Traunstein/Haag/Landkreis Mühldorf – Im Betrugsprozess gegen einen 27-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Mühldorf, der seinen Arbeitgeber in Haag um rund vier Millionen Euro betrogen haben soll, wird die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit der Vorsitzenden Richterin Barbara Miller am kommenden Dienstag das Urteil finden. Beginn der Verhandlung ist um 13 Uhr.
Nach einem Rechtsgespräch zwischen dem Gericht, Staatsanwalt Martin Brunner sowie den Verteidigern Axel Reiter aus Mühldorf und Tom Heindl aus München kann der geständige Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Jahren drei Monaten und sechs Jahren neun Monaten rechnen.
Um die 100 Taten des Betrugs und der Geldwäsche beging der 27-Jährige zwischen November 2021 und Januar 2025 bei der Firma im Fotovoltaik-Bereich. Die Kunden erhielten einerseits Rechnungen über „null Euro“, andererseits eine zweite mit einem gegenüber dem tatsächlichen Warenwert reduzierten Betrag. Was sie nicht wussten: Die Beträge aus der zweiten Rechnung landeten beim Angeklagten oder bei einer von dessen Firmen. Gestern vernahm das Gericht den Sachbearbeiter der Kriminalpolizei (Kripo) Mühldorf, der die Manipulationen des geständigen Angeklagten in langwierigen Ermittlungen nachvollzogen hatte. Der Zeuge schilderte, wie die falschen Rechnungen überhaupt entstehen konnten. Der 62-jährige Chef meinte relativ lapidar, sein Unternehmen sei wie ein „Start-up“ gewesen und habe sich sehr schnell entwickelt. Ein Überblick über die einzelnen Bereiche sei gar nicht möglich gewesen. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, bescheinigte dem Angeklagten eine Spielsucht. Der 27-Jährige habe ob der Sucht einen sozialen Absturz erlebt. Aus seiner Sicht sei jedoch kein pathologisches Ausmaß feststellbar. Auf Nachhaken von Verteidiger Axel Reiter, was die „Triebfeder des Verhaltens“ gewesen sei, ergänzte Eberl: „Das Glücksspiel war nicht federführend in seinem Leben. Das Geldausgeben, das Partyleben waren seine Hauptmotive.“ Die Schuld- und Steuerungsfähigkeit sei immer erhalten geblieben, hob Eberl hervor. Eine psychiatrische Unterbringung scheide ebenso aus wie eine in einer Entziehungsanstalt, leide der 27-Jährige doch nicht unter einer Substanzstörung. kd