Nach Fund getöteter Biber: 2.000 Euro Belohnung für Hinweise

von Redaktion

Ermittler suchen Zeugen – Privatperson und Tierschutzorganisation Peta schalten sich ein

Tuntenhausen/Maxlrain – Weiterhin herrscht Rätselraten im schockierenden Fall aus Maxlrain. Wie die Polizei Bad Aibling vergangene Woche mitgeteilt hatte, wurden im Gemeindebereich von Tuntenhausen, konkret Maxlrain/Fischbach, mehrere tote Biber gefunden. Laut Polizeiangaben waren die toten Tiere teilweise vergraben und befanden sich bereits in fortgeschrittenem Verwesungszustand. Aufgrund von zunächst durchgeführten verdeckten Maßnahmen, die letztlich erfolglos blieben, wandte sich die Polizei erst Monate später an die Öffentlichkeit, denn gefunden wurden die toten Biber bereits zwischen dem 14. und 16. April.

Bislang keine
bahnbrechenden Hinweise

Derzeit laufen die Ermittlungen weiter. Der jüngste Zeugenaufruf der Polizei brachte bislang jedoch keine entscheidenden Hinweise, wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Bad Aibling nun auf erneute OVB-Nachfrage mitteilte. „Die Ermittlungen dauern weiter an und es werden noch mehrere Zeugen vernommen“, sagte der Polizeisprecher.

Auch das finale Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) liege noch nicht vor. „Die sind für ganz Bayern zuständig, da kann man nicht sagen, ob das noch zwei Wochen oder auch zwei, drei Monate dauert.“ Doch wie berichtet, ist klar, dass die Fachstelle nach einer ersten Einschätzung davon ausgeht, dass die Tiere „gewaltsam getötet wurden“.

Doch auch wenn die Ermittlungen derzeit noch keine bahnbrechenden Hinweise hervorgebracht haben, kommt nun etwas Bewegung in den Fall. Denn unabhängig von der Polizei wird nun von verschiedener Stelle ein Belohnungsgeld ausgerufen, das entscheidende Hinweisgeber erhalten könnten. Hierzu zählt eine Privatperson aus der Region, die der Redaktion bekannt ist, öffentlich aber anonym bleiben möchte. „Seit Jahren beobachte ich mit Sorge, dass es immer wieder zu Straftaten gegen gesetzlich geschützte Wildtiere kommt, darunter auch Fälle im Landkreis Rosenheim“, sagt die Person gegenüber dem OVB. Entsprechende Taten fänden häufig unbeobachtet in der freien Natur statt, blieben meist jedoch unbemerkt und seien daher oft nur schwer aufzuklären.

Jedoch gingen solche Taten oftmals auch mit einer Gefährdung anderer Tiere oder sogar auch Kindern einher. Das Ziel des Mannes, der sich seit Jahren für Natur- und Artenschutz einsetzt, sei es, mit der ausgelobten Belohnung von 1.000 Euro mögliche Zeugen zu ermutigen, sich zu melden und dadurch zur Aufklärung des konkreten Falls beizutragen.

Hinweise können zunächst vertraulich und auf Wunsch anonym an die E-Mail-Adresse hinweise.wildtierkriminalitaet@protonmail.com übermittelt werden. Sofern diese dann für die Ermittlungen relevant erscheinen, sollen sie im besten Falle vom Hinweisgeber an die zuständigen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, erklärt der Mann. Für die Auszahlung der Belohnung sei es grundsätzlich erforderlich, dass der Hinweisgeber bereit ist, seine Angaben gegenüber den Ermittlungsbehörden zu bestätigen und gegebenenfalls auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Zeuge zu vertreten. Die Belohnung sei für Hinweise vorgesehen, die nachweislich wesentlich zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Person oder Personen beitragen.

Doch wie steht die Polizei eigentlich zu privat ausgelobten Belohnungszahlungen? „Da spricht prinzipiell nichts dagegen“, erklärt ein Sprecher der Aiblinger Polizei. Wie diese Auszahlungen praktisch umgesetzt werden, müsse der jeweilige Auslobende selbst organisieren. Hinderlich seien solche Aktionen jedoch grundsätzlich nicht für die Ermittlungsbehörden. „Gerade in Fällen, in denen womöglich Zeugen zögern, ob sie etwas sagen, könnte ein solcher Anreiz das nötige Quäntchen bedeuten“, so der Polizeisprecher.

Auch Peta
setzt Belohnung aus

Und im Maxlrainer Fall schafft diesen Anreiz nun auch die Tierschutzorganisation Peta. Wie sie in einer Pressemitteilung erklärt, setze man ebenfalls eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, „die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Personen führen“.

Wer also etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, werde gebeten, sich entweder bei der Polizei oder telefonisch unter 0711/8605910 oder per Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym. „Wer auch immer die Biber mutmaßlich getötet hat, muss schnellstmöglich gefunden werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen verletzt werden“, wird Peter Höffken, Fachreferent bei Peta, in der Mitteilung zitiert.

Nicolas Bettinger

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