Frau stiehlt 50.000 Euro und doch wird das Verfahren eingestellt

von Redaktion

89-jährige „Ersatz-Oma“ vergibt vor dem Rosenheimer Amtsgericht der 23-jährigen Übeltäterin – Tresor im Keller leer geräumt

Rosenheim/Landkreis – Ein Dankeschön sieht anders aus. Eine heute 23-Jährige erhielt im nördlichen Landkreis Rosenheim über Jahre die Zuneigung einer 89-Jährigen: Die ältere Dame stellte ihr nicht nur eine kostenfreie Wohnung in ihrem Haus zur Verfügung, sondern unterstützte sie auch immer wieder finanziell. Die Familie der jungen Frau hatte lange Jahre eine Wohnung im Haus der alten Dame bewohnt, wo die 23-Jährige auch geboren wurde. Bereits als Baby hatte sich die Hausbesitzerin immer wieder um die junge Frau gekümmert. Jetzt sahen sich die beiden vor dem Amtsgericht Rosenheim wieder.

„Ich habe ihr schon die Windeln gewechselt“, berichtete die ältere Dame vor Gericht. Als die junge Frau 18 Jahre alt war und die 89-Jährige ihr ein Auto für 24.000 Euro kaufte, kam es zu einer Auseinandersetzung mit deren zwischenzeitlich umgezogenen Eltern, was sogar zum Bruch mit diesen führte. Daraufhin bot sie der jungen Frau eine eigene Wohnung in ihrem Haus an, was diese gerne nutzte. Auch ihr jeweiliger Freund durfte diese Wohnung kostenlos mitbewohnen.

Im Oktober 2024 musste die 89-Jährige fassungslos feststellen, dass ihr im Keller verborgener Tresor leer war. 300.000 Euro waren daraus spurlos verschwunden. Als sie dies bei der Polizei anzeigte, gestand die junge Frau, dass sie im Februar 2021 – zusammen mit ihrem damaligen Freund und Mitbewohner – 50.000 Euro davon entwendet hatte. Deshalb war sie auch angeklagt worden.

Den Diebstahl der restlichen 250.000 Euro bestritt sie jedoch. Es stellte sich heraus, dass zwei Männer, die inzwischen ermittelt sind und deren Verfahren noch aussteht, mit einem fiktiven Telekom-Wagen angebliche Schäden im Hause reparieren sollten. Diesen wird vorgeworfen, die noch fehlende Summe entwendet zu haben. Offen ist noch die Frage, woher diese das dazu notwendige Insider-Wissen hatten.

Der mitangeklagte ehemalige Freund, mit dem zusammen die junge Frau die 50.000 Euro entwendet haben wollte, bestritt jegliche Beteiligung. Die Eltern des ehemaligen Freundes gaben an, die finanziellen Mittel stammten aus dessen eigenem Einkommen und ihrer Unterstützung. Bankunterlagen belegten jedoch, dass die Angeklagte selbst im Laufe der Zeit etwa 50.000 Euro ausgegeben hatte, deren Herkunft sie nicht ausreichend erklären konnte.

Das Tatopfer, die 89-Jährige, erklärte, sie habe der „Leih-Enkelin“ längst verziehen, ihr 25.000 Euro geschenkt und im Übrigen wolle diese das entwendete Geld als Darlehen zurückerstatten. Einen Strafantrag gegen sie hatte sie nie gestellt und wollte dies auch nicht tun, wie der Vorsitzende Richter Marco Bühl explizit erfragte. „Ich will nicht, dass ihr Leben mit einer Strafe verdorben wird.“

Da es sich um eine familienähnliche, lebenslange Beziehung handelt, ist für eine juristische Strafverfolgung ein Strafantrag der Geschädigten erforderlich. Da dieser nicht gestellt wurde, wurde das Verfahren gegen die junge Frau eingestellt, sodass sie unbeschadet davonkommt.

Es blieb noch der Vorwurf gegen den ehemaligen Freund als Mittäter. Da es keine unzweifelhaften Beweise gegen ihn gab und sich die Anklage lediglich auf die Aussagen der 23-Jährigen stützen konnte, blieben Zweifel an dessen Mittäterschaft. Zudem konnte die junge Frau die Herkunft der knapp 50.000 Euro, die sie im Laufe der Folgezeit ausgegeben hatte, nicht hinreichend erklären. Folgerichtig wurde der junge Mann freigesprochen.Theo Auer

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