Schneizlreuth/Ruhpolding/ Traunstein – Der Prozess vor dem Traunsteiner Amtsgericht gegen einen 37-jährigen Bundespolizisten, der eine Kollegin in einem Hotel vergewaltigt haben soll, ist am vergangenen Montag in den zweiten Tag gegangen – und noch immer ist das Urteil nicht abzusehen.
„Das hat so nie
stattgefunden“
Der Angeklagte aus der Nähe von Landshut ist am Münchner Flughafen als Gruppenleiter der Bundespolizei tätig. Nach einem Ausflug zum Ruhpoldinger Biathlon soll er eine Kollegin (26) in einem Hotel in Schneizlreuth vergewaltigt haben. Passiert sein soll die Tat in der Nacht auf den 12. Januar 2024.
Am Montag ging es im Prozess um weitere Belästigungen gegen die 26-Jährige. Dem Angeklagten werden sie nicht vorgeworfen, aber es steht im Raum, dass die Polizistin auch von zwei weiteren Kollegen angegangen wurde. Ein Disziplinarverfahren und ein Strafverfahren wurden eingeleitet. Letzteres wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Der 50-jährige Bundespolizist, ebenfalls am Münchner Flughafen stationiert, dem die Vorwürfe gelten, sagte jetzt in Traunstein als Zeuge aus. Er habe der Polizistin angeblich einen Klaps auf den Po gegeben, dazu anzügliche Bemerkungen gemacht.
„Das hat so nie stattgefunden“, sagte er. Vielmehr beschuldigte er die 26-Jährige aus fachlicher Sicht – und er vermutete, ihr Ziel sei es immer gewesen, sich nach Sachsen versetzen zu lassen. Deshalb sei er von ihr womöglich beschuldigt worden.
Ein weiterer Bundespolizist bestätigte Richterin Barbara Dallmayer zumindest, den Klaps auf den Po gehört zu haben. „Sie war danach sichtlich schockiert.“ Ein weiterer Kollege habe der Frau außerdem auch schon unters T-Shirt gegriffen.
Tatsächlich wurde die Geschädigte nach den Vorfällen nach Sachsen versetzt. „Sie wollte es anfangs eigentlich nicht“, sagte eine Gleichstellungsbeauftragte des Polizeipräsidiums München vor Gericht – „denn sie sagte, sie habe ja nichts verkehrt gemacht“. An sie wandte sich die 26-Jährige nach der mutmaßlichen Vergewaltigung durch den Angeklagten in Schneizlreuth. Von einem „stechenden Schmerz“ im Intimbereich habe die Frau berichtet. Mit den Fingern sei der Angeklagte eingedrungen, als sie schlief. Danach wollte er noch mehr, so die Vorwürfe.
Außerdem habe die junge Polizistin versucht, den Angeklagten zur Rede zu stellen. Außerhalb des Dienstes, auf einem Parkplatz: „Er hat es einfach abgestritten“, berichtete die Gleichstellungsbeauftragte der Polizei.
Urteil noch
nicht absehbar
Die Verteidiger des 37-Jährigen, Alexander Betz und Sarah Stolle, machten schon am ersten Verhandlungstag klar: Der Bundespolizist wird sich „schweigend verteidigen“. Auch die Geschädigte selbst wurde bereits zu Beginn vernommen. Stundenlang, aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Weitere Verhandlungstage sind für 22. und 29. Juli sowie für den 6. August vorgesehen. Xaver Eichstädter