München/Traunstein – Im Laufe seiner langjährigen Justizkarriere hat er selbst Dutzende Urteile gefällt, jetzt wurde über ihn geurteilt: Professor Dr. Ludwig Kroiss (67) ist von der 24. Strafkammer des Landgerichts München I mit der Vorsitzenden Richterin Dr. Susanne Neupert im Sitzungssaal 212 des Münchner Justizpalastes wegen sexueller Belästigung seiner Vorzimmerdame (36) am 1. September 2021 zu einer Geldstrafe von 19.200 Euro verurteilt worden.
Der ehemalige Traunsteiner Landgerichtspräsident hatte an allen Tagen der Hauptverhandlung, die seit 2. März lief, geschwiegen, hatte sich auch nie zur Tat geäußert.
Verteidigung
fordert Freispruch
Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 20.700 Euro. Die Nebenklägerin forderte eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. In erster Instanz war Kroiss vor zwei Jahren vom Amtsgericht München zu einer halbjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Teuer kommt der Fall den Angeklagten in jedem Fall zu stehen, die Kosten liegen im sechsstelligen Bereich. Kroiss muss seine drei Anwälte selbst bezahlen, dazu den der Nebenklägerin. Hinzu kommt ein Großteil der Gerichtskosten und vor allem die hohen Kosten für die Gutachten, allesamt im fünfstelligen Bereich. Es war wohl der teuerste Kuss in der bayerischen Justizgeschichte.
Für die Verteidigung argumentierten Rechtsanwältin Anita Süssenguth, Dr. Holm Putzke und Rechtsanwalt Philip Müller. Letzterer erkannte kein strafbares Verhalten des Angeklagten. Müller stellte drei Möglichkeiten in den Raum: Erstens, alles was S. aussagte, stimme so, zweitens, nichts stimme, es habe nur eine Umarmung zum Abschied gegeben und drittens, es sei nur ein Kussversuch gewesen, also ein Bussi. „Wir sind im Grenzbereich der sexuellen Belästigung“, stellte Müller klar, sprach von einer Kuss-Phobie, die die Belastungszeugin habe. Sie habe auch erst nach einem halben Jahr den Fall publik gemacht und erwähnte wieder den Alkoholkonsum von ihr. Zu seinen drei aufgezeigten Möglichkeiten meinte er, die erste Variante sei am geringsten wahrscheinlich. Staatsanwältin Susanne Kempter sprach von einem ungewöhnlichen Fall mit großem öffentlichen Interesse. Sie nannte den Angeklagten „ein hochrangiges Mitglied der bayerischen Justiz“. Zur Verteidigung gewandt bemerkte sie, dass man der Geschädigten gegenüber jeglichen Respekt habe vermissen lassen.
Kempter berief sich auf das Urteil des Amtsgericht vor zwei Jahren. „Es wurde festgestellt, dass der Angeklagte die Geschädigte gegen ihren Willen mit geschlossenen Lippen auf den Mund geküsst hat und das mit Festhalten der Dame an den Ellbogen“, erklärte die Staatsanwältin.
Kempter kritisierte auch, dass die Verteidigung die Glaubwürdigkeit von S. so massiv bezweifelt habe. Sie lobte die Geschädigte ausdrücklich, dass sie dem Gericht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt habe. „So etwas ist absolut unüblich“, so die Staatsanwältin. Im übrigen habe die Geschädigte nichts aufgebauscht, wie von der Verteidigung behauptet, sie habe absolut die Wahrheit gesagt. Es spiele auch keine Rolle, ob sie den Kuss mittig auf den Mund oder nur an die Seite des Mundes bekommen habe.
Die Liste der Anträge seitens der Verteidigung war auch am letzten Tag der Hauptverhandlung wieder lang. Sie forderte noch einmal, sämtliche ärztliche Unterlagen zur Hauptbelastungszeugin in die Hauptverhandlung einfließen zu lassen und sie hier vorzulesen. Es handelt sich um hunderte von DinA4-Seiten. Einen Großteil las die Vorsitzende Richterin nach der Mittagspause tatsächlich vor, allerdings so flott und leise, dass nur Schöffen, Verteidigung, Staatsanwältin und Nebenklägerin folgen konnten. Im diesmal gut besuchten Zuhörerraum bekam kaum einer etwas mit.
Alle anderen Anträge, vor allem die erneute Ladung von Ärzten und Therapeuten, die mit der Hauptbelastungszeugin zu tun hatten, wurden abgelehnt.
Die Rechtsbeistände kritisierten erneut das Gutachten von Dr. Felicitas Fiedler vom Klinikum Haar. Dr. Holm Putzke nannte es „lückenhaft und defizitär“. Die Entlassungsbriefe aus verschiedenen Kliniken seien alarmierend. Hier sei von Persönlichkeitsstörung, Alkoholmissbrauch, Trinkexzessen, Kontrollverlust, regelmäßigen Erinnerungslücken und Borderline-Verdacht die Rede. Davon sei bei Fiedler, die als dritte und bislang letzte Gutachterin vom Gericht bestellt worden war, nichts zu finden. „Wir fordern ein neues Gutachten, wo alles mit einfließt, S. war nicht in der Lage, präzise zu berichten“, sagte Putzke. Dem Wunsch kam die Vorsitzende Richterin jedoch nicht nach, schmetterte auch diesen Antrag ab.
Staatsanwältin Susanne Kempter und Dr. Janina Ruhnau, Vertreterin der Nebenklage, hielten dagegen, sprachen von einem „guten und umfangreichen Gutachten“ von Fiedler. Regelrecht empört war die Staatsanwältin, als Rechtsanwalt Philip Müller von „Aussage gegen Aussage“ sprach. S. sei nicht in der Lage gewesen, präzise auszusagen, könne nicht zwischen Kuss auf den Mund, auf die Backe oder einem Bussi unterscheiden. Wörtlich sagte er: „ Die Verteidigung bestreitet entschieden, dass ein Kuss auf den Mund jemals stattgefunden hat!“
Die Verteidigung stellte nochmals klar, dass es die Alkoholexzesse bei S. schon vor dem 1. September 2021, dem Tag der mutmaßlichen Tat, gegeben habe, weil bei ihr private Probleme mit hineingespielt hätten. S. hatte in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass sie durch den Angeklagten vermehrt zum Alkohol gegriffen hätte.
Vorgesetzter von
600 Justizangehörigen
Prof. Dr. Ludwig Kroiss arbeitete von 1987 bis 2024 für die bayerische Justiz. Er war Staatsanwalt, leitender Oberstaatsanwalt, Richter am Landgericht, Direktor am Amtsgericht Traunstein, Vizepräsident am Landgericht und von 2019 bis 2024 Präsident des Landgerichts Traunstein und damit Vorgesetzter von 600 Richtern und Justizangehörigen in der Region 18.
Mit 65 Jahren und zwei Monaten ging er auf eigenen Wunsch 2024 bei reduzierten Bezügen in Ruhestand.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.