Rosenheim – Das neue Jagdgesetz war zentrales Thema der Jahresversammlung des Kreisverbands der Jagdgenossenschaften Rosenheim, zu der rund 120 Jagdvorstände ins Gasthaus Höhensteiger gekommen waren. Der Vorsitzende Franz Schnaiter betonte in seinem Jahresbericht, dass er froh sei, dass die Jagdzeit auf Rehwild geändert worden sei und dass es eine Befreiung von der Abschussplanung gebe, auch wenn der Waldbegang erforderlich bleibe.
Erfreulich sei auch, dass jetzt die Photovoltaik-Freiflächenanlagen an die Jagdflächen angegliedert werden. Der Vorsitzende hätte allerdings vom neuen Gesetz mehr erwartet. So hätte etwa die Zulässigkeit von Nachtsichtgeräten den Vorteil, dass man dann nach Sonnenuntergang auch im Wald jagen könnte, was im Schutzwald und in Aufforstungen wichtig sei.
Kritik übte Schnaiter auch daran, dass die Hegeschauen Pflicht bleiben. Er habe „den Eindruck, dass damit der Trophäenkult gefördert“ werde. Hegeschauen sollten freiwillig sein. Diese Neuerung sei mit dem Gesetz „leider nicht gekommen“. Er hoffe aber, dass die Pflicht später noch abgeschafft werde.
Die Jagdgenossenschaften und Jäger haben laut Schnaiter nicht nur das Gesetz, sondern auch „Christine Miller im Nacken“. Die Wildbiologin ist Vorsitzende des Vereins „Wildes Bayern“. Sinnvoll sei jetzt „ein runder Tisch für alle Beteiligten“. Zusammenarbeit sei besser als Opposition. Das Wichtigste dabei sei ein gemeinsamer jährlicher Waldbegang. „Miteinander ins Holz gehen und miteinander reden“, so könne man Probleme erkennen und lösen. Auch der Revierförster sollte „als neutraler Fachmann“ dabei sein.
Landtagsabgeordneter (CSU) Sebastian Friesinger sieht im neuen Jagdgesetz eine große Chance darin, dass alle Beteiligten viel in Eigenverantwortung machen können. Gerade dabei sei das Miteinander wichtig. Sein Kollege, Landtagsabgeordneter Sepp Lausch (Freie Wähler), zeigte sich in seinem Grußwort etwas skeptischer: „Jäger und Waldbesitzer sind zwei Gruppen, die schwer unter einen Hut zu bringen sind.“ Außerdem hätten Vertreter der Grünen bereits angekündigt, „dass sie das neue Jagdgesetz beklagen wollen“. Was die Hegeschau betrifft, teilt er Schnaiters Meinung nicht. Sie sollte als „Teil bayerischer Kultur“ erhalten bleiben.
Ein zunehmendes Problem stellt laut Schnaiter der Biber dar. Dieser breite sich immer stärker aus und verursache immer mehr Schäden. Wie man mit ihm umgeht, sollen Interessierte in einem Kurs erfahren, der für kommenden Januar geplant ist. Wer teilnehmen will, solle sich bereits jetzt bei ihm anmelden.
Auch Lausch sieht den Biber als problematisch an. „Auch da herrscht Ideologie“, meint er zum Umgang mit diesem Tier. Ein Fortschritt sei, dass er entnommen werden dürfe, wenn er Infrastruktur gefährde. Allerdings sei nicht festgelegt, was Infrastruktur ist, die Zuordnung sei Ermessenssache.
Franz Faltermeier, der beim Bayerischen Bauernverband (BBV) für die Jagdgenossenschaften zuständig ist, stellte den neuen Jagdpachtvertrag vor, den der BBV in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband ausgearbeitet hat. Dessen großer Vorteil sei, dass er „klare Regeln für beide Seiten“ beinhalte. Die oft kritisierte lange Laufzeit der Verträge von neun Jahren sei zwar nicht geändert worden, dafür gebe es aber klare Regelungen für die Kündigung von laufenden Verträgen. Vorgesehen sei, dass ein Vertrag etwa bei Jagdvergehen, bei Zahlungsverzug von Pacht und Wildschäden oder bei Nichterfüllung des Abschussplans für Reh- und Rotwild gekündigt werden kann. Der Kündigung müsse aber eine Abmahnung vorausgegangen sein.
Neu im Gesetz ist laut Faltermeier, dass das Absuchen von Flächen, die gemäht werden sollen, nicht mehr als Wilderei gewertet werde, auch wenn es mithilfe einer Drohne erfolge. Dies gelte auch, wenn gefundene Wildtiere aus dem Gefahrenbereich entfernt werden. Allerdings müssten diese Tiere „sofort nach Beendigung der Gefahr wieder freigelassen werden“. Damit seien alle, die etwa Kitze retten, auf der sicheren Seite. Grundsätzlich habe der Bewirtschafter einer Fläche, also etwa der Landwirt, der eine Wiese mäht, oder dessen Beauftragter die Verantwortung für die Tiere.
Das neue Gesetz ist für Faltermeier „ein tragbarer Kompromiss“. Es stärke die Eigenverantwortung und trage zur Entbürokratisierung bei. Es müsse aber jetzt noch seine Praxistauglichkeit beweisen.
Ein Besucher der Veranstaltung empfahl die Anschaffung von Drohnen mit Infrarotsensoren zur Aufspürung von Tieren in den Wiesen. Alle Landwirte sollten aber auch über die Problematik solcher Sensoren bei hohen Temperaturen informiert werden. Ein Landwirt befürchtet, dass die Landwirtschaft unmöglich gemacht wird, wenn Bauern für Schäden bestraft werden, die sie ohne Absicht Tieren beim Mähen ihrer Wiesen zufügen. Angesichts der Größe der Flächen und des Zeitdrucks bei landwirtschaftlichen Arbeiten sei ein vollständiges Absuchen der Wiesen „kaum machbar“. Für ihre Leistung für den Jagdverband wurden die ausgeschiedenen Jagdvorsteher geehrt: Hans Raab (Jagdgenossenschaft Albaching, 31 Jahre), Thomas Schweiger (Brannenburg, 20 Jahre), Josef Held (Frasdorf-Wildenwart, 5 Jahre), Konrad Estermann (Grainbach, 30 Jahre), Peter Bauer (Lauterbach, 24 Jahre), Lorenz Egger (Penzing, 31 Jahre), Benno Pertl (Sachrang, 31 Jahre), Martin Weyerer (Roßholzen, 10 Jahre) und Franz Lechner (Zillham, 14 Jahre). Alfred Schubert