Rosenheim – Die erste Runde im europäischen Rechtsstreit um die Blockabfertigung und andere Verkehrsbeschränkungen der Österreicher am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ausgefochten. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona kündigte danach seine Schlussanträge für den 16. Juli an. Von dieser juristischen Stellungnahme ist eine Vorentscheidung zu erwarten. Ihr folgen die Richter im Urteil meist. Das Urteil selbst könnte nach Informationen aus dem EuGH im Herbst oder Anfang 2027 fallen.
Beide Seiten zeigen
sich optimistisch
Was die erste Runde im Rechtsstreit um den freien Warenverkehr angeht, sind sich die beiden Gegner in einem Punkt überraschend einig: Beide reklamieren nach der mündlichen Verhandlung vor der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg Erfolge für sich. Sowohl die Vertreter von Kläger Italien als auch die Juristen und Experten auf österreichischer Seite zeigten sich nach dem Schlagabtausch vor den 15 Richtern des höchsten europäischen Gerichts optimistisch.
Italien hatte Österreich wegen Behinderung des freien Warenverkehrs verklagt. Die Klage von Verkehrsminister Matteo Salvini hatte sich gegen vier Punkte gerichtet. Erstens werde der grenzüberschreitende Verkehr auf einem Streckenabschnitt der Inntalautobahn in der Nacht verboten, dabei handelt es sich um das sogenannte Lkw-Nachtfahrverbot. Für Spediteure ist das wohl die gravierendste Behinderung.
Zweitens gebe es das sektorale Fahrverbot, das den Transport bestimmter Güter auf einem Streckenabschnitt der A12 verbietet, und drittens ein Winterfahrverbot, das an allen Samstagen der Wintermonate zu bestimmten Zeiten den Lkw-Verkehr unterbinde. Viertens haben die Italiener die berüchtigte Blockabfertigung der Tiroler im Visier. Die Folgen der sogenannten „Dosierung“ bekommen nicht nur Lkw-Fahrer zu spüren, sondern auch Reisende in normalen Autos und vor allem die Gemeinden im Inntal. Dort leiden die Menschen unter den Staus, die auch die Durchfahrten der Dörfer verstopfen.
„Schwere Auswirkungen“
auf den Warenverkehr
Man habe die Erwartung einer positiven Lösung des Rechtsstreits, um die „Rechtssicherheit wiederherzustellen“, hieß es aus dem italienischen Verkehrsministerium. Damit meint Italien bessere Bedingungen für den Transit. Der Gütertransport sei „zentral für die Wettbewerbsfähigkeit Italiens und Europas“. Die italienische Seite habe die „schweren Auswirkungen“ der österreichischen Maßnahmen auf die Freiheit des Warenverkehrs und damit das Funktionieren des Binnenmarktes hervorgehoben.
Der Verhandlung folgte Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) im Innsbrucker Landhaus nach eigenen Angaben „in Echtzeit“. Er hatte sich nach Medienberichten kurz vor der Verhandlung noch mit der Tiroler Delegation abgestimmt. Der Landeshauptmann zeigte sich sehr zufrieden. Die Spitzenjuristen der Republik Österreich und Tirols hätten den „Anti-Transit-Kurs“ verteidigt und ein „fundiertes Plädoyer“ abgehalten. Er sei „vorsichtig optimistisch“.
Im selben Tenor äußerte sich Österreichs Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ). „Für mich steht fest, dass die Gesundheit der Menschen über der Warenverkehrsfreiheit steht. Ob der Europäische Gerichtshof diese Meinung teilt, sehen wir bei der Urteilsverkündigung“, erklärte unterdessen Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ) gegenüber der Austria Presse Agentur (APA).
Der italienischen Klage hatte sich vor gut eineinhalb Jahren die Europäische Kommission angeschlossen – wenn sie auch nicht in jedem Punkt mit den Italienern einer Meinung ist. Insgesamt rügte Clemens Ladenburg als Vertreter der Kommission in Luxemburg das Vorgehen der Österreicher. Insbesondere im Fall der Blockabfertigung, unter der die Menschen in der Region so leiden, äußerte sich Ladenburg vielsagend.
Aus der Sicht der Kommission sei die Blockabfertigung eine erhebliche Beschränkung des freien Warenverkehrs, „angesichts der drastischen Rückstaus, die in Deutschland entstehen“. Die Dosierung werde nur an einer bestimmten Stelle praktiziert. Und zwar so, dass sie nur Transporte aus Deutschland und dem europäischen Ausland betreffe, nicht aber den österreichischen Binnenverkehr, heißt es von der Kommission. Kurz: Sie sei nicht zielführend, unverhältnismäßig wegen der hohen Kosten für die Wirtschaft und außerdem diskriminierend.
Bereits zweimal rügte
der EuGH Österreich
Stellt diese Äußerung ausgerechnet der Kommission Weichen für die Stellungnahme des Generalanwalts? Man warte dringend auf die Entscheidung aus Luxemburg, heißt es seitens des bayerischen Verkehrsministeriums.
Übertriebene Hoffnungen sollte man sich aber nicht machen, selbst für den Fall eines positiven Urteils für die italienische Klage. Denn zweimal bereits – 2005 und 2011 – rügte der EuGH die österreichischen Maßnahmen im Transitstreit. Offenbar ohne die Nachbarn allzu sehr zu beeindrucken – wie man am aktuellen Rechtsstreit sehen kann.