Brutaler Überfall nach Disco-Besuch

von Redaktion

Zweifel an Identifizierung der Angeklagten vor Gericht

Traunstein/Rosenheim – Am Ende dieses Prozessauftakts am Landgericht Traunstein am Freitag (3. Juli) blieben Fragen offen. Unter anderem auch die, wie die beiden Angeklagten überhaupt vor der Ersten Jugendkammer gelandet sind. Es ging um einen versuchten Raubüberfall in Rosenheim. Die beiden Angeklagten, ein 23-Jähriger und ein 27-Jähriger, sollen Mitte Juli 2025 einen Club-Besucher laut Anklageschrift zu einem Zigarettenautomaten in eine dunkle Gasse nahe der Kaiserstraße begleitet haben. Dort soll es dann zum brutalen Überfall gekommen sein. Ein Schlag auf die Nase des Opfers, der Versuch, Handy und Geld zu entwenden, und mehrere Tritte und Schläge gegen den Kopf. Die Folgen für das Opfer: gebrochener Unterkiefer, gebrochene Nase und eine Platzwunde.

Klar ist also, das Opfer wurde massiv verletzt. Doch waren der 23-Jährige und der 27-Jährige die Täter? Nach den ersten Zeugenaussagen bleibt das fraglich. Zwei Freunde berichteten, wie sie mit dem 27-Jährigen noch kurz vor der vermeintlichen Tat Zeit verbracht haben. Ein Selfie-Video zeigt ihn an besagtem Abend – in kurzem Hemd und kurzer Hose.

Identifizierung ist
gar nicht so einfach

Und genau dieses Outfit ist es, welches die vermeintliche Identifizierung des 27-Jährigen durch Club-Mitarbeiter in Frage stellt. Denn diese haben zwar einen Mann auf Aufnahmen einer Überwachungskamera als ihn benannt – dieser trug auf den Bildern allerdings eine lange Hose und ein langärmeliges Shirt. Und auch die Musterung des anderen Outfits war auf der Überwachungskamera nicht zu erkennen. Auch Gesichter zu identifizieren stellte sich als unmöglich heraus. Die verpixelten, unscharfen Aufnahmen bewegten auch die Prozessbeteiligten dazu, mit zusammengekniffenen Augen nahe an den Bildschirm im Saal zu treten.

Umso fraglicher ist es, wie die Club-Mitarbeiter anhand dieser Aussagen die beiden jungen Männer identifiziert haben wollen. Wie dies zustande gekommen ist, stellte sich dann bei der Befragung des Sachbearbeiters der Kriminalpolizei heraus. Dieser habe – aufgrund eines fehlenden Ansatzes bezüglich möglicher Täter – die Mitarbeiter gefragt, ob denn jemand häufiger „im Club negativ aufgefallen“ sei. Schließlich wurden die beiden Angeklagten benannt.

Im Anschluss wurden die Bilder vorgelegt. Klar identifiziert werden konnten die beiden aber nicht, wie sich auch bei der Zeugenbefragung vor Gericht zeigte. „Er könnte es vielleicht sein“, „der sieht so ähnlich aus“, „der hat einen ähnlichen Bart“, schilderten die Club-Mitarbeiter. Angesichts dessen, dass allein unter den Zuhörern diverse Männer saßen, die so ähnlich aussehen wie die beiden Angeklagten, stellte die Verteidigung die Zuverlässigkeit dieser Identifizierungen in Frage. Und auch die Vorsitzende Richterin Heike Will erkannte, dass es schwer sei, auf den Aufnahmen jemanden zu erkennen.

Angeklagter beteuert
eine „chillige“ Zeit

Zudem beteuert der 27-Jährige, gegen 3 Uhr mit dem Taxi nach Hause gefahren zu sein. Zuvor habe er mit seinen Freunden in seinem Geschäft in der Kaiserstraße „gechillt und Musik gehört“. Der Überfall hat sich laut Staatsanwaltschaft gegen 3.10 Uhr ereignet. Da das Handy des 27-Jährigen in der Funkzelle des Tatorts eingeloggt war und er von den Mitarbeitern des Clubs vermeintlich identifiziert worden war, nahm man ihn ins Visier. Aber: Auch der Laden, in dem er sich bis circa drei Uhr aufgehalten hatte, befindet sich in ebendieser Funkzelle. Wieso diese beiden Männer gemeinsam den Raub geplant haben sollen, ging aus dem ersten Prozesstag ebenfalls nicht hervor. Man kenne sich nicht wirklich, erklärte der 27-Jährige. Nur flüchtig, vom Sehen. „Man kennt sich in Rosenheim“, betont auch Harald Baumgärtl, der Verteidiger des 27-Jährigen. Ihm werden „nur“ der versuchte Raub und die gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der 23-Jährige muss sich außerdem wegen Vergewaltigung, vorsätzlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung in zwei anderen Fällen verantworten.

Die Verhandlung wird am 7. Juli fortgesetzt. Dann wird voraussichtlich der Geschädigte des versuchten Raubüberfalls aussagen.

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