400 tote Hühner: Urteil gegen Landwirt

von Redaktion

Der schockierende Fall hunderter toter Hühner in einem Stall bei Söchtenau ist jetzt juristisch abgeschlossen: In den Augen der Staatsanwaltschaft sind die Tiere „grausam zu Tode gekommen“, der Bauer selbst wies bis zuletzt jede Schuld von sich.

Söchtenau/Traunstein – Nach einem anonymen Hinweis rückte im März 2024 die Polizei an – doch gefunden wurde auf einem Bauernhof in der Nähe von Söchtenau nicht mehr viel: „Die Ställe waren praktisch leer, wir haben nur noch vereinzelt tote Hühner gesehen“, so ein Polizist bei der Berufungsverhandlung vor dem Traunsteiner Landgericht.

Auffällig aber war: Die Fütterung und die Wasserversorgung in den Ställen hatten nicht mehr funktioniert. Es drängte sich der Verdacht auf, dass der Landwirt seine vormals 400 Legehennen verhungern und verdursten ließ.

Auch das Amtsgericht Rosenheim kam am 8. Oktober 2025 zu diesem Schluss und verurteilte den Söchtenauer: anderthalb Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, dazu 1.000 Euro Geldstrafe und ein Tierhalteverbot.

„Ich habe sie nicht
verhungern lassen“

Der Landwirt ging dagegen in Berufung. In Traunstein wurde der Prozess nun wieder von vorne aufgerollt. Ein neues Urteil musste von der Vorsitzenden Richterin Andrea Titz aber nicht gesprochen werden. Der Angeklagte zog bei der letzten Gelegenheit, in seinem „letzten Wort“ vor dem Urteilsspruch, die Berufung doch noch zurück. Das Rosenheimer Urteil vom vergangenen Herbst ist damit rechtskräftig.

In der Berufungsverhandlung sagte der Landwirt immer wieder: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe sie nicht verhungern lassen.“ Er habe immer auf seine Tiere geschaut, sie hätten mehr Platz als nötig gehabt. Er selbst habe die Hühner eines Tages plötzlich allesamt tot vorgefunden.

Seine Theorie: Unbekannte seien auf sein Grundstück und in die Ställe eingedrungen und hätten die Hühner so sehr verschreckt, sodass sie durch eine Massenpanik starben. „Mein Fehler war nur, dass ich daraufhin keine Anzeige erstattet und die Tiere nicht gleich entsorgt habe.“

Zwei Amtstierärztinnen, die als Zeuginnen geladen waren, widersprachen der Version des Landwirts im Grundsatz: Sie kennen solche Massenpaniken eher von Puten, weniger von Hühnern. Im Fall der Fälle würden die Tiere dann in eine Ecke des Stalls flüchten – mit der Folge, dass die untersten Hühner erdrückt würden, aber nicht die übergroße Mehrheit. Außerdem konnte die Polizei an den beiden Ställen des Betriebes keine Aufbruchspuren feststellen.

Gutachter: „Extrem
arbeitsintensives Leben“

Überhaupt: Die beiden Tierärztinnen rechneten hoch, dass der Söchtenauer Landwirt in den vergangenen Jahren insgesamt an die 2.000 Hühner eigenhändig getötet haben dürfte. Normalerweise würden Legehennen nur bis zur ersten Mauser gehalten. Wenn ihre Legeleistung danach abnimmt, würden sie zu Suppenhühnern weiterverwertet, so die Zeuginnen. Der Angeklagte habe die Tiere dagegen mit einer speziellen Zange „gezwickt“, also sie durch Genickbruch getötet, und sie dann von der Tierkörperverwertung abholen lassen.

„Das Leben des Angeklagten war extrem arbeitsintensiv“, warf ein psychiatrischer Gutachter einen Blick auf den Bauern. Zusätzlich zur Landwirtschaft habe er eine Vollzeitstelle gehabt und den Hof mit seiner Ehefrau betrieben. Nach ihrem Tod sei er überfordert gewesen. Der Sachverständige: „Wenn bei solch mehrfach belasteten Landwirten eine Säule wegbricht, wird der Betrieb oft nicht aufgegeben, sondern es wird fatalistisch-depressiv weitergemacht.“ Auch der Söchtenauer sei zuletzt immer verbitterter geworden, fühlte sich vom Veterinäramt gegängelt, war wütend auf die Behörden. „Aber auch ihn haben die toten Hühner nervlich fertiggemacht“, so der Gutachter.

Harald Baumgärtl, der Verteidiger des Bauern, forderte im Plädoyer einen Freispruch. Es gebe keinen Nachweis, dass die Tiere nicht gefüttert und getränkt worden seien. Außerdem sei keine klare Todesursache bekannt. „Die Tränken waren bei der Kontrolle staubtrocken“, meinte dagegen Staatsanwalt Thomas Putschbach. Die Hühner seien „grausam zu Tode gekommen“. Er forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, dazu 1.000 Euro Geldstrafe und ein lebenslanges Tierhalteverbot.

Durch die Rücknahme der Berufung durch den Angeklagten wurden die Plädoyers schließlich hinfällig. Richterin Titz gab dem Bauern mit auf den Weg: „Kommen Sie psychisch wieder auf die Beine.“

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