Rott: Petitionsausschuss greift erneut ein

von Redaktion

Der Streit um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Rott geht in die nächste Runde. Wegen erheblicher Bedenken zur Verkehrssicherheit hat sich erneut der Petitionsausschuss des Landtags eingeschaltet. Ein anliegender Unternehmer hatte die Situation als „obergefährlich“ bezeichnet und eine Petition eingereicht.

Rott – Die Debatte um die geplante Erstaufnahme-Einrichtung für Geflüchtete in Rott kommt nicht zur Ruhe. Zum wiederholten Mal hat sie jetzt den Petitionsausschuss des Landtags beschäftigt. Ähnlich war die Situation schon vor zwei Jahren, damals hatte die Bürgerinitiative „Rott rottiert“ eine Petition gegen die Unterkunft eingereicht. Nun kam sie vom Anlieger Günther Hein, der das Speditionsunternehmen Hein in direkter Nachbarschaft betreibt. Ihm zufolge hat er die Petition im September eingereicht.

Spielende Kinder
auf der Straße

Grund dafür: Die Situation im Herbst habe gezeigt, dass die Verkehrssicherheit am Eckfeld nicht gegeben sei. Der kurzzeitige Betrieb habe verdeutlicht, dass die Situation vor Ort „obergefährlich“ sei. Immer wieder seien Kinder unter dem Bauzaun hindurchgeschlüpft und hätten auf der Straße gespielt. Zudem sei die Straße am Eckfeld schmäler als nötig, was auch ein von der Firma beauftragtes Verkehrsgutachten bestätige, so Hein. „Dadurch müssen wir mit unseren Lastwagen auf den abgesenkten Bordstein ausweichen, was Gefahren für Fußgänger birgt.“

Hein betont, dass er mit seiner Petition vor allem das Ziel verfolgt habe, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um auf die Gefahren hinzuweisen. Bestenfalls noch bevor es zu einer erneuten Baugenehmigung der Unterkunft komme. Denn mit seiner Firma habe er bereits vor einigen Jahren einen tödlichen Unfall erlebt. „Das ist mir im Kopf geblieben. Ich möchte das nicht noch einmal erleben“, sagt Hein.

Zudem, so der Unternehmer, würden nicht nur firmeneigene Fahrer, sondern auch Fernfahrer anderer Unternehmen regelmäßig zu ihnen aufs Betriebsgelände kommen. „Meine eigenen Leute kann ich auf die Situation hinweisen, aber fremde Fahrer nicht.“

Dass es im vergangenen Herbst Kritik gab, darüber hatte auch die OVB-Heimatzeitungen schon berichtet. Die Kritiker wurden allerdings vom Landratsamt Rosenheim mit dem Verweis auf die Straßenverkehrsordnung abgewiesen, nach der „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“, erklärte die Behörde damals.

Petitionsausschuss
erkennt Beschwerde an

Doch auch der Petitionsausschuss stuft die Sachlage, wie es scheint, als gefährlich ein. Auf Anfrage bestätigt Sepp Lausch (Freie Wähler), der im Petitionsausschuss sitzt und für diese Beschwerde auch als Berichterstatter eingesetzt war, die Ausführungen von Hein. Der Ausschuss habe „einstimmig und vollumfänglich“ die Beschwerde anerkannt. Der Beschwerdeführer Hein habe sehr glaubwürdig, sachlich und ruhig von unterschiedlichen Vorfällen erzählt. Darunter Kinder, die während des Betriebs der Unterkunft im Herbst zum Spielen auf die Straße gelaufen seien. Mehrere Personen hätten sich außerdem auf dem Gelände von Hein aufgehalten. Alles Punkte, die auch der Petitionsausschuss als kritisch bewertet habe.

„Es ist nicht in Ordnung, eine Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet zu planen und dann den anliegenden mittelständischen Betrieb in seinen Tätigkeiten auch noch einzuschränken“, so Lausch. Auch sich bei der Verkehrssicherheit auf die Straßenverkehrsordnung zu berufen, sei im vorliegenden Fall nicht ausreichend.

Noch gibt es keine Entscheidung des Petitionsausschusses. Diese, so Lausch, sei vertagt worden, um der zuständigen Behörde, also dem Landratsamt Rosenheim, Zeit zur Reaktion zu geben. Allerdings, so Lausch, habe sich in der Sitzung des Ausschusses gezeigt, dass die Mitglieder durchaus gewillt wären, parteiübergreifend „das schärfste Schwert“, also den Code „80/3 Petition berechtigt“, zu ziehen, so Lausch.

„Das wäre bemerkenswert“, so der Landtagsabgeordnete. Diese Bewertung komme bei Beschwerden über Flüchtlingsunterkünfte höchst selten vor – vor allem nicht, wie sich hier andeute, parteiübergreifend.

Lösungsvorschlag: Zaun
und Sicherheitspersonal

Der Lösungsvorschlag von Lausch: für einen massiven Zaun zu sorgen, der mehr Sicherheit bietet, und das Sicherheitspersonal zu schulen.

Auf Anfrage bestätigt das Landratsamt, über die Petition informiert zu sein. Die Behörde betont allerdings, bereits im vergangenen Jahr sofort auf die Situation reagiert und Maßnahmen umgesetzt zu haben, um die Sicherheit vor Ort zu verbessern. Als weitere Verbesserung sei nun geplant, den Sicherheitsdienst, wie bereits im vergangenen Jahr, für die Situation vor Ort zu sensibilisieren. „Zudem wird der Zaun stabiler in der Befestigung verankert, sodass er von spielenden Kindern nicht mehr angehoben werden kann.“ Dieser soll vor einer erneuten Belegung noch einmal kontrolliert werden.

Einrichtung für
270 Personen geplant

Wann in Rott wieder Geflüchtete einziehen, ist noch unklar. Die Erteilung einer neuen Baugenehmigung steht noch aus. Auf Anfrage erklärt das Landratsamt, dass sich die Bauabteilung zu diesem Thema noch in Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium befinde. Stellvertretend für die Gemeinde Rott und den Gemeinderat hat Bürgermeister Daniel Wendrock bereits angekündigt, gegen eine Baugenehmigung erneut zu klagen.

Geplant ist eine Erstaufnahme-Einrichtung für bis zu 270 Personen. Im Moment unterhält der Landkreis eine Ankunftseinrichtung in Bruckmühl, diese kann mit bis zu 200 Personen belegt werden. Zuletzt befanden sich dort 27 ukrainische Kriegsflüchtlinge. Laut Landratsamt war aber für den 31. März eine Buszuweisung mit Asylbewerbern durch die Regierung von Oberbayern angekündigt worden. Diese Personen sollen ebenfalls in Bruckmühl untergebracht werden.

Die letzte Buszuweisung hatte das Landratsamt Rosenheim am 28. Januar 2026 erhalten. Seitdem gab es unregelmäßig Einzelzuweisungen von Asylbewerbern durch die Regierung von Oberbayern, so das Landratsamt.

Artikel 1 von 11