Gericht kritisiert Lärmschutz für Hötzing

von Redaktion

Die erste Klage gegen den geplanten Ausbau der A8 zwischen Achenmühle und Bernauer Berg wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Die entscheidende Frage war, ob der Lärmschutz für Hötzing ausreichend ist. Das Gericht hatte Zweifel, doch plötzlich änderte sich der Gegenstand der Klage.

Bernau – Im Februar 2024 hat die Regierung von Oberbayern den sechsstreifigen Ausbau der A8 zwischen der Anschlussstelle Achenmühle und dem Bernauer Berg durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Jetzt verhandelte der neunte Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig unter Vorsitz von Richter Professor Dr. Christoph Külpmann die erste Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Ein Hötzinger
setzt sich zur Wehr

Geklagt hatte Peter Pertl aus Hötzing (Gemeinde Bernau am Chiemsee) für alle Bewohner des kleinen Weilers, denn, so betonte er vor Gericht: „Der Klageweg ist finanziell eine sehr anspruchsvolle Geschichte.“ Wer den Prozess verliert, muss die Prozesskosten zahlen. Die Gemeinde Bernau hat ihre Klage bereits zurückgezogen. Verbandsklagen wie die des Bund Naturschutz können aus privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert werden. Ein Privatmann aber bezahlt seine Klage aus der eigenen Tasche – ein großes Risiko. Die Hofstelle der Familie Pertl befindet sich an der östlichen Planungsgrenze des Abschnitts Achenmühler-Bernauer Berg – etwa 100 Meter von der Autobahn entfernt. Eine weitere Hofstelle klebt förmlich direkt an der Trasse, der Abstand beträgt hier keine 20 Meter. Ziel der Klage ist ein Lärmschutz für Hötzing, der dem Bundes-Immissionsschutzgesetz entspricht.

Mit dem Ausbau der A8 von Achenmühle auf circa acht Kilometer bis zum Bernauer Berg entsteht in Hötzing ein Übergangsbereich, in dem die neu gebaute an die bestehende, bereits sechsspurige Trasse angeschlossen werden soll. Dort ist ein vorübergehender Lärmschutz aus lärmminderndem Fahrbahnbelag und passivem Schallschutz an den Gebäuden geplant. Das ist zu wenig, sagt Peter Pertl, und klagt auf einen aktiven Lärmschutz, also auf eine Lärmschutzwand. Doch die müsste elf Meter hoch und 480 Meter lang sein. Kosten: 2,9 Millionen Euro. Als Übergangslösung ist das der Autobahn GmbH zu teuer, schließlich müsste die Lärmschutzwand erst aufgebaut werden, beim Ausbau des Abschnitts zwischen Bernauer Berg und Felden dann wieder abgerissen und neu gebaut werden.

Der Vorsitzende Richter lenkte den Blick auf die besonderen Härten im Übergangsbereich. Die Grenzwerte der Lärmbelastung sind in diesem Mischgebiet mit 64 Dezibel am Tag und 54 Dezibel in der Nacht definiert. „Das große Problem liegt im Nachtlärmschutz“, machte Dr. Christoph Külpmann klar. Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz dürfen „keine Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind“. Gleichzeitig verlangt das Gesetz aber, dass „die Kosten der Schutzmaßnahme“ im „Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck“ stehen.

In Hötzing würde ein Vollschutz der Bewohner 2,9 Millionen Euro kosten. Das wären bei 25 sogenannten Schutzfällen Kosten von etwa 120.000 Euro pro Fall. „Zu viel“, sagt der Freistaat Bayern als Genehmigungsbehörde und verweist auf das Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot der Bundeshaushaltsordnung. „Nicht verhältnismäßig“, schätzt die Autobahn GmbH als Vorhabensträgerin ein. Schutzfälle andernorts seien unter dem „sechsstelligen Bereich“.

Hofstellen direkt
an der Autobahn

Der Kläger wiederum zieht den Vergleich zum Bereich Stelzenberg wenige Kilometer westlich von Hötzing und nördlich von Frasdorf. Dort kostet ein Schutzfall etwa 95.000 Euro. Dieser Vergleich hinke, heißt es wiederum von der Autobahn GmbH. Stelzenberg befinde sich am östlichen Portal des Tunnels, der im Ortsbereich von Frasdorf errichtet werden soll. Der Schall oder „Knalleffekt“ an einem Tunnel sei besonders laut. Daher sei für Stelzenberg ein besonderer Lärmschutz erforderlich.

