Traunstein – Auf Frage eines Arbeitskollegen nach „der verloren gegangenen Ehefrau“ erklärte der jetzige Angeklagte etwa im März 2025, sie sei „schwer krank und in einem Krankenhaus“. Der Zeuge erfuhr später, dass der 44-Jährige die 34-Jährige bereits am 11. November 2024 bei der Polizei in Bad Aibling als „vermisst“ gemeldet hatte und war „enttäuscht, dass er mich angelogen hat“.
Ein kurzer Schrei –
dann wieder Stille
Sieben Monate danach wurde die skelettierte Leiche in einem Waldstück entdeckt. Das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Volker Ziegler hörte gestern am achten Verhandlungstag einige Zeugen.
Ungewöhnlich jung war gestern eine Zeugin, die in einer Nachbarwohnung nachts zur Toilette gehen wollte. Die Zwölfjährige schilderte, irgendwann im November 2024 den „kurzen lauten Schrei“ einer Frauenstimme aus der unteren Wohnung gehört zu haben. Dann sei es wieder ruhig gewesen. Das Mädchen meinte, es habe die 34-Jährige hinterher „vielleicht noch einmal gesehen“. Als sie später von dem Verschwinden der Frau erfahren habe, sei ihr der Schrei wieder eingefallen.
Eine Reinigungskraft, deren Mann Arbeitskollege des Angeklagten als Koch in einer Klinik war, passte nach dem Verschwinden der 34-Jährigen auf Bitte des dreifachen Vaters untertags mehrmals stundenweise auf den jüngsten Sohn auf. Wenn das Baby schlief, putzte die Zeugin Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche und Bad. Die größeren Buben waren zu den Zeiten im Kindergarten. In einem Telefonat am 14. November 2024 erklärte sie dem Angeklagten, „alles erledigt zu haben“.
Größere Verschmutzungen und Ähnliches seien ihr nicht aufgefallen, so die Zeugin auf Fragen der Prozessbeteiligten. An eine Leopardendecke konnte sie sich nicht erinnern.
Die Mutter der Zwölfjährigen berichtete, eine solche Decke sei in der Tiefgarage gelegen. Dann sei sie plötzlich nicht mehr da gewesen. Sie identifizierte die Decke gestern zunächst anhand von Fotos aus der Wohnung, war sich aber dann doch nicht mehr völlig sicher. Außerdem schilderte die Nachbarin, sie habe den offensichtlich gründlich gewaschenen Kinderwagen der Nachbarsfamilie in der Tiefgarage stehen sehen. Normalerweise habe er sich oben befunden.
Verletzung des
Angeklagten am Arm
Eine Köchin, die in der Krankenhausküche mit dem 44-Jährigen zusammen arbeitete, informierte im Zeugenstand über eine Verletzung des Angeklagten am Arm, die auch ein Rechtsmediziner in seinem Gutachten erwähnt hatte.
Wie nach fast jeder Zeugenaussage, Verlesung von Akten oder Zeigen von Fotos beantragte Verteidigerin Juliane Weber gestern, die Inhalte zur Urteilsfindung nicht zu heranzuziehen. Der Grund: Die Maßnahmen und Akten stammten aus Ermittlungsphasen, in denen der 44-Jährige nach Überzeugung der Verteidigung von der Polizei nicht mehr als Zeuge, sondern längst als „Beschuldigter“ zu führen gewesen wäre. Niemand aber habe den Mandanten entsprechend belehrt.
Juliane Weber bezeichnete unter diesem Aspekt zum Beispiel auch eine Durchsuchungsaktion in der Wohnung des Angeklagten im April 2025 als „rechtswidrig“. Die Bewertung von Lichtbildern sei aus ihrer Sicht nur eingeschränkt möglich, sei doch wegen der Übermittlung via Whatsapp unklar, wann sie tatsächlich entstanden seien. Dem widersprachen Staatsanwalt Wolfgang Fiedler und Nebenklagevertreterin Betül Demir. Es gebe „keinerlei Anhaltspunkte für eine Verfälschung durch die Übermittlung“. Die Kammer legte gestern das Selbstleseverfahren für zahlreiche Urkunden und Sachverständigenberichte, beispielsweise ein DNA-Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts, fest. Die Verfasserin werde vermutlich am 21. Juli die Fakten persönlich erläutern, kündigte Vorsitzender Richter Volker Ziegler an.
Der Mordprozess um den Tod von Eman E. geht am 21., 23. 27. und 28. Juli weiter.