Traunstein/Aschau im Chiemgau – Der 12. Oktober 2023 ist ein warmer, sonniger Herbsttag. Spannung liegt in der Luft. Etwas mehr als ein Jahr nach dem Tod von Hanna Wörndl (23) in Aschau im Chiemgau soll sich ein junger Mann vor dem Landgericht Traunstein verantworten. Wegen Mordes. Vor dem großen Saal im Landgericht drängen sich die Menschen. Zuschauer, Journalisten, Kameraleute. Schon vor Beginn hat der Prozess Aufmerksamkeit weit über die Grenzen des Landkreises hinaus.
Ein Puzzle wird
zusammengesetzt
Richterin Jacqueline Aßbichler, die Vorsitzende der Zweiten Jugendkammer, spricht von einem „aufwendigen Prozess“, der zu erwarten sei, von einem „Puzzle“. Die Teile dazu haben die Ermittler der Polizei geliefert. 2.201 Menschen hat die Polizei bis zu diesem Zeitpunkt kontaktiert, 1.317 Vernehmungen durchgeführt, 1.498 Ermittlungsaufträge ausgegeben. 35 Verhandlungstage später ist das Puzzle in den Augen von Jacqueline Aßbichler und ihren Kollegen der Kammer komplett. Der junge Mann, den die Polizei zunächst als Zeugen vernommen hatte, ist ein Mörder. Am 19. März 2024 ergeht das Urteil: Neun Jahre Jugendstrafe für den jungen Aschauer.
Es ist nicht das letzte Wort im „Eiskeller-Fall“. Verteidigerin Regina Rick hat Beweisantrag nach Beweisantrag gestellt. Ein anderer Antrag stellt die Weichen in diesem Drama neu. Tausende Seiten hat die Anwältin durchgeackert. In einer Nebenakte stößt sie auf einen allzu vertrauten Austausch zwischen Richterin Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler.
Ihr Befangenheitsantrag wird von der Ersten Jugendkammer des Landgerichts abgelehnt. Die Ablehnung aber rügt der BGH in seiner Revisionsentscheidung. Folge: Der Fall muss neu aufgelegt werden.
Im Zentrum des Geschehens steht ein Zeuge, im ersten Prozess wie auch in der Neuauflage, die mangels geeigneter Räume im Amtsgericht in Laufen über die Bühne geht. Neuer Ort, neue Richterin – Heike Will ist es, sie hatte den Befangenheitsantrag abgelehnt. Und nun muss sie kurioserweise den neu anberaumten Prozess ab Herbst 2025 führen.
Sie beschäftigt sich mit der Person des Hauptbelastungszeugen. Der hatte sich zu Beginn des ersten Prozesses gemeldet, mit einer sensationellen Mitteilung: Der junge Aschauer habe ihm in der U-Haft gestanden, Hanna aus sexuellem Interesse angegriffen und bewusstlos geschlagen zu haben. Jacqueline Aßbichler hat dem Zeugen Glauben geschenkt. Heike Will misstraut ihm. Sie setzt einen Aussagepsychologen auf den „Knastzeugen“ an. Ein Mann mit Ruf, dieser Gutachter: Prof. Dr. Max Steller.
Und er zerlegt die Aussage des Zeugen, mit einem überraschend schnell ausgefertigten Gutachten. Für Will ist die Sache klar: Kein dringender Tatverdacht mehr, der junge Aschauer wird aus der U-Haft entlassen – Wochen vor Beginn der Verhandlung. Für den Prozess ist der Kurs nun klar: Freispruch.
Den fällt Heike Will dann auch, nach nur 13 Verhandlungstagen. Will kann keine Verbindung zwischen dem Aschauer und Hannas Tod feststellen. Nach dem Auftritt des JVA-Zeugen war das alles abzusehen gewesen. „Inhaltliche Widersprüche“ stellt Will fest. Dass der Zeuge ausgesagt habe, der Angeklagte habe Hanna bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehren könne – das ist ihr zu allgemein, lässt nicht auf echtes, exklusives Wissen schließen.
Steller zerlegt den Zeugen nach seiner Aussage erneut. Weil er an Borderline leidet. Weil er zuvor schon gelogen hat.
Und weil er sich bei seiner ersten Aussage einen Bonus seitens Richterin Aßbichler erhofft haben mag; sie hätte seinen Fall verhandeln sollen, Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt. Der Prozess geht an einen anderen Richter, der ihn zu vier Jahren und vier Monaten verurteilt.
Heike Will scheint sich danach sicher. Zu umständlich habe sich der Zeuge ausgedrückt, findet Will, immer wieder habe er laviert. Entscheidend ist die Sache mit dem Gipsarm. Im zweiten Prozess, der von ihm bezichtigte junge Mann habe bei dem Gespräch einen Arm in Gips gehabt. Bei der ersten Verhandlung wie bei der Vernehmung hatte er noch gesagt, sein Mithäftling habe den Gips erst danach getragen. Eine einfache Gedächtnislücke? Oder Beweis für eine Lüge?
So oder so ist es die Entscheidung. Heike Will kürzt den Prozess ab, entschuldigt sich bei dem Angeklagten für das Unrecht, das ihm widerfahren sei, und spricht ihn frei. Die Umstände von Hannas Tod spielen keine Rolle mehr.
Und damit bleibt mit diesem Urteil eines im Dunkeln: Starb Hanna Wörndl bei einem Unfall? Oder fiel sie einem Gewaltverbrechen zum Opfer? Der Staatsanwalt plädiert auf Freispruch. Mangels Beweisen bleibt ihm nichts anderes übrig. Doch ansonsten bleibt er dabei: Hanna fiel einem Mord zum Opfer. Dabei bleiben auch die Experten der Gerichtsmedizin, in einer Antwort auf Gegengutachten der Verteidigung, die einen Unfall annehmen. Läuft ein Mörder frei herum? Warum tun die Behörden dann nichts? Warum suchen nicht schon längst Polizeibeamte in Aschau nach Spuren?
Neue Ermittlungen
brauchen neuen Ansatz
Aus einem einfachen Grund: Für neue Ermittlungen bräuchte es einen Ansatz. Eine neue Beobachtung, einen Beweis. Davon kann aktuell, etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Freispruch, keine Rede sein. Die Umstände von Hannas Tod, die vier Minuten zwischen dem Verlassen des Clubs „Eiskeller“ und ihrem Sturz in den Bärbach, bleiben im Dunkeln.