Kita wirft Vierjährigen raus

von Redaktion

Ein Kindergarten in Fischbachau kündigt den Betreuungsplatz eines vierjährigen Buben, da er ihn für förderbedürftig hält. Die Eltern und ein Gutachter widersprechen dieser Einschätzung. Nun klagt die Familie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Einrichtung.

Fischbachau/Bad Feilnbach – Man sieht Theresa und Wolfgang H. förmlich an, welche Kämpfe sie in den vergangenen Jahren ausgefochten haben. Mit matten Gesichtern und glanzlosen Augen erzählen sie in einem Raum des Münchner Landgerichts, welchen Stress ihnen ein Streit mit dem katholischen Kindergarten in Fischbachau bereitet.

„Schlimm, dass man
einem Kind das antut“

Die beiden, 35 Jahre alt, klagen gegen den Träger der Einrichtung, die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Miesbach. Sie verlangen rund 11.500 Euro an Schadensersatz und 2.000 Euro Schmerzensgeld. „Das war eine Zerreißprobe“, sagt Kfz-Meister Wolfgang H. über die Zeit. „Es ist schlimm, dass man einem Kind das antut“, ergänzt Wirtschaftsfachwirtin Theresa H.

Was ist passiert? Ihr Sohn Jan, dessen echter Name nicht in der Zeitung stehen soll, ist heute sechs Jahre alt. Mit vier, im Herbst 2023, kam er in den Kindergarten. Rund ein halbes Jahr danach trafen sich die Eltern mit der Einrichtungsleitung zu einem Elterngespräch. In dessen Verlauf, so erzählen es die H.s, habe man ihnen nahegelegt, beim Bezirk Oberbayern einen Antrag zu stellen. Damit sollte der reguläre Kindergartenplatz von Jan in einen Integrationsplatz umgewandelt werden, kurz I-Platz – ein Instrument für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf.

Das Paar war skeptisch, füllte den Antrag aber aus. Es ließ den Sohn in einer Klinik begutachten. Der Gutachter kam zu dem Ergebnis: Jan ist ein normal entwickeltes Kind, einen I-Platz benötigt er nicht.

Damit könnte die Geschichte enden – doch für Familie H. ging sie erst richtig los. Sie behaupten, Mitarbeiter der Einrichtung hätten sie unter Druck gesetzt, diese hätten behauptet, Jan sei „der Wuide“ und „einer von den Auffälligen“. Ohne I-Platz keine Betreuung, habe es geheißen.

Neue Kita ist 14 statt
zwei Kilometer entfernt

Schließlich kam die Kündigung, rund ein Jahr nach der Aufnahme in den Kindergarten – wegen „Meinungsverschiedenheiten über Art und Ausmaß des Betreuungsbedarfs“, wie das Gericht resümiert. Die H.s vermuten: Die Stiftung habe schlicht ohne Erfolg versucht, mit ihrem Sohn möglichst viel Geld aus öffentlichen Töpfen zu verdienen.

Die H.s fanden schließlich einen neuen Betreuungsplatz in Bad Feilnbach. Dort sei der Bub glücklich. Nur ist die Einrichtung nicht mehr zwei, sondern 14 Kilometer entfernt. Die Eltern klagen deshalb auf Ersatz für zusätzliche Fahrtkosten, in der Folge eine teurere Autoversicherung und Verdienstausfall, weil Theresa H. nicht wie geplant ihre Arbeitsstelle aufstocken konnte. Hinzu kommt das Schmerzensgeld, weil Jan in der alten Tagesstätte von den Erziehern gemobbt und aus der Gruppe ausgeschlossen worden sein soll.

In der mündlichen Verhandlung vor Gericht wird schnell klar: Eine gütliche Einigung wird es nicht geben. Der Rechtsanwalt der Kirchenstiftung, die sechs Tagesstätten im Oberland betreibt, bietet höchstens eine kleine „Lästigkeitsprämie“, um den Fall aus der Welt zu schaffen – für die Kläger keine Option.

Die Gegenseite argumentiert im Verfahren: Das Gutachten der Klinik sei nicht aussagekräftig, weil Jan nur in Einzelsitzungen mit dem Gutachter gesprochen habe. In Gruppen, also im Kindergarten, sei er anders. Zudem enthalte das Gutachten sehr wohl Hinweise auf Auffälligkeiten.

Eine Anfrage unserer Zeitung zu den Vorwürfen von Familie H. ließ die Pfarrkirchenstiftung als Beklagte bislang unbeantwortet.

Der Kampf der Eltern könnte Ende Mai ein Ende finden – dann soll das Urteil fallen.

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