Rott – Das Landratsamt Rosenheim hat erneut die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet Am Eckfeld in Rott am Inn erteilt. Diese Nachricht hatte die Gemeinde am vergangenen Mittwoch mittels einer Pressemitteilung verbreitet. Eine „Notunterkunft“ für bis zu 270 geflüchtete Personen sei bis Ende September 2028 genehmigt worden (wir berichteten). Auf Anfrage bestätigt auch das Landratsamt die erneute Genehmigung. Wer allerdings glaubt, dass der Begriff „Notunterkunft“ nur eine Belegung mit Geflüchteten in Ausnahmefällen vorsieht, liegt falsch. Die Begriffsänderung gehe lediglich auf ein Fachverfahren der Regierung von Oberbayern zurück, erklärt Sybille Gaßner-Nickl, Pressesprecherin des Landratsamts. Ziel sei eine bayernweit einheitliche Benennung der Unterkünfte und dadurch weniger Irritationen. An der Funktion des Gebäudes ändere sich dadurch aber nichts, betont Gaßner-Nickl. Heißt also: Bei der Unterkunft in Rott soll es sich weiterhin um eine Erstaufnahmeeinrichtung oder auch Sammelunterkunft für im Landkreis Rosenheim neu angekommene Geflüchtete handeln. „Das Gebäude dient als erste Unterkunft für Schutzsuchende, die dem Landkreis durch die Regierung von Oberbayern zugewiesen werden. Der Aufenthalt beschränkt sich in der Regel auf wenige Wochen und dient der Weiterverteilung auf Folgeeinrichtungen in den Kommunen“, bestätigt auch Pressesprecherin Gaßner-Nickl.
Geplant sei, dass Ende April erste Geflüchtete in die neue Notunterkunft einziehen, so das Landratsamt.
Die geplante Unterkunft ist umstritten. Seit mehreren Jahren herrscht hier ein politisches und juristisches Tauziehen zwischen der Behörde und der Gemeinde Rott am Inn. Bürgermeister Daniel Wendrock hatte bereits angekündigt, dass die Gemeinde auch gegen die erneute Baugenehmigung klagen werde. Im Eilverfahren hatte Rott am Verwaltungsgerichtshof eine erste Baugenehmigung kippen können.
Seitens der Gemeinde Rott und auch der Bürgerinitiative „Rott rottiert“ wird insbesondere auch die Notwendigkeit der Unterkunft, insbesondere angesichts der stark zurückgegangenen Flüchtlingszahlen, infrage gestellt. Ursprünglich sollte die Unterkunft als Alternative zu den Turnhallen in Raubling und Bruckmühl dienen. Diese waren über mehrere Jahre zweckentfremdet worden und dienten als Erstaufnahmeeinrichtung. Eine Tatsache, die für viel Kritik in den beiden betroffenen Gemeinden gesorgt hatte.
Inzwischen gibt es allerdings eine Unterkunft in Bruckmühl, wo bis zu 200 Personen untergebracht werden können. Derzeit (Stand: 9. April) ist diese Unterkunft laut Landratsamt mit 68 Personen belegt. An der Einrichtung einer Notunterkunft in Rott will das Landratsamt aber dennoch weiter festhalten.
„Die Notunterkunft in Rott wird weiterhin dringend benötigt. Auch wenn insgesamt deutlich weniger Flüchtlinge und Asylbewerber in Deutschland ankommen, liegt der Landkreis Rosenheim nach wie vor deutlich unter der Erfüllungsquote für Oberbayern“, so die Behörde auf Anfrage.
Mit einer Quote von aktuell 81,08 Prozent (Stand: März 2026) habe der Landkreis Rosenheim im Vergleich zu den anderen Landkreisen in Oberbayern nach wie vor die niedrigste Erfüllungsquote, heißt es seitens der Behörde. Auch in Zukunft müsse daher weiterhin mit regelmäßigen Zuweisungen durch die Regierung von Oberbayern gerechnet werden. „Hinzu kommt die aktuell angespannte politische Lage“, so Pressesprecherin Gaßner-Nickl.