Waldbrandgefahr: Daxenfeuer verboten

von Redaktion

Gefahrenstufen 4 und 5 in der Region

Landkreis – Im Landkreis Rosenheim herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Anzünden von Daxenfeuern ist verboten, bis die amtliche Gefahrenstufe wieder herabgesetzt wird. Darauf weist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim hin.

Offene Feuerstätten nur unter Aufsicht

In den kommenden Tagen liegt die Gefahrenstufe laut Prognose des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei 4 (hohe Gefahr) bis 5 (extreme Gefahr). Deswegen ist zudem in Wäldern kein offenes Feuer erlaubt. Bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.

Zufahrten zu Wäldern freihalten

Wer das schöne Wetter der kommenden Tage für einen Ausflug in die Natur nutzen möchte, sollte zudem die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

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