Ist die Newcastle-Krankheit zurück?

von Redaktion

Neuer Verdachtsfall im Landkreis Mühldorf – Keulung Tausender Tiere eingeleitet

Oberbergkirchen – Erst am vergangenen Freitag hatte das Landratsamt in Mühldorf eine erste Entwarnung gegeben. „Ab Samstag, 9. Mai, fallen im Landkreis Mühldorf neben der Newcastle-Schutzzone Teile der bisherigen Überwachungszone weg, insbesondere im Gemeindegebiet Niedertaufkirchen“, hieß es in der Pressemitteilung am Freitagmorgen. Weiter in der Überwachungszone lägen nur noch Teile des Gemeindegebietes der Stadt Neumarkt-St. Veit und der Gemeinde Niedertaufkirchen, das bebaute Gebiet der Gemeinde Egglkofen sowie unbebaute Gebiete von Schönberg, was an Ausbrüchen im Nachbarlandkreis Rottal-Inn liege.

Bestätigungsbefund
liegt noch nicht vor

Endlich, so schien es, ist der Landkreis auf dem Weg Richtung Seuchenfreiheit. Seit Anfang März 2026 hatte die Tierkrankheit die Behörden in Atem gehalten und die Keulung Hunderttausender Tiere zur Folge gehabt. Nicht nur in Neumarkt-St. Veit, sondern auch im Landkreis Erding, später sogar in den Landkreisen Landshut und auch Rottal/Inn.

Seit dem zurückliegenden Wochenende allerdings herrscht wieder Warnstufe Rot in den Behörden. Bereits am Wochenende war das Gerücht im Umlauf, dass es in Oberbergkirchen zu einem Ausbruch der Newcastle-Krankheit gekommen sei.

Auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wurde bereits darauf verwiesen, dass es einen Verdachtsfall im Landkreis Mühldorf gibt. Der Hinweis, der auf den 8. Mai 2026 datiert ist, weist auf einen Verdachtsfall bei Masthühnern hin, ohne einen konkreten Ort zu benennen.

Die Pressestelle des Landratsamtes in Mühldorf bestätigte dann am Montagnachmittag den Verdachtsfall im Gemeindebereich von Oberbergkirchen. „Der Verdacht seitens des Betriebs wurde erstmals am Freitag, 8. Mai, gemeldet“, heißt es von Pressesprecher Wolfgang Haserer auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen.

20.000 Masthühnchen
betroffen

Noch am Tag der Meldung seien Proben entnommen worden. Das positive Ergebnis des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) habe am Samstagmorgen, 9. Mai, vorgelegen. Wann der Bestätigungsbefund durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übermittelt wird, sei nicht bekannt.

Allerdings finden bereits erste Maßnahmen statt, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern: „Der Betrieb wurde gesperrt. Die Keulung ist bereits eingeleitet“, heißt es dazu von Landratsamtsseite, die auf Anfrage bestätigt, dass es sich um einen größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit bis zu 20.000 Tieren handelt.

Wie die Behörde weiter mitteilt, werden aufgrund rechtlicher Vorgaben erneut Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die verschiedene Schutz- und Überwachungszonen im Landkreis neu definieren. Gegebenenfalls komme es deshalb zu Überschneidungen bezüglich aufgehobener und neuer Zonen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, erfolgen Schutzmaßnahmen.

Um die Ausbruchsbetriebe werden Restriktionszonen festgelegt: eine Schutzzone im Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone im Radius von mindestens zehn Kilometern um den jeweiligen Ausbruchsbetrieb. In den Restriktionszonen gelten Vorgaben zu Biosicherheitsmaßnahmen und Verbringungsverbote für gehaltene Vögel und Erzeugnisse. Die angeordneten Maßnahmen werden per Allgemeinverfügung veröffentlicht, heißt es dazu auf der Seite des LGL. Josef Enzinger

Artikel 3 von 11