Schneizlreuth/Adnet/ Traunstein – Trägt ein 36-jähriger Canyoning-Führer eine Verantwortung dafür, dass eine junge Frau aus Nordhessen im Rollstuhl sitzt? Kürzlich wurde der Prozess gegen eine Schneizlreuther Firma vor der Zivilkammer des Traunsteiner Landgerichts fortgesetzt. Eine damals 28-Jährige hatte mit ihrem Partner eine Canyoning-Tour bei dem Anbieter gebucht. Die Tour führte am 5. Mai 2022 durch die Wiestalklamm bei Adnet im Salzburger Land. Bei einem Sprung aus acht bis neun Metern Höhe in eine Gumpe zog sich die Frau eine Querschnittslähmung zu. Seitdem sitzt sie im Rollstuhl.
Zum Prozessauftakt im Januar machte die heute 32-jährige Frau dem Canyoning-Führer Vorwürfe: Die Einweisung habe nur aus wenigen Sätzen bestanden. Und vor dem fatalen Sprung in die Tiefe habe der Guide sie noch mit dem Herunterzählen eines Countdowns animiert. Die Hessin fordert eine halbe Million Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von 156.000 Euro. Auch die AOK hat sich der Klage angeschlossen und will über 300.000 Euro von dem Outdoor-Anbieter aus dem Berchtesgadener Land. Außerdem klagt die AOK auch gegen „Jochen Schweizer“. Dort buchte das Paar den Ausflug. Durch den Unfall wurde der Frau eine 100-prozentige Behinderung attestiert sowie Pflegestufe 2 zugesprochen.
„Wir erklären unseren Gästen immer das Risiko – und dass es in ihrer Verantwortung liegt, wenn etwas passiert“, verteidigte sich der Mann vor dem Landgericht. Schriftlich festgehalten wird das von der Firma aber erst seit dem Unfall. Eine „Einsteiger-Tour“ sei es gewesen, die das Pärchen damals buchte. „Davor hat sie gesagt, dass sie sehr aufgeregt ist. Aber ich habe ihr gesagt, dass alles freiwillig ist.“ Bei den ersten Sprüngen aus zweieinhalb, dreieinhalb und fünfeinhalb Metern habe die Frau mit ihrer Sprungtechnik auch alles richtig gemacht.
Dann ging es zum letzten geplanten Sprung in eine Gumpe aus acht bis neun Metern Höhe: „Ich sagte ihr noch ‚Lass Dir Zeit‘ und wollte ihr abraten. Aber ich habe gefühlt, dass sie unbedingt will“, erinnert sich der Canyoning-Guide. Bei ihrem Sprung habe die Frau aber plötzlich keine Körperspannung mehr gehabt und habe die Arme fälschlicherweise von sich weggedreht. „Das schaut nicht gut aus“, habe der 36-Jährige noch zum Partner der Frau gesagt, der mit ihm auf dem Felsen stand. Schnell wurde klar, dass die Klägerin sich verletzt hatte. Der Guide zog sie aus dem Wasser und wählte den Notruf. Die Bergwacht brachte die Hessin schließlich ins Salzburger Krankenhaus.
Rund zwei Meter dürfte das Wasser in der Gumpe tief gewesen sein, so Richter Helmut Spann. „Mehr als hundert Mal“ sei der Beklagte an dieser Stelle schon problemlos gesprungen, berichtete er. Seit 2019 arbeitet der Mann als Canyoning-Führer und gibt in der Hauptsaison fast täglich Touren. Eine fünfmonatige Ausbildung beim Salzburger Canyoning-Verband habe er zuvor absolviert und seitdem auch regelmäßig Fortbildungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Beklagt ist nicht nur der Guide, sondern auch der Geschäftsführer der Schneizlreuther Firma.
Wie sehr sich der Vorfall bei der Geschädigten eingebrannt hat, trotz inzwischen vier Jahren Abstand, war auch an diesem Prozesstag zu merken: Just in dem Moment, als der Guide von der Rettungsaktion mittels Hubschrauber durch die Bergwacht erzählte, flog ein Helikopter gut hörbar über das Traunsteiner Gerichtsgebäude. Die Frau brach sofort in Tränen aus, eine Verhandlungspause war nötig. Ein Urteil oder einen Vergleichsvorschlag vom Gericht gibt es noch nicht. Wann der Prozess fortgesetzt wird, ist offen. Xaver Eichstädter