Bad Aibling/Traunstein – Vier Verhandlungstage, verteilt auf zwei Wochen, ist der Mordprozess gegen Abdelrehim M. (44) nun alt. Einiges deutet darauf hin, dass sich dieser Prozess um den Tod von Eman E. bis zum Ende des Sommers ziehen könnte. Denn der Tatvorwurf ist schwierig zu belegen: Mord aus niedrigen Beweggründen wirft Staatsanwalt Wolfgang Fiedler dem Ägypter vor. Der Mann, Koch in einem Klinikum in Bad Aibling, soll seine Frau getötet haben, weil sie sich von ihm trennen wollte.
Zwei Seiten,
zwei Geschichten
Am heutigen Dienstag wird der Prozess fortgesetzt. Und weiterhin wird es Richter Volker Ziegler um die Ausleuchtung des persönlichen Umfelds gehen.
Dazu wird die Schwester von Eman E. aussagen. Sie wird möglicherweise eine wichtige Frage beantworten können: Wie standen Eman E. und ihr Mann wirklich zueinander? Sie ist nicht nur Zeugin, sie hat sich dem Prozess gegen ihren Schwager als Nebenklägerin angeschlossen.
Was das Verhältnis zwischen Abdelrehim M. und Eman E. angeht, gibt es vollkommen unterschiedliche Schilderungen.
Vor allem an einem Urlaub im November 2022 lässt sich das festmachen. Eman E. und ihr Mann waren da in ihr Heimatland Ägypten zurückgereist, um die jeweiligen Familien im Norden und weiter im Süden zu besuchen. Eman E. und die Kinder blieben dann in Ägypten. Auf eigenen Wunsch seiner Frau, sagte später Abdelrehim M.
Zuflucht im
Frauenhaus gesucht
Eine ganz andere Geschichte erzählte Eman E. ihren Bekannten: Abdelrehim M. habe ihr und den Kindern die Reisedokumente abgenommen, damit sie nicht nach Deutschland zurückkehren könne. Eman E. machte sich später mithilfe deutscher Behörden auf den Weg zurück nach Bayern, um in einem Frauenhaus in München Zuflucht zu suchen und das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder zu erlangen. Dieses Recht wäre der Schlüssel für die Rückkehr der Kinder gewesen.
Was sich bislang abzeichnete, nach Aussagen von Zeugen aus dem Frauenhaus und einer Facebook-Gruppe für Ägypterinnen in Deutschland: Abdelrehim M. scheint seine Frau mehrmals massiv bedroht zu haben. Zudem hat er wohl danach getrachtet, sie unter Kontrolle zu halten und ihr jegliche Eigenständigkeit etwa in Form eines eigenen Kontos und einer eigenen Arbeit zu verwehren. Eman E. schrieb von ihrer Furcht, dass ihr Mann sie töten werde. Bekannte berichteten von Schlägen. Reicht das schon aus, um Abdelrehim M. eines Mordes zu bezichtigen? Wohl kaum.
Zu den Umständen des Todes seiner Frau hat sich der Mann bislang nicht geäußert, und es gibt keine Tatwaffe. In der Anklageschrift ist lediglich von einer Vermutung die Rede: Demnach soll Abdelrehim M. seine Frau am 11. November 2024 mit einem Hammer oder einem ähnlichen Werkzeug erschlagen haben. Die sterblichen Überreste versteckte er in einem Wald nahe Bad Aibling, wo sie im Sommer 2025 gefunden wurden.
Weitere Zeugen werden aussagen müssen, auch könnte eine auffällige Decke, die bei den sterblichen Überresten von Eman E. entdeckt wurde, noch eine Rolle in diesem Indizienprozess spielen.
Tatvorwurf könnte sich möglicherweise ändern
Welche niedrigen Beweggründe Abdelrehim zu einem Mord getrieben haben könnten: Das genau zu belegen, wird trotzdem alles andere als einfach werden. Richter Volker Ziegler hat den Spielraum für seine Kammer vergrößert. Und zwar durch einen rechtlichen Hinweis, dass sich der Tatvorwurf möglicherweise ändern könne. Es sei im weiteren Verlauf der Verhandlung auch zu prüfen, ob statt Mord auch Totschlag infrage komme.
Mehr oder weniger Routine, so lässt sich die Auskunft von Chris-Dominik Kempel zusammenfassen. Der Sprecher des Landgerichts betont, dass das Gericht laut Strafprozessordnung verpflichtet sei, „zum Schutz vor Überraschungsentscheidungen“ und zur Wahrung der Fairness darauf hinzuweisen, dass der Angeklagte auch wegen eines anderen Tatvorwurfs verurteilt werden könne. „Eine Tendenz des Gerichts für die Annahme eines bestimmten Tatbestands ergibt sich hieraus jedoch nicht.“