Mann ohne Alter vor Gericht: Rätselhafter Fall in Rosenheim

von Redaktion

Sechs Alias-Namen des Somaliers stehen in der Anklage – LKA um Mithilfe gebeten

Rosenheim – Ein junger Mann wurde vor wenigen Wochen aus dem Inn-Salzach-Klinikum dem Jugendschöffengericht in Rosenheim vorgeführt. Der Mann, der aus Somalia stammt, soll 20 Jahre alt sein – das sollte später noch entscheidend werden. Zwischen Februar und September 2025, so warf es ihm die Staatsanwaltschaft vor, soll er sich in Bad Aibling exhibitionistisch betätigt haben. Des Weiteren soll er mehrfach Polizeibeamte, die ihm eigentlich nur helfen wollten, tätlich angegriffen haben. Bereits zu Beginn des Verfahrens stellten sich mehrere Hindernisse heraus: Zunächst war unklar, ob das Jugendschöffengericht überhaupt für den Angeklagten zuständig ist.

Denn: Sein tatsächliches Alter war nicht nachzuweisen, es war völlig offen, wie alt er in Wahrheit ist. Nur wenn er zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war, ist das Jugendschöffengericht die richtige Anlaufstelle.

Und es wurde noch seltsamer: Zum Erstaunen aller Beteiligten behauptete der Angeklagte – zumindest ließ er das über seinen Dolmetscher ausrichten – bereits 40 Jahre alt zu sein. Dabei war zu berücksichtigen, dass dessen Aussageverhalten teilweise sehr verwirrend war.

So standen sechs Alias-Namen in der Anklage gegen den Mann unbekannten Alters. Einzig, dass er seit 2022 in Deutschland ist, konnte als Tatsache festgestellt werden.

Dr. Josef Eberl, Oberarzt im Inn-Salzach-Klinikum, konnte darüber Auskunft geben, dass bei dem Angeklagten eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Der Mann sei in den Jahren 2024/2025 bereits fünfmal in stationär-psychiatrischer Behandlung gewesen. Dabei habe man ihn medikamentös erfolgreich behandeln können.

Nur habe er jedes Mal nach seiner Entlassung im Zustand der Verwirrung die Medikamenteneinnahme abgesetzt, was zwangsläufig zu den erneuten Straftaten geführt habe.

In allen Fällen habe es sich um die psychiatrischen Voraussetzungen der Schuldunfähigkeit gemäß Paragraf 20 des Strafgesetzbuches gehandelt. Aber: Zum tatsächlichen Alter konnte auch Dr. Eberl keine zuverlässigen Angaben machen. Dazu komme, dass der Angeklagte ein Analphabet sei und auch nicht rechnen, kaum zählen könne.

So beschloss das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur zum einen die fortdauernde Unterbringung des Angeklagten im Inn-SalzachKlinikum. Zum anderen, dass das Landeskriminalamt (LKA) durch körperliche Untersuchung das wirkliche Alter des Mannes feststellen muss, um die juristische Zuständigkeit des Gerichts zweifelsfrei festzustellen.

Theo Auer

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