Rosenheim – Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Rosenheim hat einen 42-jährigen Rosenheimer wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in zwei Fällen sowie wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Mit diesem Fall musste sich das Gericht bereits vor rund einem Jahr befassen. Damals wurde die Verhandlung ausgesetzt, um die Schuldfähigkeit des Mannes genauer prüfen zu lassen.
Ein Gutachten aus einer beigezogenen Familienakte hatte zuvor eine Intelligenzminderung und weitere Diagnosen ergeben. Eine erneute forensisch-psychologische Begutachtung bestätigte die früheren Befunde weitgehend. Demnach leidet der Mann unter verschiedenen psychischen Beeinträchtigungen, darunter Depressionen. Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit oder eine pädophile Neigung ergaben sich jedoch nicht.
Nun musste sich der Angeklagte erneut vor Gericht verantworten. Laut Anklage hatte er im August 2022 über sein Handy Sprachnachrichten an zwei elf- und 13-jährige Jungen geschickt. Zudem soll er den beiden pornografische Bilder übermittelt haben. Die Betreuerin der Jungen hatte daraufhin Anzeige erstattet.
Kontakt über
einen Sportverein
Bei der Auswertung des Mobiltelefons fanden Ermittler laut einer polizeilichen Sachbearbeiterin außerdem Bilddateien mit jungen Mädchen sowie eine größere Anzahl weiterer Bilder mit jungen Mädchen in Badebekleidung.
Verteidiger Peter Dürr räumte die Vorwürfe für seinen Mandanten ein und versuchte zugleich, den Hintergrund der Tat zu erläutern. Der Angeklagte habe bei der Geburt einen Sauerstoffmangel erlitten und lebe mit entsprechenden Einschränkungen. Dennoch habe er sich mit seinem Leben arrangiert und sei seit mehr als 20 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Möglicherweise habe ihn auch der Tod seiner Mutter kurz vor den Vorfällen belastet.
Der Kontakt zu den beiden Jungen sei über einen Fußballverein zustande gekommen. Die Herkunft der auf dem Handy gefundenen Bilder sei unklar.
Die Betreuerin der beiden Buben sagte aus, diese seien zunächst von den Nachrichten irritiert gewesen. Einer der beiden habe den Kontakt zu dem Mann auffällig gemieden, wodurch man auf die Vorfälle aufmerksam geworden sei. Hinweise auf eine dauerhafte Traumatisierung habe sie nicht festgestellt.
Für Staatsanwältin Weinhart war es „ein schwerwiegender Vorfall, sehr jungen Kindern sexualisierte Nachrichten und Bilder zu schicken.“ Gleichzeitig ordnete sie die Taten im unteren Bereich ein und beantragte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldauflage von 3.000 Euro als spürbare Ahndung.
Verteidiger Dürr plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe, deren Höhe er jedoch ins Ermessen des Gerichts stellte. Dürr verwies darauf, dass sein Mandant bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Zudem habe er nach den Vorfällen den Kontakt zu Kindern beendet. Die Ereignisse lägen inzwischen mehrere Jahre zurück, ohne dass es zu weiteren Auffälligkeiten gekommen sei.
Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, reduzierte die Geldauflage jedoch auf 500 Euro, da der Angeklagte auch die nicht unerheblichen Kosten des Verfahrens tragen müsse. Der Angeklagte habe den Sachverhalt eingeräumt und die Beweisaufnahme den Tatvorwurf bestätigt, sagte Richter Marco Bühl in der Urteilsbegründung.
Gericht geht vom
besten Fall aus
Das Verfahren habe sich auch nicht zuletzt auch deshalb lange hingezogen, weil die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingehend geprüft werden musste und der 42-Jährige sich lange dagegen gewehrt habe. Aufgrund der langen Verfahrensdauer wurde die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgesetzt. Das Gericht gehe davon aus, dass der Angeklagte das Beste aus seinem Leben gemacht habe und künftig nicht mehr straffällig werde, sagte Marco Bühl.