Gericht kritisiert Lärmschutz für Hötzing

Der kleine Weiler Hötzing klebt förmlich an der A8. Eine Hofstelle ist nur 20 Meter von der Fahrbahn entfernt. Zur Hofstelle des Klägers Peter Pertl beträgt der Abstand zur Fahrbahn etwa 100 Meter. Foto Bayerische Vermessungsverwaltung

Der kleine Weiler Hötzing klebt förmlich an der A8. Eine Hofstelle ist nur 20 Meter von der Fahrbahn entfernt. Zur Hofstelle des Klägers Peter Pertl beträgt der Abstand zur Fahrbahn etwa 100 Meter. Foto Bayerische Vermessungsverwaltung

Die erste Klage gegen den geplanten Ausbau der A8 zwischen Achenmühle und Bernauer Berg wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Die entscheidende Frage war, ob der Lärmschutz für Hötzing ausreichend ist. Das Gericht hatte Zweifel, doch plötzlich änderte sich der Gegenstand der Klage.

von Kathrin Gerlach

Bernau – Im Februar 2024 hat die Regierung von Oberbayern den sechsstreifigen Ausbau der A8 zwischen der Anschlussstelle Achenmühle und dem Bernauer Berg durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Jetzt verhandelte der neunte Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unter Vorsitz von Ri

Dienstag, 19. Mai 2026

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