Bad Aibling/Traunstein – Der Angeklagte Abdelrehim M. (44) wirkt weiterhin unbeteiligt. Einmal am gestrigen vierten Verhandlungstag gerät seine Mimik allerdings in Bewegung. Eine Zeugin, die über Facebook mit seiner Frau bekannt gewesen war, gerät in ein Scharmützel mit den Verteidigern Claus Erhard und Juliane Weber. Mörder verdienten keine Verteidigung, sagt die Frau und scheint den Tränen nahe. Da gerät M.s Selbstsicherheit kurz ins Wanken. Die Augenbrauen gehen nach oben, er presst die Lippen zusammen und nickt.
Eine Szene, die viel
über den Prozess aussagt
Richter Volker Ziegler spricht mit milder Stimme strengen Tadel aus: Doch, das mit dem Recht auf Verteidigung sei in Deutschland so, das verdienten auch Mordverdächtige. Bei Zieglers Worten an die Zeugin sitzt Abdelrehim M. schon wieder lässig auf seinem Sessel, den rechten Arm über die Umgrenzung der Anklagebank gelegt.
Die Szene sagt etwas über das Wesen des Mordprozesses gegen Abdelrehim M. aus. Es ist, den dramatischen Umständen zum Trotz, ein stiller Prozess. Der Angeklagte scheint ja ohnehin in sich selbst zu ruhen.
Aber auch der Richter spricht stets mit gleichförmiger Stimme, in derselben Lautstärke, demselben Tempo. Mit leiser Unerschütterlichkeit scheint das Geschehen im Landgericht Traunstein dem Kern entgegenzuschreiten: den Ereignissen am 11. November 2024 in Bad Aibling. Jenem Tag, an dem Abdelrehim M. seine Frau Eman E. getötet haben soll.
Niedrige Beweggründe wirft Staatsanwalt Wolfgang Fiedler dem Angeklagten vor. Das sind laut Bundesgerichtshof Gründe, die auf „tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert“ sind. Einfach gesprochen, schwierig festzustellen. Sagt schließlich auch der BGH selbst. Niedrige Beweggründe erschlössen sich erst aufgrund einer Gesamtwürdigung der Tat, einschließlich der Lebensverhältnisse des mutmaßlichen Täters und seiner Persönlichkeit.
Freundinnen
erzählen von Eman E.
Die Persönlichkeit des angeklagten Ägypters spiegelt sich in seinem Verhältnis zu seiner Ehefrau. Und so stand die Beziehung der beiden auch im Mittelpunkt des vierten Tages, in aller Ausführlichkeit und Sorgfalt. Es war nichts umwerfend Neues zu erwarten, keine sensationelle Wendung. Der Hintergrund, vor dem sich die Gewalttat abgespielt haben könnte – sofern der Ägypter der Mörder war –, gewinnt jedoch an Detailreichtum. Eine unglückliche Frau und ein auf Kontrolle versessener Ehemann, so sah es wohl aus.
Wie unglücklich Eman E. war und wie dringend ihr Wunsch nach Trennung von ihrem Gatten, ergab sich aus Aussagen der genannten Frau und anderer befreundeter Frauen. Seinen Kontrolldrang wiederum belegen Aussagen, wonach er vom Mobiltelefon seiner Frau aus ihre Bekannten kontaktiert habe, um zu drohen.
Am Vormittag war auch eine Frau als Zeugin geladen, die eine Facebookgruppe für Ägypterinnen in Deutschland gegründet hat. Eman E. habe dort Rat gesucht, habe auch viel über ihr Privatleben erzählt. Darüber sei man sich nähergekommen. „Bitte helft mir, ich habe Angst um meine Kinder“, habe Eman E. geschrieben. Nie im Leben hätte sie ihre Kinder im Stich gelassen, sie habe ihre drei Söhne auf keinen Fall wegen des Kindergeldes bekommen.
„Sie war eine kluge Frau, sie war freundlich, sie war tapfer“, sagte die Zeugin vor Gericht.
Eine junge Frau, die Eman E. als Aupair-Mädchen in Kolbermoor kennengelernt hatte, erzählte von den Plänen Eman E.s. Den Führerschein habe sie machen wollen, „sie wollte auch einen Deutschkurs belegen.“. Doch ihr Mann, „der hat das nicht akzeptiert.“ Aufgefallen seien ihr auch blaue Flecken, etwa in der Größe eines Handtellers. Sie habe der Frau geraten, ihren Mann anzuzeigen, wenn das nochmals geschehe.
Eman E. habe ihr auch Screenshots von Whatsapp-Chats geschickt. „Darin hat der Mann gedroht, sie umzubringen, ihr Leben kaputtzumachen.“ Von massiven Drohungen, von Ratschlägen, doch zur Polizei zu gehen, war öfter an diesem Tag zu hören.
Unfalltod
ist auszuschließen
Hat er seine Drohungen am Ende in die Tat umgesetzt? Noch immer wurden keine Beweise vorgelegt, die den Koch zwingend mit einem Mord in Verbindung bringen. Allerdings wird es auch schwierig werden, den Angeklagten durch die These eines Unfallgeschehens aus der Schusslinie zu ziehen – wie es die am gestrigen Dienstag abwesende Verteidigerin Regina Rick schon im Eiskeller-Prozess um den Tod von Hanna Wörndl in Aschau versuchte. Bei Eman E.s Skelett fanden sich nach Aussagen der Polizei am Montag (15. Juni) keine Überreste von Kleidung. Ihr Tod infolge eines Unfalls mitten im Thanner Forst scheint ausgeschlossen werden zu können.
Der Prozess wird voraussichtlich am 30. Juni fortgesetzt. Was ab dann auch zu prüfen wäre: ob statt Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht auch Totschlag infrage komme. Davon unterrichtete Richter Ziegler die Prozessbeteiligten zum Abschluss des Tages.