Eman E.: Rechtsmediziner schließt Unfall aus

von Redaktion

Im Mordprozess um die getötete 34-Jährige aus Bad Aibling haben gestern zwei Gutachter vor dem Schwurgericht Traunstein ausgesagt. Während ein Rechtsmediziner einen Unfall ausschloss, beleuchtete ein Psychiater das Leben des Angeklagten.

Traunstein – Zwei Sachverständige, ein Rechtsmediziner und ein Psychiater, haben im Traunsteiner Schwurgerichtsprozess gegen einen 44-jährigen Ägypter aus Bad Aibling um den gewaltsamen Tod seiner 34-jährigen Ehefrau am gestrigen Montag ihre Gutachten vorgetragen.

Der Angeklagte hatte seine Ehefrau am 11. November 2024 bei der Polizei Bad Aibling als vermisst gemeldet. Seither fehlte von ihr jede Spur. Ihre skelettierte Leiche wurde sieben Monate später durch Zufall entdeckt. Sie war eindeutig infolge massiver Gewalteinwirkung verstorben. Einen Unfall schloss der Rechtsmediziner aus.

Ein „lochartiger Defekt“
im Schädelbereich

Staatsanwalt Wolfgang Fiedler geht in der Anklage von einem Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Nach dem Vorsitzenden Richter Volker Ziegler könnte im Fall einer Verurteilung auch ein Totschlagsdelikt in Betracht kommen. Entschieden ist darüber noch nicht. Sowohl Mord als auch Totschlag setzen erhebliche Gewalt bei der Tat und einen Tötungsvorsatz voraus.

Dass der Tod auf Gewalt zurückging, attestierte Professor Dr. Oliver Peschel vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München. Mehrere seiner Kollegen hatten am Abend des 15. Juni 2025 den Leichenfundort untersucht. Sie fanden die sterblichen Überreste in Rückenlage mit leicht angewinkelten Beinen auf einer grünen Plane und einer nur in Teilen erhaltenen Leopardendecke vor. Das Skelett war nicht mehr vollständig, ein Teil der Knochen fehlte.

Schon auf den ersten Blick war nach Professor Dr. Peschel ein „lochartiger Defekt“ im Schädelbereich zu erkennen. Bei der Obduktion in München waren zwei Beamte der Kriminalpolizei Rosenheim anwesend. Der Verdacht, es handle sich um die verschwundene 34-Jährige, bestätigte sich beim Vergleich ihrer Zähne mit einem zwischenzeitlich eingeholten Schema ihres Zahnarztes. Eine Untersuchung der Organe war wegen des Zustands der Weichteile nicht mehr möglich.

Psychiatrisches Gutachten
und mögliches Motiv

Im Bereich der Augenhöhle fand sich eine Fraktur. Zur kreisrunden Impression am Hinterhaupt von etwa zwei mal zwei Zentimetern Größe kamen noch Bruchlinien im Kopf. Daran sterbe man nicht, erläuterte der Sachverständige. Bei der lochartigen Verletzung jedoch könnten das Gehirn oder große Blutgefäße verletzt worden sein. Der Tod könne dann binnen Minuten eintreten. Eine Verletzung an der Hirnhaut ohne sichtbare Knochenfraktur könne während des Transports der Leiche entstanden sein.

Das Zungenbein, ein kleiner, sehr filigraner Knochen im Hals als Indiz für eine Strangulation, sei nicht mehr vorhanden gewesen. Insgesamt attestierte der Gutachter zwei bis drei Gewalteinwirkungen gegen den Schädel. Die genaue Todesursache zu benennen, sei nicht möglich. Zwei leicht geknickte Rippen seien vielleicht zur Zeit des Todes entstanden, sie hätten aber nicht zum Tod geführt. Für eine Zerteilung des Leichnams gebe es keine Anhaltspunkte, so Professor Dr. Peschel. Lichtbilder aus den Untersuchungen – „unschöne Bilder“ nach Worten Zieglers – begleiteten den Vortrag des Rechtsmediziners.

Zu Wort kam gestern auch der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee. Er schilderte eine unauffällige Kindheit und Jugend des Angeklagten, die Beziehung zu der 34-Jährigen, die er in Ägypten kennengelernt hatte, sowie die berufliche Laufbahn in Deutschland samt der Tätigkeit als Koch in einem Krankenhaus in Bad Aibling. Das Gedankengut des 44-Jährigen, Vater dreier Söhne, sei eher konservativ geprägt gewesen – im Gegensatz zur liberaleren Einstellung der verstorbenen Ehefrau. Für eine verminderte Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt mangle es an Anhaltspunkten, erklärte der Sachverständige weiter.

Als Motiv für das Verbrechen hat Staatsanwalt Wolfgang Fiedler in der Anklageschrift formuliert: „Anlass der Tötung war der Umstand, dass sich die Ehefrau vom Angeklagten trennen und mit den drei Kleinkindern in ihr Heimatland Ägypten zurückkehren wollte.“ Zeugen hatten in der Hauptverhandlung hingegen ausgesagt, die 34-Jährige habe sich für ihre Söhne eine Zukunft in Deutschland gewünscht.

Abteilungen der Kriminalpolizei (Kripo) Rosenheim und das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) hatten unterschiedliche Spuren wie Fingerabdrücke und Genmaterial in der Wohnung und im Keller der Familie sowie im Pkw gesichert und ausgewertet. Auch Luminol, eine Flüssigkeit zum Nachweis von Blut, war im Einsatz. Eindeutige Indizien für eine Täterschaft ließen sich daraus aber nicht ableiten.

Urteil wird
Ende Juli erwartet

Vorsitzender Richter Volker Ziegler betonte gestern nach der Vernehmung weiterer Zeugen – darunter nochmals eine Kriminalbeamtin und IT-Spezialisten – am Donnerstag, 23. Juli, seien aus Kammersicht vielleicht noch ein, zwei Zeugen erforderlich. Damit sei das Beweisprogramm des Gerichts abgeschlossen.

Man wolle danach den Verteidigern – Juliane Weber, Claus Erhard und Regina Rick aus München – eine feste Frist gewähren, um weitere Beweisanträge zu stellen. Ziegler meinte wörtlich: „Die Kammer ist gehalten, das Verfahren im Sinne des Angeklagten zügig abzuschließen.“ Nach derzeitiger Planung wird das Urteil Ende Juli erwartet. Der Prozess wird am heutigen Dienstag fortgeführt.

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