Oberbergkirchen – Das Veterinäramt im Landratsamt Mühldorf muss wieder zum Zirkel greifen. Denn nachdem man zum zurückliegenden Wochenende noch dachte, die Überwachungsradien aufgrund früherer Ausbrüche der Newcastle-Krankheit bei Geflügel könnten nun wieder aufgelöst werden, hat sich der neue Verdachtsfall in Oberbergkirchen bestätigt.
Gemeinde reagiert
äußerst sensibel
Wie das Landratsamt Mühldorf gestern Abend mitteilte, ist der Ausbruch der Newcastle-Krankheit in einem Betrieb in Oberbergkirchen amtlich festgestellt worden. Betroffen waren rund 10.000 Tiere. Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorlag, hat das Veterinäramt des Landratsamtes bereits am vergangenen Freitag den Betrieb gesperrt. Die Tiere wurden bereits gekeult.
Seit gestern liegt nun auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor. Und der hat Konsequenzen: Es gilt wieder eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern beziehungsweise eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern.
Oberbergkirchens Bürgermeister Michael Hausperger (CSU) wurde am Wochenende bereits über den Verdachtsfall in dem Betrieb auf Oberbergkirchener Gemeindegebiet informiert. Und das ausgerechnet unmittelbar vor dem großen Festwochenende in der Gemeinde, mit dem die Freiwillige Feuerwehr Oberbergkirchen ihr 150. Jubiläum feiert. Das Fest wird am heutigen Mittwoch mit einer Discoparty eingeläutet und wird bis Montag dauern.
Das Zelt steht, schweres Gerät war im Einsatz, um das Inventar zu platzieren. Nach dem Verdachtsfall hat die Gemeinde bereits reagiert, wie Bürgermeister Hausperger erzählt. Und zwar äußerst sensibel. „Wir haben noch weitere Geflügelbetriebe. Um kein Risiko einzugehen oder deren Bestand zu gefährden, sind diese Betriebe erst einmal isoliert worden.“ Will heißen: Die Maschinen dieser Landwirte werden nicht am Festzelt der Feuerwehr eingesetzt, um zu verhindern, dass sie möglicherweise kontaminiertes Material mit auf ihre Höfe bringen.
Hausperger begründet diese Vorsichtsmaßnahme damit, dass frühere Ausbrüche der Newcastle-Krankheit möglicherweise durch Fangkolonnen, die in unterschiedlichen Betrieben tätig waren, verursacht worden seien.
Virus gilt als
sehr umweltresistent
Das Virus gilt als sehr umweltresistent. Es wird über kontaminierte Kleidung, Schuhe, Hände von Personen, Fahrzeuge, Futter, Mist oder Transportkisten übertragen. Dadurch erklärt sich auch die konsequente Vorgehensweise mit der Keulung eines gesamten Tierbestands eines Betriebes – selbst wenn nur ein Verdachtsfall vorliegt.
In Oberbergkirchen ist das bereits erfolgt, wie das Landratsamt schon am vergangenen Montag erklärt hat. Ebenfalls am Montag hatte das Landratsamt noch gemeldet: „Ab Dienstag, 12. Mai, fallen weitere Teile der bisherigen Überwachungszone weg, insbesondere liegen nun die ganze Stadt Neumarkt-St. Veit, die ganze Gemeinde Schönberg und alle bebauten Bereiche der Gemeinde Egglkofen nicht mehr in Restriktionszonen.“
Nun also die Kehrtwende: Um den betroffenen Betrieb in Oberbergkirchen wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Die Überwachungszone erstreckt sich auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut.
Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung Überwachungszone sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf durch Allgemeinverfügung festgelegt und unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung, die am heutigen Mittwoch in Kraft tritt, enthält sämtliche Informationen zum aktuellen Stand.
Außerhalb der Schutz- und Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen. Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis Mühldorf, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen.