Aschau – Zufriedenheit ist da nicht. Geschweige denn Freude, oder Glücksgefühle. Auch keine Gedanken, dass womöglich die Gerechtigkeit gesiegt hat. „Ich bin einfach nur froh, dass es vorbei ist“, sagt Sebastian Pertl am Telefon. Er macht eine kurze Pause, und sagt: „Wenn überhaupt, verspüre ich Mitgefühl und Mitleid.“ Vor wenigen Tagen saß der Geschäftsführer des Aschauer Bergbauernladens der Frau gegenüber, die gewissermaßen „sein Lebenswerk“ dem Erdboden gleichgemacht hat.
Übergreifen der
Flammen verhindert
Wirklich emotional sei es nicht gewesen. „Das war ohne große Gefühle, eher nüchtern“, sagt Pertl. Er habe kurz überlegt, ob er ein paar Worte an die 29-jährige Frau richten soll, habe es aber gelassen. „Das war einfach nicht passend in dem Moment, ich habe mich darauf konzentriert, was die Richterin wissen wollte“, betont Pertl. Der Bergbauernladen-Geschäftsführer war als Zeuge geladen. Im Prozess am Landgericht Traunstein gegen jene Frau, die in der Nacht auf den 23. Oktober den Laden für regionale Produkte am Bahnhofsvorplatz in Aschau angezündet hat.
Der Laden brannte bis auf die Grundmauern nieder, musste später abgerissen werden. Mehrere Feuerwehren kämpften die ganze Nacht über gegen die Flammen. Nur mit Glück verhinderten die Rettungskräfte, dass das Feuer auf den Bahnhof und das Hans-Clarin-Stüberl übergriff. Stimmen in ihrem Kopf seien es gewesen, die der 29-Jährigen gesagt hätten, dass sie den Laden anzünden muss. So sagte es die junge Frau schon am ersten Prozesstag aus. Gedroht hätten ihr diese Stimmen, ihrer Familie passiere Schreckliches – außer sie zündet zunächst zwei Papiercontainer und später den Bergbauernladen an.
An dem Oktoberabend sei es der Frau sehr schlecht gegangen. Sie habe getrunken, mehrere Joints geraucht. Wegen der Stimme habe sie das Papier in den Mülltonnen und einen Türkranz im Bergbauernladen angezündet. Als beides in Vollbrand stand, sei sie mit dem Fahrrad davongefahren. Aufgrund der persönlichen Vorgeschichte und ihrer psychischen Erkrankung ging die Staatsanwaltschaft schon von Beginn an davon aus, dass die 29-Jährige aus Aschau im Zustand der Schuldunfähigkeit das Feuer gelegt hat. „Das macht einen betroffen“, sagt Sebastian Pertl. Hass oder Wut habe er nie auf die Frau gehabt. „Es löst eher eine gewisse Ohnmacht aus, wenn man solche Schicksale betrachtet.“
Am Abend vor der Zeugenaussage habe Pertl während eines Bergwachteinsatzes an der Kampenwand lange im Auto gesessen und nachgedacht. „Auch da war jemand in einer psychischen Ausnahmesituation betroffen, da geht einem natürlich vieles durch den Kopf und man versucht es nachzuempfinden“, sagt er. Deswegen sei es ihm wichtig, dass trotz des enormen Sachschadens von fast einer halben Million Euro nicht abfällig über solche Erkrankungen oder die Betroffenen gesprochen wird.
Pertl habe sich selbst jahrelang für die Einrichtung in Aschau eingesetzt, in der Menschen, die aufgrund von Einschränkungen nicht eigenständig leben können, gemeinsam wohnen. „Dass uns das Feuer so massiv getroffen hat, ist Pech. Viel wichtiger ist, dass kein Mensch zu Schaden gekommen ist“, sagt Pertl. Das war auch der 29-Jährigen während des ganzen Prozesses wichtig zu betonen. Niemals habe sie das gewollt.
Ein Punkt, den auch das Gericht um die Vorsitzende Richterin Heike Will würdigte. „Die Beschuldigte war vollumfänglich geständig“, teilt das Gericht mit. Nach den Aussagen der Gutachter sei aber klar, dass die 29-Jährige nach wie vor an ihrer psychischen Erkrankung leide und deshalb Stabilisierung brauche. So lautete die Entscheidung des Gerichts: Die 29-Jährige wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Gründe für eine Unterbringung auf Bewährung habe es keine gegeben.
Dieses Ergebnis sei so zu erwarten gewesen, sagt der Verteidiger der jungen Frau nach dem Prozess. „Wir planen keine weiteren Schritte, das Urteil ist jetzt rechtskräftig“, sagt der Rechtsanwalt aus Dachau. Die Entscheidung zur Unterbringung sei alternativlos gewesen. „Natürlich ist das für meine Mandantin einschneidend, aber sie hat es mittlerweile so akzeptiert und angenommen“, betont der Verteidiger. Der Prozess habe die junge Frau sehr mitgenommen. „Es war eine große Belastung, deshalb wollten wir es nicht künstlich in die Länge ziehen und kurz und knapp abarbeiten.“
Wie lange die 29-Jährige in dem psychiatrischen Krankenhaus bleibt, ist offen. „Die Anordnung der Unterbringung wird in jährlichen Abständen überprüft“, teilt eine Sprecherin des Landgerichts mit. Gegenstand der Überprüfung sei, ob die Voraussetzungen der Unterbringung noch vorliegen.
Zum Beispiel, ob von der Person infolge ihres Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie für die Allgemeinheit gefährlich ist. „Die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus wird so gestaltet, dass die Sicherheit der Beschuldigten und aller anderen gewährleistet ist“, erklärt die Sprecherin. Heißt: Die Unterbringung bedeutet auch einen Freiheitsentzug.
„Wir schauen
einfach nach vorne“
Für Sebastian Pertl spielt das allerdings keine große Rolle. Für ihn ist der Fall erledigt. Das Urteil habe er sich schon gar nicht mehr angehört, sei gleich nach seiner Aussage wieder heimgefahren. „Wir schauen jetzt einfach nur nach vorne, die Planungen für den neuen Bergbauernladen laufen“, sagt der Geschäftsführer. Er hofft, dass der neue Laden im Sommer 2027 eröffnet werden kann.