Vogtareuth/Rosenheim – Inzwischen wird der Raum im Erdgeschoss des Rosenheimer Arbeitsgerichts wohl fast so etwas wie sein zweites Zuhause. Wieder einmal hat Wolfgang Thalhammer zusammen mit einer Kollegin und einer Anwältin dort an einem der Tische vor dem Richterpult Platz genommen. Wieder einmal ist der Betriebsratsvorsitzende der Schön-Klinik Vogtareuth gegen die Klinik vor das Arbeitsgericht gezogen. Wieder einmal geht es um eine Stationsschließung in der Schön-Klinik. Und die wollen Thalhammer und seine Kollegen nicht akzeptieren.
Alles dreht sich
um die Station K
Bereits im Januar suchte der Betriebsratsvorsitzende den Weg zum Arbeitsgericht, um für ein faires Beschäftigungsende der rund 200 Mitarbeiter zu kämpfen, die von den Schließungen Ende des vergangenen Jahres betroffen waren. Jetzt dreht sich alles um die Station K. „Dort waren orthopädische Patienten untergebracht“, sagt Thalhammer. Die Betonung liegt auf „waren“. Zum 15. Juni habe die Klinik die Station K geschlossen.
Die Beweggründe der Klinik trägt Richter Dr. Robert Lubitz zu Beginn der Verhandlung vor: „Auf der Station waren zuletzt wenig Patienten.“ So folgte die „unternehmerische Entscheidung, die Station faktisch zu schließen“. Die restlichen Patienten seien verlegt worden, die Pflegekräfte seien in anderen Stationen eingeplant worden. Um dagegen vorzugehen, hat der Betriebsrat um Thalhammer einen Antrag auf einstweilige Verfügung bei Gericht eingereicht. Mit dem gerichtlichen Eilverfahren soll ein umstrittenes Verhältnis geregelt werden, wenn ein längeres Verfahren zu lange dauern würde und die Sache sich bis dahin erledigt hat.
Schließlich habe die Schließung unmittelbare Folgen für die Mitarbeiter der Station K. Die sollen im Juni und Juli noch in ihren alten Dienstplänen der Station K arbeiten. Dieselben Schichten übernehmen, die gleichen Arbeitszeiten – nur eben auf einer anderen Station. Erst ab August sollen sie nach der kurzen Einarbeitung im neuen Fachbereich in den neuen Dienstplan eingegliedert werden.
Obwohl die rund 22 betroffenen Mitarbeiter eine neue Wunschstation angeben konnten, sei die Umstellung für die Pflegekräfte durch die Versetzung nicht zu vernachlässigen, sagt Thalhammer. Allein schon der Einsatz in einem anderen Fachbereich. Es mache einen großen Unterschied, ob man sich um ältere Menschen mit orthopädischen Beschwerden kümmern muss oder um schwerst kranke Kinder. Zumal jetzt auf den anderen Stationen vermutlich zu viele Pflegekräfte eingeplant sind, als nötig wären, und sich die Mitarbeiter auf den Füßen stehen.
Das eigentliche Problem sei aber etwas anders. Da es sich bei dem Wechsel in eine andere Station um eine Versetzung handelt, hat der Betriebsrat betriebsverfassungsrechtlich ein Mitbestimmungsrecht. Das sei aber von der Schön-Klinik umgangen worden, findet Wolfgang Thalhammer – das Betriebsverfassungsgesetz sogar „komplett ignoriert“ worden, kritisiert er. Sie hätten erst wenige Tage vor der Schließung davon erfahren – und seien so vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Ein Mitreden oder Einbeziehen in die Pläne hätte es nicht gegeben. „Vorab wurde mit uns nicht über die Schließung gesprochen, bei der Bekanntgabe war schon alles geregelt“, sagt der Betriebsratsvorsitzende. Deswegen hätten sie keine Zeit gehabt, die Mitarbeiter zu beraten, nach Lösungen zu suchen oder der Klinik andere Vorschläge zu machen. Und das sei nicht das erste Mal passiert. Bereits bei anderen Stationsschließungen und Umzügen sei die Klinik so vorgegangen. Der Ablauf bei der Station K habe das Fass zum Überlaufen gebracht – und den Gang zum Arbeitsgericht unausweichlich gemacht, da der Betriebsrat bei wichtigen Entscheidungen wieder einmal nicht „ordnungsgemäß beteiligt wurde“.
Die Geschäftsführung der Schön-Klinik Vogtareuth sieht das anders. Die Pläne zur Station K seien mehrmals im Laufe des Jahres bei Gesprächen mit dem Betriebsrat kommuniziert worden. Es war für alle angekündigt, dass, wenn die Belegung in den Sommermonaten zurückgeht, über temporäre, saisonal bedingte Stationszusammenlegungen nachgedacht wird, sagt Geschäftsführer Georg Thiessen. Zumal es noch diverse Möglichkeiten für den Betriebsrat gegeben hätte, die Situation anzusprechen.
Einig werden sich die Geschäftsführung und der Betriebsrat nicht. Mehrmals schlägt Richter Lubitz vor, dass sich beide Seiten kurz zusammensetzen und gemeinsam eine Lösung finden. Doch auch nach einer längeren Verhandlungspause und vielen Gesprächen außerhalb des Gerichtssaals bleiben die Fronten verhärtet. Auch, weil sich nicht darauf geeinigt werden kann, dass die Klinik bei Missachtungen des Mitbestimmungsrechts ein Ordnungsgeld bezahlen muss.
Bei der Argumentation für die einstweilige Verfügung geht am Ende aber auch Richter Robert Lubitz nicht mit: Alle gestellten Anträge werden zurückgewiesen, teilt das Gericht mit. Heißt: Die Station K muss nicht sofort wiedereröffnet werden. Ob das Betriebsverfassungsgesetz bei allen Entscheidungen rund um die Stationsschließung korrekt eingehalten wurde, bleibt allerdings offen. Der Richter habe da die ein oder andere Andeutung gemacht, sagt Wolfgang Thalhammer.
Entscheidung des
Gerichts begrüßt
Die Klinik bewertet den Ausgang des Verfahrens positiv. „Die Schön-Klinik Vogtareuth begrüßt die Entscheidung des Gerichts, die unsere Auffassung in dieser Frage bestätigt“, teilt eine Pressesprecherin auf OVB-Anfrage mit. Zudem betont sie, dass es sich um keine endgültige Schließung handelt. „Die Station K wird planmäßig zum 1. Oktober wieder eigenständig in Betrieb genommen“, sagt sie. Die Versorgung der Patienten sei weiterhin uneingeschränkt sichergestellt. „Es sind auch weder Stellenstreichungen noch Nachteile für die Beschäftigten damit verbunden“, macht die Pressesprecherin deutlich.
Für Wolfgang Thalhammer und den Betriebsrat sei die „Niederlage“ zu verkraften. Denn ob das Betriebsverfassungsrecht immer korrekt eingehalten wurde, soll noch in einem größeren Verfahren geklärt werden. Dann wird der Betriebsratsvorsitzende erneut an seinem vertrauten Platz sitzen.