Juristisches Tauziehen um den Todesschuss

Das juristische Tauziehen um den Todesschuss von Grassau geht in die nächste Runde. Der Vater des getöteten 35-Jährigen hat bei der Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Traunstein eingelegt.

Von Lars Becker

Grassau/München – Ende Januar wurde die offizielle Nachricht von der Einstellung der Ermittlungen im Fall des „Todesschusses von Grassau“ wegen Notwehr publik. Schon damals war absehbar, dass das nicht das Ende des juristischen Tauziehens um den Tod eines 35 Jahre alten Mannes sein dürfte. „Ich find

Dienstag, 16. Juni 2026

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