Prozess nach tödlichem Sturz bei Obinger Burschenparty

von Redaktion

Junger Mann war ungesicherte Tiefgaragenabfahrt hinabgestürzt – Grundstückseigentümer vor Gericht

Obing/Traunstein – Der tragische Tod eines 24-Jährigen aus dem Wasserburger Raum beschäftigt jetzt das Amtsgericht in Traunstein. Am gestrigen Montag wurde gegen einen 49 Jahre alten Mann verhandelt. Der Obinger Burschenverein veranstaltete am 29. März 2025 in der Maschinenhalle seines Lohnunternehmens bei Obing eine große Party mit rund 1.000 Gästen. Doch in der Nacht fiel der 24-Jährige eine ungesicherte Tiefgaragenabfahrt abseits der Party-Halle hinunter. 3,30 Meter ging es in die Tiefe. Auch ausgeleuchtet war die Stelle nicht. Der junge Mann verstarb an Ort und Stelle an seinen schweren Kopfverletzungen.

Obinger Firmenchef wird
von Regina Rick verteidigt

Der Angeklagte erschien vor Gericht mit prominenter Begleitung: Regina Rick heißt seine Verteidigerin. Sie hatte im vergangenen Jahr für Sebastian T. einen Freispruch im Hanna-Prozess erreicht. Der Vorwurf diesmal: fahrlässige Tötung. „Die Umbaumaßnahmen im Bereich der Tiefgaragenabfahrt waren noch nicht vollständig abgeschlossen, insbesondere gab es noch keine Beleuchtung und kein Geländer“, warf dem 49-Jährigen Oberstaatsanwalt Martin Unterreiner vor.

Der Obinger wies die Schuld von sich: Nur widerwillig und „unter gewissen Bedingungen“ habe er dem Burschenverein überhaupt die Erlaubnis gegeben, dass in seinem Betrieb gefeiert wird. „Ich wollte damit nichts zu tun haben und sie sollten sich selbst um alles kümmern, auch um die Sicherheit und dass die Tiefgaragenabfahrt mit Bauzäunen abgesperrt ist“, so der 49-Jährige zu Richterin Sandra Sauer. Die Führungsriege vom Burschenverein sei einverstanden gewesen und habe zugesichert, genügend Bauzäune zu haben.

Der Obinger war auch selbst auf der Party. Vom Unfall hatte er aber nichts mitbekommen – „erst, als auf einmal der Hubschrauber gekommen ist“. Hatte sich der Firmenchef vor dem Fest angeschaut, wie die Stelle gesichert war? „Nein“, gestand er, „aber die anderen Stellen waren sehr sauber abgesichert. Drum bin ich davon ausgegangen, dass es passt.“

Verteidigerin Rick meinte: Der Bereich vor der Tiefgaragenabfahrt war ausreichend mit einem Bauzaun geschützt. Außerdem stellte sie die Frage in den Raum, warum die Polizei in ihren Ermittlungen ein Fremdverschulden schnell ausgeschlossen hatte. Abgesehen davon: Der junge Mann hatte bei seinem Sturz wohl knapp 2,8 Promille Alkohol im Blut.

Der Vorsitzende des Obinger Burschenvereins war als Zeuge geladen. Und er beschrieb die Problematik mit der Tiefgaragenabfahrt: Ja, in die Zufahrt zur Tiefgarage habe man einen Bauzaun gestellt. Aber das Wiesenstück daneben markierte man nur mit einem rot-weißen Absperrband. „Die Grünfläche war so abschüssig, da wären uns die Bauzäune umgefallen. Und die Straße daneben war so schmal und als Zufahrt gedacht, da hätten Bauzäune keinen Platz mehr gehabt.“ Genaue Vorgaben, wie und wo abgesperrt werden müsse, hätten weder Firmenbesitzer noch die Gemeinde oder die Polizei gemacht.

„Das ist das Schlimmste,
was passieren kann“

„Ein Gast von der Party hat uns Bescheid gesagt, dass da unten jemand liegt. Es war ein Riesenschock“, erinnerte sich der Zweite Vorsitzende des Burschenvereins. Zu zehnt sei man gleich zu der Tiefgaragenabfahrt gerannt, die knapp 100 Meter entfernt von der Partyhalle liegt. Auf dem Bauch und „mit verdrehtem Kopf“ sei der 24-Jährige dagelegen. Die Reanimationsversuche schlugen aber fehl.

Auch wenige Tage nach der Tragödie sagte der Vorstand vom Burschenverein gegenüber chiemgau24.de: „Wir sind alle schwer geschockt. Das ist das Schlimmste, was passieren kann. Unsere Gedanken sind bei der Familie und den Angehörigen.“

Im Obinger Rathaus kennt man den Burschenverein gut: „Die machen jährlich eine Party“, so eine Mitarbeiterin im Zeugenstand. „Drum haben wir auch auf eine schriftliche Stellungnahme der Trostberger Polizei verzichtet und alles in einem Telefonat abgeklärt.“ Es gebe einen Fragebogen der Polizei zu Sicherheitsthemen, den Vereine vor Veranstaltungen ausfüllen müssen. Auch das Jugendamt gibt dazu dann eine Stellungnahme ab. „Uns war wichtig, dass genügend Sicherheitspersonal eingeteilt ist. Um die Örtlichkeit selbst ist es nicht gegangen, die haben wir uns nur übers Luftbild angeschaut.“

Die Rathaus-Mitarbeiterin machte klar: Für die Sicherheit ist der Veranstalter verantwortlich. „Weder wir noch die Polizei legen fest, wo Absperrungen verlaufen müssen.“ Inzwischen hat man bei den Auflagen aber nachjustiert: Jetzt verlangt die Polizei auch, dass die Veranstaltungsorte zuvor in Augenschein genommen werden und dass auch das Umfeld abgesichert wird.

Zum Abschluss kam der Prozess gestern noch nicht. Weitere Zeugen sollen geladen werden. Fortgesetzt wird der Prozess am Mittwoch, 22. Juli. Xaver Eichstädter

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