Traunstein – Es ging eigentlich nur um eine kleinere Verhandlung wegen Eigentumsdelikten, aber die Fahrt vom Gefängnis zum Gericht in Traunstein sah ein 27-jähriger Angeklagter aus der Ukraine am Dienstag (30. Juni) als seine große Chance – und die nutzte er. Auf dem Parkplatz vor dem Landgericht floh er gegen 12.50 Uhr vor den Polizisten, die ihn begleiteten. Über die Obere Hammerstraße ging es weiter Richtung Viadukt an der Traun. Und dann war er weg. Eine Suchaktion mit etlichen Streifen und einem Hubschrauber schlug fehl.
Am vergangenen Mittwoch konnte der Mann schließlich in Gräfelfing, westlich von München, verhaftet werden. Nach Informationen der OVB-Heimatzeitungen schaffte es der Angeklagte, noch im Polizeiauto seine Fußfessel zu öffnen.
Als eher ungefährlich eingeschätzt
Bekannt wurde jetzt auch, dass der Ukrainer aus der JVA in Bernau nach Traunstein gebracht wurde. Die Beamten schätzten ihn als eher ungefährlich für die Allgemeinheit ein, als die öffentliche Fahndung nach ihm eingeleitet wurde.
„Laut Auskunft der eingesetzten Polizeikräfte aus München ging ein telefonischer Hinweis eines Bürgers ein, durch den der Flüchtige schließlich gefasst werden konnte“, so Polizeioberkommissarin Jessica Wankner von der Polizeiinspektion Traunstein. Der Mann hatte den Flüchtigen aufgrund der Personenbeschreibung erkannt.
17,5 Stunden dauerte die Flucht des U-Häftlings ungefähr. Laut Polizei wurde er gegen 6.20 Uhr bei Gräfelfing gefasst – „und anschließend wieder in eine Justizvollzugsanstalt überstellt“. Ein Ausbruch aus dem Gefängnis ist in Deutschland wegen des natürlichen Freiheitsdrangs des Menschen nicht strafbar. „Auch im vorliegenden Fall ist die Flucht selbst nicht per se eine strafbare Handlung“, so Wankner. Mögliche neue Straftaten während der Flucht würden aber selbstverständlich verfolgt. Und: Die Flucht kann sich auch aufseiten der Justizbehörden negativ auf das laufende Verfahren des Mannes auswirken. Xaver Eichstädter