Zusammenstoß mit einem Rettungswagen

von Redaktion

Rosenheimer übersieht Einsatzfahrzeug – Patientin bleibt unverletzt

Großkarolinenfeld – Am Ende ging es noch glimpflich aus, wenngleich die Unfallmeldung hätte Schlimmeres befürchten lassen können. Am Mittwochabend kam es auf der Kreisstraße RO19 bei Großkarolinenfeld zu einem Verkehrsunfall, an dem ein Rettungswagen beteiligt war, der sich ausgerechnet mit einer Patientin an Bord auf Einsatzfahrt befand. Doch kommt es eigentlich häufiger zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen, und spielte der Einsatz der Rettungskräfte eine Rolle beim Zusammenstoß in Großkarolinenfeld?

Wie die Polizeiinspektion Bad Aibling mitteilte, war der Rettungswagen gegen 17.30 Uhr auf der Kreisstraße RO19 in Richtung Großkarolinenfeld unterwegs. Auf Höhe der Auf- und Abfahrt der B15A in Richtung Wasserburg kam es dann zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw. Diesen fuhr nach Polizeiangaben ein 48-jähriger Rosenheimer, der zeitgleich von der B15A abfahren wollte. Dabei übersah er den herannahenden Rettungswagen, weshalb beide Fahrzeuge kollidierten.

Der Rettungswagen war zum Unfallzeitpunkt mit drei Sanitätern und einer Patientin besetzt. Nach Angaben der Polizei handelte es sich um eine Verlegungsfahrt. Durch den Aufprall wurden der Fahrer des Pkws sowie der Fahrer des Rettungswagens leicht verletzt. Die Patientin aus dem Rettungswagen konnte, so die Mitteilung der Polizei, „zeitnah unverletzt durch einen weiteren Rettungswagen abtransportiert werden“.

Wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Bad Aibling nun auf OVB-Nachfrage erklärt, hatte der Rettungswagen in besagter Situation ohnehin Vorfahrt. Ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und den möglicherweise besonderen Umständen einer Einsatzfahrt bestand demnach nicht.

Unabhängig vom Unfall in Großkarolinenfeld sehen sich Fahrer von Einsatzfahrzeugen, etwa Rettungswagen, jedoch durch teils gesteigertes Tempo durchaus gewissen Gefahren ausgesetzt. „Natürlich kann ein erhöhtes Risiko bestehen, alleine durch die erhöhte Geschwindigkeit mancher Einsatzfahrzeuge“, sagt der Polizeisprecher.

Allerdings würde es erfahrungsgemäß deshalb nicht zu besonders häufigen Unfällen mit Einsatzwagen kommen. „Das kann man so pauschal nicht sagen, gefühlt ist das nicht der Fall.“

Der Polizeisprecher betont in dem Zusammenhang, dass eine Einsatzfahrt auch in keinster Weise dazu führe, dass Einsatzkräfte die grundlegenden Verkehrsregeln missachten dürfen. So könne eine Vorfahrt nicht einfach erzwungen werden.

Im Falle des Unfalls bei Großkarolinenfeld spielten jene Aspekte jedoch ohnehin keine Rolle, da der Rettungswagen vorfahrtsberechtigt war. An beiden Fahrzeugen entstanden jeweils Sachschäden im hohen vierstelligen Bereich. Die Fahrzeuge mussten nach der Unfallaufnahme abgeschleppt werden.

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