Rosenheim/Traunstein/Bad Aibling – Seit 11. November 2024 war Eman E. vermisst worden. Trotz intensiver Suche fand sich keine Spur der 34-jährigen Mutter von drei Kindern. Bis zum Sommer 2025: Am 17. Juni führte der Zufall die Ermittler zu den sterblichen Überresten der Ägypterin. Ein Spaziergänger hatte in einem Wald bei Ellmosen ein Kinderrad samt Helm entdeckt. Aus Sorge, dass ein Kind in Schwierigkeiten geraten sein könnte, benachrichtigte er die Polizei. Die Polizei rückte aus, sperrte das Gelände ab. Ein Kind entdeckten die Beamten nicht. Dafür schlug ein Diensthund im Unterholz an – dort lag die Leiche von Eman E. Wie die Obduktion ergab, war sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen. Ihr Mann (43) geriet alsbald ins Visier der Ermittler und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Demnächst muss er sich vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Und zwar wegen Mordes. Das Landgericht hat die Anklage nunmehr zugelassen. Der Staatsanwalt wirft dem Ägypter vor, seine Frau „aus niedrigen Beweggründen“ getötet zu haben.
Der Prozess soll am 9. Juni beginnen. Zwölf Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt, am 28. Juli könnte das Urteil gesprochen werden. Monatelange und sehr aufwendige Ermittlungen der Polizei liegen der Anklage zugrunde. So suchten Beamte mehrmals die Umgebung des Waldstücks ab. Anwohnerbefragungen sollten Aufschluss über den Besitzer des Kinderrads bringen, das indirekt den Fund der Leiche herbeigeführt hatte. So wie es zuletzt aussah, stand das Rad in keinerlei Beziehung zu der Gewalttat.
Sehr sorgfältig dürfte die Polizei an die Vernehmung des 43-jährigen Ehemannes gegangen sein. Mord aus niedrigen Beweggründen liest sich in der Definition des Bundesgerichtshofs einfach und eindeutig. Danach ist ein Beweggrund niedrig, wenn er „nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist“. Doch welche Gewalttaten sind besonders verachtenswert? Dazu können Wut oder Eifersucht gehören – wenn sie beispielsweise von hemmungsloser Eigensucht befeuert sind. Um abzuschätzen, inwiefern diese Gefühle den mutmaßlichen Täter angetrieben haben, müssen die Beamten schon sehr genauen Aufschluss über die Motive des Mannes gewonnen haben.
Ab 9. Juni wird sich zeigen, ob sie und der Staatsanwalt auch das Gericht überzeugen können. Wahlverteidigerin ist Juliane Weber aus München. Zu dem bevorstehenden Verfahren wollte sie keinen Kommentar abgeben. Michael Weiser