „Wir wollten sicherstellen, dass die sensible Bergnatur – insbesondere die Birkhuhn-Population – dauerhaft geschützt wird.“
In der seilbahnrechtlichen Bau- und Betriebsgenehmigung des Landratsamtes Rosenheim, die der BN beklagt, sind bereits zahlreiche, den Bau und Betrieb einschränkende Maßnahmen zum präventiven Naturschutz enthalten. Darin wurden auch die fürs Birkhuhn besonders sensiblen Zeiten beachtet – bei Sanierungsarbeiten und Nachtfahrten. „So ist beispielsweise festgelegt, dass vom 15. März bis 5. Juni im Bereich der Bergstation keine Arbeiten und Hubschrauberflüge erfolgen dürfen“, informiert Geschäftsführer Eric Zbil.
Nun fordere der Bund Naturschutz, dass vom 1. Dezember bis 15. März keine Hubschrauberflüge und vom 15. März bis 15. Juli keine Bauarbeiten an der Seilbahn erfolgen dürfen. Den Winter auf einer Höhe von 1.500 Metern eingerechnet, könnte also vom 16. Juli bis Ende Oktober gebaut werden. „Diese weitreichende Einschränkung der Bauaktivitäten auf unter 4,5 Monate pro Jahr ist realitätsfremd und macht Bauen unmöglich“, sagt Eric Zbil.
Nach Informationen des Betreibers habe der Bund Naturschutz in den außergerichtlichen Gesprächen zudem neue Forderungen aufgestellt und gleichzeitig eine Beteiligung abgelehnt: „Maßnahmen zur Besucherzählung auf allen Wegen“ sowie „Verpflichtungen zu unlimitierten Kostenübernahmen für Naturschutzmonitoring und weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume des Birkwilds“. Nach Angaben des Betreibers liegen dazu keine genaueren Erläuterungen des BN vor. Hingegen seien in den Genehmigungsbescheiden des Landratsamtes Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna klar definiert: „So soll beispielsweise über eine Dauer von zwölf Jahren alle zwei Jahre ein Gutachten für die Untere Naturschutzbehörde erstellt werden“, informiert Zbil.
Wie eine Sprecherin des Bund Naturschutz auf OVB-Anfrage informiert, habe sich der Verband dafür eingesetzt, „klare Leitplanken für die zukünftige touristische Entwicklung am Berg festzulegen“. Dazu gehörten unter anderem verbindliche Vereinbarungen, die eine weitere touristische „Eventisierung“ der Kampenwand ausschließen sollen. Der BN habe „Regelungen gefordert, die eine Erweiterung von Event- und Gastronomie-Infrastruktur ausschließen“. Nähere Erläuterungen gibt es dazu nicht.
Forderung nach
Skibetriebsverzicht
Eric Zbil teilte auf Anfrage des OVB mit, dass der Bund Naturschutz „das Verbot jeglicher Angebotsänderung ohne zeitliche Beschränkung“ gefordert habe. Auf Nachfrage sei auf mehreren Seiten unter anderem verlangt worden, dauerhaft auf den Skibetrieb zu verzichten, keine Attraktionen für Kinder oder neue Aussichtsplattformen zu errichten und keine Änderungen an der Gastronomie vorzunehmen.
„Wir sollten eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, dass der Status quo von 2026 erhalten bleibt“, erläutert Zbil. Damit hätte das Unternehmen perspektivisch weder auf wirtschaftliche Entwicklungen noch auf klimatische Veränderungen reagieren können. Hinzu komme, dass auf der Kampenwand nichts ohne die Genehmigung der Gemeinde, des Landratsamtes und der Unteren Naturschutzbehörde entstehe oder sich verändere. Der Bund Naturschutz sieht es so: „Auf solche verbindlichen Garantien für die Zukunft wollten sich die Betreiber jedoch nicht einlassen.“ Annemarie Räder, stellvertretende Landesbeauftragte des Bund Naturschutz Bayern, bedauert das Scheitern der Gespräche: „Wir hätten uns eine Lösung gewünscht, die den langfristigen Schutz der sensiblen Bergnatur sicherstellt und gleichzeitig den Tourismus voranbringt.“ Wie diese Lösung aussehen könnte, wird nicht erläutert.
„Die inzwischen ausufernden Forderungen des Bund Naturschutz Bayern können nur als weitere Hinhaltetaktik verstanden werden“, bedauert Eric Zbil die vertane Chance auf eine gütliche Einigung, die nun zu erneuten monatelangen Verzögerungen führen könnte.
Ähnlich ist die Situation an der A8: Der Bund Naturschutz beklagt den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Abschnitts zwischen Achenmühle und Bernauer Berg, was seit zwei Jahren zu Verzögerungen führt. Wie die IHK für München und Oberbayern zur A8 bezieht Eric Zbil zur Kampenwandseilbahn klar Stellung: „Der Gesetzgeber sollte hinterfragen, welche Sonderklagemöglichkeiten er Naturschutzverbänden einräumt, die Eigeninteressen verfolgen, und welche Folgen diese Klagen für Gesellschaft, Unternehmen, den Rechtsstaat und den Steuerzahler haben.“
Gerichtsurteil
wird erwartet
Nachdem eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist, wird nun das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Streit um die Genehmigung des Erneuerungsbaus der Kampenwandseilbahn erwartet. Die Betreiberfamilie Zbil hofft, dass das Gericht in seinem Urteil die Anforderungen an den Naturschutz in der beklagten Genehmigung erfüllt sieht und die Erneuerung der Kampenwandseilbahn zeitnah umgesetzt werden kann.