Grassau/Traunstein – Der Brand und die Verpuffung in einem Einfamilienhaus in Grassau am 26. Oktober 2025 scheinen tragische Hintergründe zu haben. Das Haus wurde von einem betagten Ehepaar bewohnt – und am vergangenen Dienstag stand der 96-jährige Senior als Angeklagter vor dem Traunsteiner Landgericht: Vorgeworfen wird ihm ein Mordversuch an seiner Frau. Sie überlebte den Brand wohl unverletzt, verstarb aber zwischenzeitlich im Alter von 90 Jahren. Der Grassauer ist außerdem wegen besonders schwerer Brandstiftung und Sachbeschädigung angeklagt.
Es war ein ungewöhnliches Bild vor Gericht zum Prozessauftakt. Der 96-Jährige schob sich mühsam mit einem Rollator in den Verhandlungssaal und nahm mit seiner Verteidigerin Ines Hovden nicht auf der Anklagebank Platz, sondern dort, wo normalerweise die Staatsanwaltschaft sitzt. So war der Angeklagte näher am Richterpult, um akustisch mehr zu verstehen. Trotzdem haperte es in der Hinsicht: Richter Volker Ziegler, Staatsanwältin Ramona Resch oder Sachverständige gingen bei Fragen immer direkt zur Bank des Seniors, damit die Verständigung klappen konnte.
Auch wenn er klare Angaben machen konnte: Der Senior leidet laut Staatsanwaltschaft an einer „wahnhaften Störung“ und gilt als schuldunfähig. Zu den Vorwürfen äußerte er sich ausführlich. Zwei Tage vor der Brandstiftung sei ein Fremder am Fenster gewesen: Er und seine Frau müssten bald das Haus verlassen und übergeben. Tags darauf hätte ihm auch eine Apothekerin gesagt, sie seien in Grassau nicht mehr sicher. Die einzige Möglichkeit wäre, das Haus anzuzünden, damit es nicht in fremde Hände gelangen würde. Immer wieder erhob der 96-Jährige dabei schwere Vorwürfe gegen einen „Bierfahrer“. Mithilfe von vier Benzinkanistern habe er dann das Feuer gelegt, gestand er.
„Habe meiner Frau
nichts antun wollen“
Aber: Seiner Frau habe er nichts antun wollen. „Wir waren 68 Jahre verheiratet, das war ja meine zweite Haut. Ich habe sie immer bekocht und gepflegt.“ Nur durch Zufall blieb das betagte Ehepaar unverletzt. Denn die Frau war bettlägerig und konnte wohl nicht ohne fremde Hilfe aufstehen. Ein Mordversuch an der 90-Jährigen und an ihm selbst war es in den Augen von Staatsanwältin Resch. Auffällig ist: Obwohl der Brand gegen 6.50 Uhr in der Früh gelegt wurde, war der Angeklagte schon ordentlich gekleidet, als die Ersthelfer in das Haus eindrangen. „Er stand komplett angezogen vor mir. Dass er das in der kurzen Zeit geschafft hätte, wo er ja sehr schlecht zu Fuß ist, würde mich wundern“, so ein Grassauer Polizist.
Nachbarn waren die Ersten vor Ort: „Ich habe gerade das Frühstück hergerichtet und dann einen dumpfen Knall gehört und deckenhoch Flammen gesehen“, so eine 38-Jährige. Ihr Mann lief gleich hinüber. Er berichtete dem Gericht: „Der Dachstuhl hat gedampft, die Fenster waren kaputt und es hat immens gebrannt. Man hat es schon knistern hören.“
Die alte Frau im Bett habe nicht verstanden, was gerade passiert ist. Was den Nachbarn noch mehr verwundert hat: „Der Angeklagte meinte, es sei alles in Ordnung, ich soll wieder gehen.
Er hat reagiert, als hätte er gar kein Interesse daran, dass die Probleme hier irgendwie gelöst werden.“ Gemeinsam mit einem weiteren Nachbarn trug er die Frau auf die Terrasse. Näher gekannt hat das hochbetagte Paar von den Nachbarn niemand. Die Tochter war als Zeugin geladen, doch verweigerte die Aussage. Ihr hat das Haus gehört. Durch die Explosion und den Brand wurden Fensterscheiben zerstört, Fensterrahmen aus dem Mauerwerk gedrückt, Türen aus den Angeln gerissen und der Dachstuhl um mehrere Zentimeter verschoben. Dazu Ruß- und Brandschäden im ganzen Haus. Der Sachschaden liegt bei über 150.000 Euro. Seit der Festnahme ist der Angeklagte psychiatrisch in Wasserburg-Gabersee untergebracht. Er hoffe, er könne wieder in das Haus einziehen, sagte er mehrmals. Man müsse es ja nur reparieren. Der Prozess wird am 14. und 23. April vor dem Traunsteiner Landgericht fortgesetzt.