Berlin/Ampfing/Waldkraiburg – Kameras in Schlachthöfen sollen künftig dafür sorgen, dass der Tierschutz vor Ort auch tatsächlich eingehalten wird. Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) vor. Kameras sollen Pflicht werden, um alle Schritte zu überwachen: vom Entladen über die Betäubung und das Setzen des „Entblutungsschnitts“ bis zu ersten Schlachtarbeiten.
„Tierschutz
ist ja Staatsziel“
Damit würden „die allermeisten Schlachttiere erreicht“, teilt Ministeriums-Sprecher Bert Schulz auf Anfrage mit. Damit werde sichergestellt, „dass tierschutzrechtliche Vorschriften – der Tierschutz ist ja im Grundgesetz als Staatsziel festgeschrieben – auch in dieser letzten Lebensphase der Tiere eingehalten werden“. Bundesminister Rainer hat dazu gesagt: „Mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir einen blinden Fleck im Tierschutz.“
Doch wie sinnvoll und notwendig ist das? Braucht es wirklich ein weiteres Gesetz, weitere Vorgaben und weitere Bürokratie, um den Tierschutz zu überwachen? Die OVB-Heimatzeitungen und innsalzach24.de haben bei den zwei großen Schlachthöfen im Landkreis Mühldorf nachgefragt: beim Putenschlachthof in Ampfing sowie beim Rinderschlachthof in Waldkraiburg.
„Möchten so transparent
wie möglich sein“
„Wir haben grundsätzlich keine Vorbehalte gegen diesen Gesetzesentwurf und möchten so transparent wie möglich sein“, erklärt Georg Kirchmaier von der Süddeutschen Truthahn aus Ampfing. Hier werden nach Unternehmensangaben jährlich rund 100.000 Tonnen geschlachtet.
Gleichwohl betont Kirchmaier: „Besonders wichtig ist uns, dass die Vorschrift klare Vorgaben zum Daten- und Personenschutz definiert. Hier darf es zu keinem Konflikt mit anderen bestehenden Gesetzen kommen – insbesondere müssen wir sicherstellen, wie mit sensiblen Daten umgegangen wird, um die Rechte der Betroffenen zu schützen.“ Er schätzt, dass sein Unternehmen einen fünfstelligen Euro-Betrag in Kameras, Speicherung, Dokumentierung investieren müsste.
Der Rinderschlachthof der Vion in Waldkraiburg (jährlich 163.000 Tiere) betrifft dieses Thema nicht, teilt Unternehmenssprecherin Polina Witte auf Nachfrage mit: „Vion hat bereits seit 2017 alle Schlachtstandorte – auch den Standort Waldkraiburg – mit Videoüberwachung in sensiblen Bereichen ausgestattet.“ Dazu würden die Anlieferung der Tiere, der Wartestall, der Zutrieb zur Betäubung, die Betäubung und Entblutung gehören. „Damit sind wir deutlich früher als gesetzlich gefordert diesen Weg gegangen. Für uns ist das ein wichtiger Baustein unseres Tierschutzüberwachungssystems, zu dem auch eine tägliche stichprobenartige Auswertung der Kamerabilder durch unsere Tierschutzbeauftragten gehört.“
KI wertet seit Jahren die
Videoaufnahmen aus
Laut Witte gehe Vion noch einen Schritt weiter: „Unsere Kamerasysteme sind seit 2021 mit einer KI-gestützten Software ausgestattet.“ Die Software erkenne Abweichungen vom Standardverhalten im Umgang mit Tieren und meldet diese an die Tierschutzbeauftragten. „Diese prüfen die Hinweise und nutzen sie für Auswertungen sowie für Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Erst dadurch wird das gesamte Kameramaterial eines Tages systematisch auswertbar. Damit erfüllen wir nicht nur heutige Anforderungen, sondern gehen über mögliche zukünftige gesetzliche Vorgaben bereits hinaus.“
Auch in Ampfing werde jetzt schon regelmäßig und umfassend kontrolliert, teilt Kirchmaier mit: „Der amtliche Tierarzt vom Landratsamt ist bei jeder Schlachtung verpflichtend anwesend und überwacht unter anderem den Tierschutz.“ Dazu kommen etwa einmal im Vierteljahr unangemeldete Kontrollen durch Behörden. „Darüber hinaus werden wir regelmäßig durch unangemeldete Kontrollen von Kunden sowie von Zertifizierungsstellen wie QS GmbH und Naturland überprüft“, schreibt Kirchmaier. „In den vergangenen fünf Jahren wurden im Bereich der Schlachtung keine Beanstandungen zum Tierschutzgesetz registriert.“
Regelmäßige Kontrolle –
keine relevanten Verstöße
Auch Vion hatte nach eigenen Angaben in den vergangenen fünf Jahren „keine relevanten Tierschutzverstöße“, die zu Bußgeldern geführt hätten, schreibt Witte. „Alle unsere Betriebe werden regelmäßig – sowohl angekündigt als auch unangekündigt – mehrmals pro Jahr von den zuständigen Behörden kontrolliert.“ Hinzu kommen auch hier zahlreiche externe Audits durch Systemgeber und Kunden – unter anderem im Rahmen von Qualität und Sicherheit (QS), GQB, Bio-Zertifizierungen oder IFS. „Auch Kunden wie große internationale Lebensmitteleinzelhändler oder Gastronomieketten führen eigene Kontrollen durch“, so Witte. Alles in allem seien das jährlich über 20 angekündigte und unangekündigte externe Audits.
Gesetz soll möglichst
„bürokratiearm“ werden
Zusätzlich führe auch die unternehmenseigene Qualitätssicherung zweimal jährlich interne Audits am Standort durch – angekündigt als auch unangekündigt, schreibt Witte: „In keinem dieser Audits wurden in den vergangenen fünf Jahren schwerwiegende Abweichungen (sogenannte K.o.) im Bereich Tierschutz festgestellt.“
Auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen versichert der Ministeriums-Sprecher, sein Haus lege „großen Wert darauf, dass das Gesetz so bürokratiearm wie möglich gehalten wird“. Für die Unternehmen geht das Bundeslandwirtschaftsministerium von einmaligen Anschaffungskosten von rund 232.000 Euro sowie von jährlichen Bürokratiekosten von 172.000 Euro aus. Für die Verwaltung der Länder ändere sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 257.000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand der Länder betrage rund 64.000 Euro. Entlastungen an anderer Stelle würden „im Laufe der Legislaturperiode“ angestrebt.