Altötting – Es war der erste Arbeitstag für den Isolierarbeiter Umut P. (Name wurde von der Redaktion geändert) auf einer Großbaustelle in der Burghausener Piracher Straße im Juli 2025, und der endete mit einem schlimmen Arbeitsunfall. Weil alle anderen Toiletten auf dem Gelände verschlossen waren, steuerte der Mann aus dem Kosovo das einzige zugängliche Dixi-Klo an. Währenddessen liefen neben dem stillen Örtchen riskante Abrissarbeiten.
Während P. in der Kabine war, soll der Baggerfahrer Andreas M. (Name wurde von der Redaktion geändert) mit seinem schweren Gerät eine Bodenplatte angehoben haben. Eine angrenzende Mauer, die laut Anklage nicht ausreichend gesichert gewesen sei, kippte dabei um und habe das Toilettenhäuschen samt dem Arbeiter unter sich begraben.
„Die Mauer hat mich erdrückt. Ich habe keine Luft mehr bekommen“, schilderte der sichtlich mitgenommene Geschädigte im Zeugenstand mithilfe einer Dolmetscherin. Nach eigener Aussage habe er eine Kopfplatzwunde sowie Quetschungen und Prellungen an Brust und Rücken erlitten. Nach der Rettung habe er drei Tage im InnKlinikum Altötting verbracht und litt noch Monate unter Schmerzen. Umut P. zeigte Richter Günther Hammerdinger Fotos der Verletzungen direkt vom Smartphone. Auf die Frage des Richters, ob ihm eine Bestrafung wichtig sei, antwortete er: „Ja, jemand sollte Verantwortung tragen.“
Auf der Anklagebank saßen neben dem Baggerfahrer Andreas M. auch der zuständige Polier Harald K. (Name von der Redaktion geändert), der die Baustelle hätte absichern müssen. Beide schwiegen zunächst zu den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung. Nach zwei vertraulichen Rechtsgesprächen zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht zeichnete sich jedoch ab, was an jenem Julitag schiefgelaufen war: Die beiden Männer hätten sich laut eigener Aussage eigentlich abgesprochen. Einer sollte die Mauer im Auge behalten, der andere darauf achten, dass niemand mehr das Dixi-Klo betritt. Doch genau in diesem Sekundenbruchteil sei Umut P. unbemerkt in die Kabine geschlüpft. Der Bereich sei laut dem Geschädigten zuvor nicht abgesperrt worden.
Da die Schuld der beiden Männer zwar vorhanden, die Verletzungen des Geschädigten aber nicht als schwerwiegend eingestuft wurden, schlug Richter Hammerdinger vor, das Verfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung (StPO) vorläufig einzustellen. Die geladenen Polizeizeugen mussten deswegen nicht mehr aussagen.
Für die Angeklagten bedeutet dies: Bezahlen sie ihre Geldauflagen pünktlich bis zum 1. September 2026, ist die Sache für sie erledigt. Polier Harald K. muss 2.000 Euro zahlen und Baggerfahrer Andreas M. wurde zu einer Zahlung von 1.200 Euro aufgefordert. Das Geld fließt an das Franziskus-Haus in Altötting – eine familienunterstützende Einrichtung für Kinder- und Jugendhilfe.
Der große Vorteil für die Männer: Bei einer Einstellung nach diesem Paragrafen gelten die Angeklagten weiterhin als nicht vorbestraft und es erfolgt kein Eintrag ins Führungszeugnis. Für das Opfer Umut P., dem es ein Jahr nach dem Unfall wieder gut geht, ist der Strafprozess damit beendet.
Da der Geschädigte im Strafprozess nur als Zeuge mitwirkte und bislang keine Zivilklage erhoben hat, bleibt für ihn ein finanzieller Schadenersatz aus. Ein Schmerzensgeldanspruch gegen die Beteiligten oder die Firma – die ihren Angestellten mittlerweile aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt habe – besteht für Umut P. jedoch weiterhin.