Schon im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der A8 zwischen Achenmühle und Bernauer Berg gab es mehrere Hundert Einwendungen von Privatpersonen. Sie wurden nach Angaben der Regierung von Oberbayern geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Ein angemessener Lärmschutz für Hötzing sei nicht gewährleistet, sagt Klägeranwalt Johannes Daseking. Er fordert, dass „Konflikte in dem Bauabschnitt bewältigt werden, in dem sie entstehen, und nicht in eine ungewisse Zukunft verlagert werden“. Eine Lösung auf den folgenden Bauabschnitt zu verschieben, sei inakzeptabel, zumal der Abschnitt zwischen Bernauer Berg und Felden erst in der Vorplanung sei. „Es ist also ungewiss, in welchem Zeitraum ein Vollschutz im Bereich Hötzing realisiert wird“, betonte Daseking. Oberlandesanwalt Marcus Niese wiederum sieht den Lärmschutz für Hötzing als „bewältigt und gelöst“ an: „Der lärmmindernde Fahrbahnbelag verringert den Lärm um fünf Dezibel. Außerdem gewähren wir passiven Schallschutz.“ Ein Vollschutz wäre der teuerste auf dem gesamten Abschnitt, und irgendwo müsse man schließlich einen Cut machen. Der Klägeranwalt wiederum stellte klar, dass die „erheblichen nächtlichen Grenzüberschreitungen des Lärmpegels“ nicht ausreichend gewürdigt wurden und die verbleibende Belastung der Bürger von Hötzing zu hoch sei.

Senat kritisiert
Planfeststellungsbeschluss

Dem Senat fehlten im Planfeststellungsbeschluss Kosten-Nutzen-Vergleiche von kleineren oder niedrigeren Lärmschutzwänden für Hötzing. „Es ist nicht verständlich, warum das unterlassen wurde“, kritisierte der Vorsitzende Richter. Man müsse der Situation des Klägers Rechnung tragen. Wann der Ausbau der A8 komme, wisse man nicht: ob in 10, 15, 20 Jahren oder gar nicht. Die Möglichkeiten eines abgestuften Lärmschutzes seien nach Ansicht des Senats nicht ausreichend geprüft und ausgeschöpft worden. „Es ist unangemessen, den Kläger damit allein zu lassen.“

Oberlandesanwalt Niese informierte darüber, dass es keine Alternativen zum Vollschutz gebe, da niedrigere oder kleinere Schallschutzwände das Problem nicht lösen könnten. Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Richters, warum derartige Prüfungen im Planfeststellungsbeschluss nicht abgebildet seien, kündigte der Anwalt der Autobahn GmbH eine Prozesserklärung an. Nachgereicht wurden Prüfberichte, wonach ein reduzierter Lärmvollschutz keine Entlastung für alle Bewohner von Hötzing bringe, gleichzeitig aber die Kosten unverhältnismäßig hoch blieben.

Unerwartete
Prozesserklärung

Weder dem Bundesverwaltungsgericht noch dem Kläger wurden diese Unterlagen vor der mündlichen Verhandlung vorgelegt. „Eine sehr schwierige Situation“, machte der Vorsitzende Richter seinen Unmut deutlich. Das Verfahren sei seit zwei Jahren anhängig. Um endlich zu einer Entscheidung zu kommen, wäre es daher sinnvoll gewesen, wenn der Freistaat als Beklagter und die Autobahn GmbH als Beigeladene die Unterlagen rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung eingereicht hätten.

Die neuen Prüfberichte werden nun dem Planfeststellungsbeschluss hinzugefügt. „Damit ist der Planfeststellungsbeschluss ein anderer. Eine Klage kann nur noch gegen diesen erfolgen“, erklärte Dr. Külpmann die prozessuale Situation. Für einen fairen Prozess müssten Kläger und Senat beurteilen können, ob die Möglichkeiten eines abgestuften Lärmschutzes mit der Prozesserklärung ausgeschöpft seien. Ein neuer Verhandlungstermin wurde für den 8. Juli anberaumt. „Die Kosten tragen der Beklagte und die Beigeladene“, betonte der Vorsitzende Richter. Das letzte Wort hatte Kläger Peter Pertl: „Die Steuergelder, von denen heute immer wieder die Rede war, sind auch meine Steuergelder. Deshalb erwarte ich, dass Lösungen im Sinne der Bürger gefunden werden.“

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