„Als rasten zwei Züge aufeinander zu“

von Redaktion

Im Mordprozess um die getötete Eman E. haben am dritten Verhandlungstag Polizisten über den Fund der Leiche berichtet. Zeugen schilderten zudem, wie sich der Ehestreit mit dem angeklagten Abdelrehim M. über Monate verschärfte.

Bad Aibling/Traunstein – Hörte sich an wie ein Eigentor: Mit einer Nachfrage hat sich Abdelrehim M. am gestrigen Montag selbst in ein schlechtes Licht gerückt. Ein Zeuge, mit ihm befreundet, hatte etwas nebulös und allgemein von „Drohungen“ M.s gegen seine Frau Eman E. berichtet. Der Angeklagte ging dazwischen und fragte, was genau er seiner Frau gesagt haben solle. Der Zeuge antwortete daraufhin mit einem arabischen Wort – das der Dolmetscher mit „enthaupten“ übersetzte.

Bild eines erfolgreichen
Einwanderers

In den Stunden zuvor war das Selbstbild des Angeklagten zur Sprache gekommen. Und das sieht anders aus: der erfolgreiche Alleinverdiener. Der „reiche Deutsche“, dessen Geld die Frau nach Ägypten schickte. Der aufopfernd sich um Frau und Kinder kümmernde Ehemann. Das war das Bild, das Abdelrehim M. (44) von sich zeichnete.

In einem Gespräch mit seiner Anwältin schilderte er im Sorgerechtsstreit am Amtsgericht Rosenheim um seine Kinder, wie er seiner Frau geholfen habe. Er habe Eman E. stets alles Mögliche „auf hohem Niveau“ bieten wollen. Es sei ihm natürlich aufgefallen, dass seine Frau manchmal traurig gewesen sei. Sie sei eben ein Stadtmensch gewesen, er eher der Mann vom Land, vom Dorf. Er habe darauf geachtet, sie zu entlasten, ihr hochwertige Kleidung zu kaufen, Ausflüge zu organisieren, ihr einen Deutschkurs zu ermöglichen. Er sei ihr auch entgegengekommen, als sie unbedingt mit den Kindern in ihrem Heimatland Ägypten habe bleiben wollen. Er schwärmte auch davon, welche Kraft ihm seine Kinder gegeben hätten.

Abdelrehim M. wusste in dem Behördenschreiben, das Richter Volker Ziegler am dritten Tag des Mordprozesses gegen den Ägypter verlas, nur Vorteilhaftes über sich zu berichten. Seit er 2006 aus Ägypten nach Deutschland gekommen sei, habe er Deutsch gelernt, hart gearbeitet und sich sein Leben in Deutschland aufgebaut.

Dieses Leben ruhte nach der Schilderung des 44-Jährigen auf mehreren Standbeinen: Er war stellvertretender Leiter einer Klinikküche in Bad Aibling, arbeitete dazu in einem Restaurant im Landkreis Rosenheim, organisierte Catering für Privathaushalte. Es sieht aus, als habe Abdelrehim M. wahrlich hart gearbeitet.

Aber war er wirklich ein fürsorglicher Mann? Die Aussagen seiner Frau Eman E., aufgenommen in einem Frauenhaus in München, ergeben ein anderes Bild. So habe er ihr nicht einfach gestattet, in Ägypten zu bleiben. Er habe vielmehr ihre Reisepapiere und die der Kinder entwendet, um sie quasi in Ägypten festzuhalten. Einen Deutschkurs habe er ihr untersagt. Sie habe hingegen danach gestrebt, dass ihr Uni-Abschluss in Sozialwissenschaften auch in Deutschland anerkannt werde. Ihr Mann hat all das offensichtlich nicht gewollt, hat sich vielmehr dagegen gewehrt, dass seine Frau eigenständiger wird. Etwa, indem sie einen Job woanders annehme, nicht an seiner Arbeitsstelle.

