Traunstein/München – Noch immer wird in München verhandelt: Hat Professor Dr. Ludwig Kroiß, der bis 2023 Präsident des Traunsteiner Landgerichts war, seine damalige Sekretärin sexuell belästigt? Ihr Vorwurf: Bei einem Umtrunk nach Dienstschluss – die beiden waren dabei alleine in Kroiß’ Büro – soll er sie auf den Mund geküsst haben. Seine Verteidiger sagen, das Bussi sei bei einer Umarmung zur Verabschiedung nur auf der Backe gelandet. Das wäre nicht strafbar. Am jüngsten Prozesstag wurden nun zwei Gutachten vor dem Münchner Landgericht vorgestellt.
Sind die Vorwürfe
glaubhaft?
Hat die 35-jährige Ex-Sekretärin, die inzwischen in Nordbayern lebt, eine Persönlichkeitsstörung? Und war sie, als sie als Zeugin geladen wurde, aussagefähig? Letztlich geht es darum, ob die Frau glaubhaft ist oder nicht.
Die Frage nach einer etwaigen Persönlichkeitsstörung konnte eine Psychologin, die die Justizbeamte vor vier Wochen untersuchte, schnell ausräumen. Die mutmaßlich Geschädigte des sexuellen Übergriffs sei zwar selbstunsicher und konfliktscheu, zeige unterwürfige Züge und neige zu Resignation. Aber Hinweise auf Persönlichkeitsstörungen, welcher Art auch immer, gebe es nicht.
Tiefer ging die Analyse der psychiatrischen Gutachterin Felicitas Fiedler. Fünf Stunden sprach sie mit der früheren Sekretärin des Ex-Gerichtspräsidenten. „Sie ist im sozialen Rückzug und fühlt sich noch immer krank“, so die Sachverständige. Freudlos, hoffnungslos, labil und ängstlich habe sie bei dem Gespräch gewirkt. Denn in ihrer eigenen Zeugenaussage im März gab sie an: Der Kuss ihres damaligen Vorgesetzten im September 2021 stürzte sie in eine tiefe Krise. Durch das regelmäßige Trinken mit Ludwig Kroiß sei sie alkoholabhängig geworden, nach dem Kuss auch noch arbeitsunfähig und sie musste eine Psychotherapie machen.
Gutachterin Fiedler beschrieb eine Frau, die in ihrer Karriere bei der Justiz immer fleißig und ehrgeizig war. „Sie verband ein hohes Leistungsniveau mit dem Bedürfnis nach Anerkennung. Beförderungen waren wichtig für ihren Selbstwert.“ Auch die Einladungen ihres Chefs auf ein Glas Wein nach der Arbeit habe sie zuerst so interpretiert. „Aber im weiteren Verlauf, als das immer häufiger wurde, war es ihr dann nicht mehr recht, meinte sie“, so die Sachverständige. Denn irgendwann habe sie dann auch abends zuhause immer öfter zur Flasche gegriffen.
Keine posttraumatische
Belastungsstörung
Nach einem einmaligen Gespräch wurde ihr in einer Klinik dann tatsächlich eine Alkoholabhängigkeit attestiert. Gutachterin Fiedler kennt die Arztberichte und Akten. Bei der anschließenden Suchttherapie in Wasserburg-Gabersee war man dann aber anderer Meinung: „Nirgendwo wurde berichtet, dass sie Entzugssymptome oder einen Suchtdruck gehabt hätte.“ Im Wasserburger Bezirksklinikum wurde wohl „nur“ ein sogenannter schädlicher Gebrauch festgestellt, aber keine Alkoholabhängigkeit – „und dem würde ich mich anschließen“, so die Psychiaterin.
Leidet die 35-Jährige seit Kroiß‘ mutmaßlichem Kuss unter einer posttraumatischen Belastungsstörung? Auch das verneinte die Expertin. „Nach der Wissenschaft braucht es dafür ein Ereignis katastrophalen Ausmaßes. Und sie hatte nach dem Kuss ja keine Angst um ihr Leben, nur um ihre Karriere“, so die Sachverständige nüchtern. Denn auch ein früheres Trauma mit sexuellem Hintergrund habe sie bei der damaligen Sekretärin nicht finden können. In den Augen der Gutachterin leide sie eher unter einer Depression. Alles in allem sei die Geschädigte bei ihren Angaben vor Gericht am 12. März also aussagetüchtig gewesen.
Kroiß selbst hat sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen persönlich geäußert. Der Berufungsprozess gegen den früheren Präsidenten des Traunsteiner Landgerichts wird an diesem Donnerstag, 18. Juni, fortgesetzt. Es wird bereits der elfte Verhandlungstag sein. Wann ein Urteil fällt, ist noch nicht absehbar.
Kroiß seit 2023 im
vorzeitigen Ruhestand
Am ersten Prozesstag, am 2. März, war es noch zu stundenlangen Konflikten gekommen. Kroiß‘ Verteidiger versuchten anfangs mit verschiedensten Anträgen, die Verhandlung ganz zum Platzen zu bringen.
In erster Instanz wurde der frühere Gerichtspräsident im Juni 2024 zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Ludwig Kroiß sprach damals von „Skandalen“ bei den Ermittlungen und witterte ein „Komplott“ gegen ihn. Bereits im Juli 2023 ging er vorzeitig in den Ruhestand.