Fatale Hausgeburt

von Redaktion

Eltern nach Tod des Säuglings vor Traunsteiner Amtsgericht

Tacherting/Traunstein – Ein seltener, dramatischer Vorfall wurde vor dem Traunsteiner Amtsgericht verhandelt. Angeklagt war ein inzwischen verheiratetes Paar, er 33 Jahre alt, sie 31. Im Sommer 2021 erwarteten die beiden ein Kind. Bei einer Vorsorgeuntersuchung im Traunsteiner Krankenhaus wurde ihnen aber gesagt: Das Kind befindet sich in Beckenendlage, es braucht einen Kaiserschnitt. Doch das Pärchen, das damals in Tacherting wohnte und inzwischen in Baden-Württemberg lebt, lehnte ab. Auch zur Vorsorge gingen sie nicht mehr, hieß es von Staatsanwältin Lisa Grindinger.

„Zuerst haben sie mir noch freudestrahlend berichtet, dass der Termin für den Kaiserschnitt am 1. Juli 2021 feststeht“, berichtete die Mutter des Angeklagten als Zeugin.

Doch einige Tage später hatten sich die beiden umentschieden. „Sie wollten plötzlich keinen Kaiserschnitt mehr und es lieber zu Hause machen.“ Am 22. Juli 2021 brachte die Angeklagte dann das Kind auf die Welt. Im Badezimmer ihrer Wohnung in Tacherting. Ohne fremde Hilfe, nur ihr Mann war mit dabei. Schon während der Geburt litt das Mädchen an Sauerstoffmangel.

Nach der Geburt zeigte das Kind bereits keine Lebenszeichen mehr. Der Mann rief den Notarzt, es ging wieder ins Traunsteiner Krankenhaus. 19 Tage später – am 10. August 2021 – war es dann vorbei: Das Mädchen starb an einem sauerstoffbedingten Hirnschaden. Beide Eltern wollten in der Verhandlung keine Angaben machen. „Die Sache nimmt sie noch immer sehr mit. Das war nicht vorhersehbar. Meine Mandantin ist psychisch angeschlagen“, so der Verteidiger der 31-Jährigen, Helmut Heiss. Schon als er den ersten Satz sprach, brach die Frau in Tränen aus.

„Während das Kind im Krankenhaus war, sind sie fast täglich hingefahren“, so die Mutter des Angeklagten im Zeugenstand. „Sehr schlecht“ sei es den beiden gegangen. Kurz nach dem Vorfall zog das Paar nach Baden-Württemberg. Inzwischen hat man ein gesundes Kind auf die Welt gebracht, das vier Jahre alt ist. „Es ist freundlich, ruhig, sie haben einen liebevollen Umgang“, so die Mutter des Angeklagten. Sie war die einzige Zeugin, die vor dem Amtsgericht aussagte.

Angeklagt war das Paar eigentlich wegen fahrlässiger Tötung. Nach einem langen Rechtsgespräch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den Verteidigern, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, einigte man sich darauf, das Verfahren einzustellen – jedoch gegen eine Auflage: Richterin Veronika Ritz legte fest, dass die 31-jährige Angeklagte 600 Euro an die Caritas zahlen muss. Außerdem hat das Paar beim Jugendamt Beratungsgespräche wahrzunehmen. Xaver Eichstädter

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