Eheberater: Beide waren
von sich überzeugt

Das alles fügt sich in das große Bild, zu dem vorher schon andere Zeugen beigetragen hatten. Gestern erzählte ein Freund des Angeklagten, ebenfalls Ägypter, dass er auch Kontakt mit Eman E. gehabt habe. Sie habe ihm einmal geschrieben, dass ein Streit schon wieder eskaliert sei und dass die Situation für sie untragbar sei. „Als rasten zwei Züge aufeinander zu.“ So fasste Richter Volker Ziegler die Verschärfung zusammen.

Von unüberbrückbaren Differenzen hatte schon am zweiten Verhandlungstag ein Imam berichtet. Ahmad Al-Khalifa, früherer Vorsitzender des Islamischen Zentrums München, schilderte, wie die beiden zur Eheberatung gekommen seien. Eman E. und Abdelrehim M. seien im Einzelgespräch durchaus zugänglich gewesen. Im gemeinsamen Gespräch hätten sich die Fronten schnell verhärtet.

Beide seien sehr von sich überzeugt gewesen. Es sei aber M. gewesen, der seiner Frau Druck gemacht habe. Er habe ihr gedroht, dass ihre Kinder zur Adoption freigegeben würden, wenn sie nochmals ins Frauenhaus gehe.

Unterschiedlicher Meinung waren die beiden nach seiner Beobachtung auch, als die Nachricht über Eman E.s erneute Schwangerschaft eintraf: Er habe auf Abtreibung gedrängt, sie habe das Kind unbedingt haben wollen. Bei Eman E. sei ihm außerdem noch etwas aufgefallen: „Sie hat nie ihre Gefühle gezeigt, nie geweint, nie gelacht.“ War sie eingeschüchtert?

Streit ist in einer Ehe nichts Ungewöhnliches. In diesem Fall endete der Konflikt mutmaßlich mit einer Tragödie. Eman E. wurde tot im Wald aufgefunden, am 15. Juni 2025, sieben Monate, nachdem ihr Mann sie vermisst gemeldet hatte. Mehrere Zeugen der Polizei hatten am dritten Verhandlungstag von dem Sonntagnachmittag im Juni berichtet, als Eman E.s Skelett im Unterholz des Thanner Forstes entdeckt wurde. Wie sie zum Fundort eines Kinderrades (mit Kinderhelm) gerufen wurden. Wie sie sich Sorgen machten, dass da eventuell ein Kind in Schwierigkeiten geraten sei.

Der Hundeführer schilderte, wie sein belgischer Schäferhund angeschlagen habe und einem Punkt im Unterholz zugestrebt sei. Dort, im Halbdunkel des Unterholzes, lagen – halb eingewickelt in einem Sack für Gartenabfall – die sterblichen Überreste von Eman E.: Knochen, der Schädel zertrümmert, an dem noch die dunklen Haare zu erkennen waren. Als die Fotos vom Fundort und der Toten über den Bildschirm flimmerten, wandte sich der Blick des Angeklagten nur einmal kurz dem Bildschirm zu. Die meiste Zeit starrte er ins Leere.

Verteidigung greift
erneut die Polizei an

Verdächtigte die Polizei erst zu diesem Zeitpunkt oder doch schon früher Abdelrehim M. dringend eines Gewaltverbrechens? Schon im Februar, vier Monate vor dem Fund der sterblichen Überreste, gingen die Behörden davon aus, dass Eman E. wohl nicht mehr am Leben sei. War das ein abstrakter Verdacht, oder richtete er sich konkret schon gegen den Ehemann?

Die Verteidigung geht von Letzterem aus. Da bei einer Hausdurchsuchung wegen häuslicher Gewalt im April 2025 Abdelrehim M. vom neuen Status als Beschuldigter nicht informiert worden sei, stellte sie einen Antrag: Die bei dieser Gelegenheit aus einem Handy gewonnenen Daten sollen in der Beweisaufnahme nicht verwertet werden dürfen.

Über diesen Einwand wird die Kammer zum Ende der Beweisaufnahme im Urteil entscheiden. Strafverteidigerin Regina Rick hatte diesen Einwand formuliert, die alte Wahl- und neue Pflichtverteidigerin Juliane Weber trug ihn gestern Nachmittag vor. Rick hatte die Verhandlung da schon wegen eines anderen Termins verlassen.

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