Moorbrand: Retter rasen über JVA-Gelände

von Redaktion

Um zum Moorbrand nahe der A8 zu gelangen, sind Feuerwehrkräfte am Sonntag, 28. Juni, durch das Gelände der JVA Bernau gefahren. Die Durchfahrt war der kürzeste Weg zum Einsatzort. Laut Anstaltsleitung und Feuerwehr habe dabei kein Sicherheitsrisiko für eine mögliche Flucht von Häftlingen bestanden.

Bernau – Nachdem Irene Biebl-Daiber in der ersten Reaktion auf den dramatischen Moorbrand den Einsatz der Feuerwehrkräfte gelobt hatte, überraschte Bernaus Bürgermeisterin mit einem herzlichen Gruß an das örtliche Gefängnis. „Ein besonderer Dank geht noch an die JVA Bernau – durch das Gelände haben die Rettungskräfte ja durchfahren müssen. Und das ging total unkompliziert“, sagte Biebl-Daiber dem OVB.

Fahrt durch den Knast? In
Bernau ist das Normalität

Tatsächlich rasten die Feuerwehr-Kräfte aus Bernau nach der Alarmierung vor Mitternacht am Sonntag (28. Juni) vorbei an vermutlich schlafenden Häftlingen Richtung Brandherd. Es war schlichtweg der kürzeste Weg zum zwischen Übersee und Bernau gelegenen Damberger Filz. Dort im Moor brannte es lichterloh, wegen der Rauchentwicklung musste zwischenzeitlich sogar die nahe gelegene Autobahn A8 für mehrere Stunden gesperrt werden.

Eine Feuerwehr-Durchfahrt durch den Knast: Was außerhalb der Chiemsee-Gemeinde für Alarm sorgt, ist in Bernau praktisch Normalität. „Wenn erforderlich, wird die Durchfahrt von Rettungs- beziehungsweise Einsatzkräften kurzfristig über die Torwachen in Abstimmung mit der Dienst- und Anstaltsleitung ermöglicht. Im konkreten Fall wurden die Einsatzkräfte auch durch die Justizvollzugsanstalt Bernau mit Bediensteten und Ausrüstung unterstützt“, verrät Franziska Bachhammer, stellvertretende Leiterin der JVA Bernau, auf OVB-Anfrage. Auch in der Vergangenheit sei es schon häufiger zu Durchfahrten von Rettungskräften gekommen. „Wenn es Brandereignisse gibt, dürfen wir prinzipiell durchfahren. Wir passieren dann zwar JVA-Gelände, aber keinen speziell geschützten Sicherheitsbereich“, fügt ein Sprecher der Feuerwehr Bernau im OVB-Gespräch hinzu.

Dafür gebe es die prinzipielle Genehmigung der Gefängnisleitung. Deshalb musste in der Nacht von Sonntag zu Montag auch keine spezielle Alarm-Kette in der Justizvollzugsanstalt Bernau in Gang gesetzt werden. Das ist deshalb möglich, weil zum Gelände der JVA Bernau neben dem gesicherten Bereich mit Häftlingen auch ein großer Landwirtschaftsbereich mit Feldern gehört. „Der ist nicht einmal umzäunt, nur das in dem Bereich befindliche Haus 9“, erzählt der Feuerwehr-Sprecher. In dem landwirtschaftlichen Bereich sind die Insassen bei der Arbeit – natürlich unter Aufsicht – praktisch frei unterwegs. Genau wie eine Häftlingstruppe, die im nahe gelegenen Prien am Chiemsee mit einem Aufseher regelmäßig die Straße gekehrt hätte. „Die im Durchfahrtsbereich eingesetzten Gefangenen unterliegen einer besonderen Auswahl. Ich darf Sie um Verständnis bitten, dass aus Gründen der Anstaltssicherheit keine weiteren Angaben gemacht werden können“, schreibt die JVA dazu.

Durch das JVA-Gelände führen Wege, auf denen es weder Zäune noch Schranken gibt. Genau diese nutzte die Feuerwehr Bernau auf dem Weg zum Moorbrand-Einsatz. Von Insidern ist zu hören, dass die im landwirtschaftlichen Bereich arbeitenden Häftlinge in der Regel noch eine Reststrafe von drei bis sechs Monaten zu verbüßen hätten. Sie würden demnach nicht riskieren, auf ein Feuerwehr-Auto aufzuspringen und zu flüchten. „Ein Sicherheitsrisiko gibt es also nicht“, so der Experte. Ganz davon abgesehen, dass die Häftlinge in diesem speziellen Fall in der Nacht ohnehin im Gewahrsam gewesen seien.

Auch Wanderer und Radler
dürfen durchs JVA-Gelände

Übrigens darf nicht nur die Feuerwehr das JVA-Gelände außerhalb des Sicherheitsbereichs nutzen. „Es führen auch öffentliche Radwege und Wanderwege durch. Was dort passiert, bleibt trotzdem nicht unbemerkt: Die JVA hat dort Kameras installiert“, so der Feuerwehr-Sprecher.

Die Bernauer Floriansjünger sind übrigens auch gefragt, wenn es im Sicherheitsbereich des Gefängnisses brennt oder Hilfe bei medizinischen Notfällen nötig wird. Dann allerdings braucht es natürlich die explizite Genehmigung der JVA-Leitung, um die streng gesicherten Pforten und Zäune passieren zu können.

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