Neue Spuren oder nur eine Ansage?

von Redaktion

Nach dem Freispruch im zweiten „Eiskeller-Prozess“ um den Tod von Hanna hat die Staatsanwaltschaft Traunstein ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Behörde geht weiterhin von einem Gewaltverbrechen aus und ermittelt nun gegen Unbekannt, obwohl es derzeit keine konkreten neuen Ansätze für Nachforschungen gibt.

Aschau – Eine Tragödie, zwei Gerichtsverhandlungen, viele Gutachter – aber kein Ende? Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ein neues Ermittlungsverfahren zum Tod von Hanna Wörndl eröffnet. Polizisten auf der Jagd nach neuen Spuren wird man aber vorerst vergeblich suchen.

Ein neues Verfahren, und niemand betreibt aktuell in Aschau Nachforschungen. Was hat das zu bedeuten? Und wie blickt die Staatsanwaltschaft im Nachhinein auf den „Eiskeller-Prozess“? Das OVB fragte nach, was es mit dem neuen Verfahren auf sich hat.

Warum ermittelt die
Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ermittelt, weil sie laut Strafprozessordnung dazu angehalten ist. Behördensprecher Dr. Rainer Vietze erläutert die Zusammenhänge auf Anfrage des OVB und zitiert den entsprechenden Paragrafen: „Die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Welche Anhaltspunkte
gibt es im Fall Hanna?

In einem entscheidenden Punkt hat sich die Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch nach dem Freispruch im zweiten „Eiskeller-Prozess“ nicht geändert: Hanna wurde Opfer eines Gewaltverbrechens. Auf eine Gewalttat hatten sich bereits am 3. Oktober 2022 die Gerichtsmediziner festgelegt, und auch die gerichtlich bestellten Gutachter unterstützten diese Auffassung.

Was denkt die
Verteidigung?

Genau entgegengesetzt ist die Auffassung der Verteidigung. Die von ihr beauftragten Gutachter, darunter der bekannte Rechtsmediziner Klaus Püschel, rekonstruieren ein Unfallgeschehen. Die schweren Verletzungen Hannas seien durch das Treiben in der Prien entstanden. Ihre Untersuchungen wurden öffentlichkeitswirksam verbreitet – unter anderem in einer Dokumentation, die kürzlich vom NDR ausgestrahlt wurde.

Welche Rolle spielten
die Gutachten?

In der zweiten öffentlichen Hauptverhandlung, die nach der Revision des ersten Urteils fällig geworden war, spielte der Streit der Gutachter jedoch keine Rolle. Nicht offiziell zumindest. Denn der zweite Prozess war anders aufgebaut als der erste. Die Frage, ob ein Unfall oder eine Gewalttat Hanna das Leben gekostet hatte, stand nicht mehr im Vordergrund.

Juristen sprechen in solchen Fällen von „Verfahrensökonomie“: Geklärt wird nur noch, was das Gericht für die entscheidende Frage hält. In diesem Fall: Ob der Angeklagte zweifelsfrei für schuldig zu halten sei.

Die Erste Jugendkammer des Landgerichts kam in diesem zentralen Punkt letztlich zu einem anderen Schluss als die Zweite Kammer, die den Angeklagten im März 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt hatte. Richterin Heike Will sprach ihn von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei. Allerdings nicht wegen „erwiesener Unschuld“, wie es die Verteidigung mit Regina Rick und Dr. Yves Georg beabsichtigt hatte. Das Ende des Prozesses lange vor dem ursprünglich angesetzten Datum war daher nicht ganz im Sinne der beiden Anwälte: Sie hätten lieber ihre Gutachter auftreten lassen.

Was meinen die gerichtlich
bestellten Gutachter?

Die Feststellungen der Verteidiger-Gutachter wurden zwar nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, lagen aber den gerichtlich bestellten Experten seit Sommer 2025 vor. „Die schriftlichen Auftragsgutachten der Verteidigung wurden bereits vor Beginn der Hauptverhandlung im zweiten Verfahrensdurchgang den gerichtlich bestellten Sachverständigen zugeleitet“, sagte Vietze. „Zu diesem Zeitpunkt stand noch nicht fest, ob die von der Verteidigung vertretene Unfallthese in der Hauptverhandlung entscheidungserheblich sein wird.“ Nach diesen ergänzenden Gegengutachten steht für die Anklagebehörde weiter fest: Es handelt sich um ein Gewaltverbrechen. Und der Täter läuft folglich frei herum.

Sucht die Polizei
nach dem Mörder?

Das Ermittlungsverfahren wegen Mordes richtet sich gegen Unbekannt, erhält also nach der Justiz-Nomenklatur ein „UJs-Aktenzeichen“ – so wie ab 4. Oktober 2022, als die Soko „Club“ ihre Arbeit aufnahm. Sobald sich neue Ermittlungsansätze ergeben, werde die Staatsanwaltschaft diesen Ansätzen nachgehen, sagte Rainer Vietze auf Nachfrage. Wann es so weit sein könnte, bleibt aber offen, ebenso die Frage, ob es überhaupt jemals dazu kommt. Man werde den Fall beobachten. Konkrete Ansätze zum Start neuer Nachforschungen gebe es derzeit nicht. Weitere Details könne er nicht verraten, antwortete Vietze auf Nachfragen des OVB – aus ermittlungstaktischen Belangen.

Was die Ermittler künftig
besser machen wollen

Mittlerweile haben sich Vertreter von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Manöverkritik zusammengesetzt. Was sollte in Zukunft besser laufen? Von zentraler Bedeutung sei die engere Verzahnung „zwischen Kriminaltechnik und ermittelnden Beamten“, sagte Vietze. Es geht um Priorisierung, darum, die richtigen technischen Fragen früher zu stellen. Zum Beispiel, ob Handydaten die Aussage eines Zeugen bekräftigen oder nicht. Vor allem die Aussagen der ursprünglichen Belastungszeugin über angebliches Täterwissen des Angeklagten hatten in den beiden Auflagen des Prozesses Verwirrung gestiftet. Überhaupt hatten Smartphone-daten eine wichtige Rolle bei diesem Verfahren gespielt. Licht in die Vorgänge am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 konnten aber auch sie nicht bringen.

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