Rott – Jetzt ist es offiziell: Rott wird erneut gegen die Flüchtlingsunterkunft im Gewerbegebiet am Eckfeld klagen. Überraschend kam dieser Beschluss nicht, hatte Bürgermeister Daniel Wendrock (parteifrei) doch schon mehrfach im Gemeinderat und auch in einer Pressemitteilung angekündigt: Sollte es zu einer erneuten Baugenehmigung kommen, wird Rott wieder klagen.
Anlaufstelle für
270 Menschen
Bei der Flüchtlingsunterkunft soll es sich um eine „Notunterkunft“ für bis zu 270 Personen handeln, also um eine erste Anlaufstelle für im Landkreis neuankommende Geflüchtete, in der sie für ein paar Wochen bis zur Weiterverteilung in die Kommunen leben. Eine entsprechende Baugenehmigung hatte das Landratsamt Anfang April erteilt. Tatsache ist allerdings auch: Eine solche Unterkunft war bereits im Sommer vergangenen Jahres an derselben Stelle eröffnet worden, musste jedoch wieder geschlossen werden, als der Verwaltungsgerichtshof München der Gemeinde Rott in ihrer Klage gegen die Unterkunft recht gab. Dieses Kunststück will die Gemeinde nun wiederholen und hatte deshalb eiligst zur Sondersitzung am vergangen Donnerstag eingeladen.
Denn das Problem: Das Landratsamt plant mit einer ersten Belegung der Unterkunft noch Ende April. „Wir hoffen natürlich nun, dass die Behörde wenigstens die Entscheidung über einen möglichen Eilantrag abwartet“, so Jürgen Greß von der Anwaltskanzlei hgrs, der wie immer, wenn es um das Thema Flüchtlingsunterkunft geht, per Video aus München zugeschaltet war. Insbesondere, so Greß, da die Chancen eines Klageerfolgs auch dieses Mal seiner Meinung nach nicht schlecht seien. „An unserer Situation hat sich kaum etwas geändert“, stellte Greß dabei von vornherein fest. Wenn, dann habe sich diese verbessert. Zwar habe das Landratsamt bei der diesmaligen Baugenehmigung noch einmal nachgeschärft. So sei nun eine Rückbauverpflichtung für die Sanitärcontainer enthalten – „auch wenn diese sehr knapp ausfällt.“ Zur Erinnerung: Dieses Schriftstück hatte bei der letzten Baugenehmigung gefehlt und war Anlass für den Verwaltungsgerichtshof gewesen, die Genehmigung zu kippen.
„Auf einen Klageerfolg wegen einer fehlenden Rückbaugenehmigung können wir also nicht mehr hoffen“, so Greß. Doch die Liste der Argumente gegen die Flüchtlingsunterkunft sei weiterhin lang. Darunter falle weiterhin ein mangelhafter Brandschutz und eine nicht ausreichende Wasserversorgung. Letzteres würde zudem auch die Planungshoheit der Gemeinde einschränken, da es das Ausweisen des geplanten Baugebiets in Meiling verhindern würde.
Zudem komme noch ein schlechter Immissionsschutz für die Bewohner hinzu. „Diesen hat sogar die Baubehörde des Landratsamts selbst kritisiert und verordnet, dass nachts zum Schlafen die Fenster der Unterkunft geschlossen werden müssen“, erklärte Greß und verwies auf ein entsprechendes Gutachten, das im Bauantrag hinterlegt sei. Das Landratsamt sei zudem ebenfalls zu dem Schluss gekommen, dass die Abwassersituation teils als kritisch zu sehen sei, da die Kapazitäten der Kläranlage ausgeschöpft seien. Alternativ, so sieht es die Baugenehmigung vor, soll das Abwasser daher mit Containerkläranlagen gereinigt werden.
Größter Kritikpunkt von Greß allerdings: die fehlende Dringlichkeit. Laut Greß würde sich das Landratsamt in der Baugenehmigung vor allem darauf berufen, auch um die Veränderungssperre, die über dem Gewerbegebiet liegt, zu umgehen. Allerdings, meinte Greß, könne er keine Dringlichkeit feststellen.
Er verwies dabei auf die sinkenden Zahlen, auf das Bestreben des Freistaats Bayern, teurere Flüchtlingsunterkünfte zu schließen, und auf die Notunterkunft in Bruckmühl, die kaum belegt sei – tatsächlich sind hier (Stand: 9. April) laut Landratsamt bei einer Kapazität von bis zu 200 Personen 68 Geflüchtete untergebracht. Bürgermeister Wendrock verwies zudem darauf, dass sich das Landratsamt in der Argumentation rund um die Dringlichkeit vorwiegend auf die angespannte und unvorhersehbare weltpolitische Lage beziehe. „Natürlich, was weltpolitisch passiert, wissen wir alle nicht. Aber deshalb hier auf Vorrat eine Dringlichkeit zu schaffen, halte ich für höchst problematisch“, so Wendrock.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat schließlich, sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzureichen. Ein Zeichen, doch von einer Kampfstimmung war in der Sitzung trotzdem kaum etwas zu spüren. Eher hing nach zweieinhalb Jahren juristischem und politischem Tauziehen so etwas wie leise Erschöpfung und auch ein wenig Unglaube, dieses Thema immer noch nicht abgeschlossen zu haben, in der Luft.
Neue Seite in einem
„unendlichen Buch“
Denn während in der Vergangenheit, wenn das Thema Flüchtlingsunterkunft diskutiert wurde, der Sitzungssaal die Besucher kaum fassen konnte, blieben in dieser Sondersitzung die Plätze bis auf drei Personen leer. Und hatte der Gemeinderat in der Vergangenheit noch teils hitzig und emotional diskutiert, schwiegen die Räte dieses Mal komplett. Nur Bürgermeister Wendrock äußerte sich und sprach schlicht von „einer weiteren Seite im Buch der unendlichen Geschichte“.