Schechen – Drama in Schechen: Eine Frau aus dem Landkreis Rosenheim wurde am vergangenen Sonntagabend um 17 Uhr von drei Hunden gebissen. Sie wurde laut Polizei so schwer verletzt, dass sie in ein Krankenhaus gebracht und operiert werden musste. Sie erlitt schwere Bissverletzungen im Arm- und Beinbereich. Mehr über den Gesundheitszustand der Frau kann die Polizei derzeit nicht sagen.
Die Beamten haben jetzt die Ermittlungen aufgenommen. Es gilt herauszufinden, wie es zu dem Vorfall kommen konnte. Zeugen hatten die Beamten am Sonntag darüber informiert, dass mitten in Schechen mehrere Hunde kämpfen und zubeißen. „Vor Ort konnten wir drei Kampfhunde feststellen, die sich teils ineinander verbissen hatten“, sagt Hauptkommissar Robert Maurer. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray sei es gelungen, die Tiere voneinander zu trennen.
Tiere sind in der
Gemeinde bekannt
Die drei Hunde seien gerade auf einer Gassirunde gewesen, als sie aus derzeit nicht bekannter Ursache aufeinander losgingen. In dem Versuch, die Hunde voneinander zu trennen, muss die Frau wohl gebissen worden sein. „Wir wurden von der Polizei über den Hundevorfall telefonisch informiert“, sagt Karl-Heinz Salzborn, Geschäftsleiter der Gemeinde Schechen.
Die Hunde seien in der Gemeinde bekannt. Es handele sich um Listenhunde der Kategorie 2. Als solche werden Hunderassen bezeichnet, bei denen eine Gefährlichkeit vermutet wird. Diese Vermutung kann jedoch durch einen erfolgreich absolvierten Wesenstest widerlegt werden. Solange dieser nicht vorliegt, gelten für Hunde dieser Kategorie strenge Haltungsbedingungen. So müssen die Hunde in der Regel an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Für die Haltung ist zudem oft eine behördliche Erlaubnis erforderlich, die an bestimmte Voraussetzungen wie ein einwandfreies Führungszeugnis geknüpft ist. Häufig in die Kategorie 2 eingeordnete Rassen sind unter anderem Rottweiler, der American Bulldog oder der Cane Corso. Bei den drei Hunden, die bei dem Vorfall in Schechen involviert waren, scheint es sich wohl um American Bulldogs zu handeln.
„Aktuell gibt es in Schechen fünf Hunde der Kategorie 2“, sagt Salzborn auf OVB-Anfrage. Für Hunde der Kategorie 1 werde generell keine Erlaubnis erteilt. Diese Hunde gelten in vielen Bundesländern als „unwiderlegbar gefährlich“ und werden auch als Kampfhunde bezeichnet. Allein ihre Rassezugehörigkeit bestimme diese Einstufung. Gemeint sind etwa der American Staffordshire Terrier, der Pitbull oder der Staffordshire Bullterrier.
„Im vergangenen Jahr ist es bei den sogenannten Listenhunden in Schechen zu keinem uns bekannten Vorfall gekommen“, ergänzt Salzborn. Der letzte Vorfall aus Schechen, über den auch unsere Redaktion berichtet hat, scheint aus dem Jahr 2024 zu stammen. Damals griffen Listenhunde einen Vater mit seiner Tochter an und töteten deren Yorkshire-Terrier. Regelrecht zerfetzt hätten die Tiere den kleinen Hund, hieß es damals. Ob es sich bei den beiden Vorfällen um die gleichen Hunde handelt, welche am Sonntag, 31. Mai, ihre Halterin gebissen haben, darüber liegen der Redaktion bislang noch keine Informationen vor. „Im vorliegenden Fall bestanden schon massive Auflagen zur Hundehaltung“, unterstreicht jedoch der Geschäftsleiter der Gemeinde. Inwieweit die Auflagen verletzt wurden und welche Konsequenzen sich für den Hundehalter ergeben, wird entschieden, wenn der Gemeinde alle Erkenntnisse zum Vorfall bekannt sind.
Bleibt die Frage, ab wann jemandem ein Hund weggenommen werden darf. „Die Wegnahme der Hunde oder die Untersagung einer Hundehaltung ist ein schwerwiegender Eingriff, welcher einer konkreten Einzelfallprüfung bedarf“, erklärt Karl-Heinz Salzborn. Hierbei seien die jeweiligen Vorfälle, die Auswirkungen sowie die Zuverlässigkeit beziehungsweise das Verschulden des Hundehalters zu prüfen. Die behördlichen Eingriffe müssen Salzborn zufolge verhältnismäßig und rechtskonform sein.